Direkt zum Inhalt

Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Fach-Stelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf

In manchen Bundes-Ländern gibt es Fürsorge-Stellen.

Das sind die Bundes-Länder:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
  • Und Schleswig-Holstein

 

Die Fürsorge-Stellen helfen 

  • Menschen mit Behinderungen
  • Und ihren Arbeit-Gebern

 

Die Fürsorge-Stellen gehören meistens zum Sozial-Amt.

Das Sozial-Amt ist von einem Kreis oder von einer Stadt.

 

Die Fürsorge-Stellen heißen jetzt anders.

Sie heißen jetzt:

  • Fach-Stellen für Menschen mit Behinderungen im Beruf
  • Oder Fach-Stellen für Menschen mit Behinderungen im Arbeits-Leben

 

Die Fachstellen-Stellen übernehmen

manche Aufgaben von den Integrations-Ämtern.

Zum Beispiel:

  • die Begleitende Hilfe im Arbeits-Leben
  • Und den besonderen Kündigungs-Schutz

 

Durch die Begleitende Hilfe im Arbeits-Leben

sollen Menschen mit Schwer-Behinderung

eine Arbeit in einem Betrieb bekommen.

Oder ihren Arbeits-Platz behalten können.

Sie sollen eine Arbeit bekommen,

für die sie ausgebildet sind.

Und die sie gut machen können.


Welche Hilfen gibt es für Menschen mit Schwer-Behinderung?

Zum Beispiel:

  • Beratung und Hilfen bei Problemen am Arbeits-Platz
  • Beratung und Hilfen bei Problemen mit Kollegen oder dem Chef
  • Geld für eine Arbeits-Assistenz
  • Geld für Hilfs-Mittel
  • Oder Geld für eine Weiter-Bildung


Begleitende Hilfe im Arbeits-Leben

können auch Arbeit-Geber bekommen,

wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigen.

Zum Beispiel:

  • Beratung für den Arbeits-Platz
  • Beratung für die Unterstützung für den behinderten Mitarbeiter
  • Beratung für andere Fragen bei der Beschäftigung von behinderten Menschen
  • Geld für die Schaffung von Arbeits-Plätzen für behinderte Menschen
  • Geld für technische Hilfen am Arbeits-Platz
  • Geld für den barriere-freien Umbau im Betrieb
  • Oder Geld für die Unterstützung am Arbeits-Platz

 

Die Fach-Stellen beraten auch andere Personen:

  • Betriebs-Räte
  • Personal-Räte
  • Und Schwer-Behinderten-Vertreter


Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Arbeits-Assistenz

Menschen mit Behinderungen können eine Arbeits-Assistenz bekommen.

Eine Arbeits-Assistenz unterstützt Sie am Arbeits-Platz.

Damit sie ihre Arbeit gut machen können.

Eine Arbeits-Assistenz ist eine Person.

Sie hilft bei der Arbeit bei den Dingen,

die der Mensch mit Behinderungen nicht tun kann.

Der Mensch mit Behinderungen sagt,

wo er Unterstützung braucht.

Alle anderen Sachen macht er selbst.

Das macht die Arbeits-Assistenz zum Beispiel:

  • Sie übersetzt Sachen in Gebärden-Sprache
  • Sie liest einem blinden Menschen Sachen vor
  • Sie macht den Fahr-Dienst bei Außen-Terminen
  • Oder sie erstellt Unterrichts-Materialien nach den Vorgaben von einer seh-behinderten Lehrerin

Wenn Sie eine Arbeits-Assistenz haben wollen

Dann müssen Sie einen Antrag an das Integrations-Amt schicken.

Das Amt prüft dann:

Ob Sie Geld für die Arbeits-Assistenz bekommen.

Mit dem Geld bezahlen Sie dann den Assistenten.

 

Besonderer Kündigungs-Schutz

Menschen mit einer Schwer-Behinderung haben besondere Rechte.

Die Menschen sollen nicht benachteiligt werden.

Menschen mit einer Schwer-Behinderung

haben einen besonderen Kündigungs-Schutz.

Sie dürfen nicht ohne Grund

von ihrem Arbeits-Geber gekündigt werden.

Der Kündigungs-Grund darf nichts mit der Behinderung zu tun haben.

Sonst gilt die Kündigung nicht.

Der besondere Kündigungs-Schutz gilt auch für:

  • Menschen mit einer Gleich-Stellung
  • Auszubildende
  • Und für leitende Angestellte

Wenn der Arbeit-Geber diesen Menschen kündigen will,

muss er dies vorher dem Integrations-Amt mit-teilen.

Das Integrations-Amt muss der Kündigung zustimmen.

Der besondere Kündigungs-Schutz gilt erst nach 6 Monaten.

 

Betriebs-Rat

Der Betriebs-Rat vertritt die Interessen aller Beschäftigen in einem Betrieb.

Ein anderes Wort dafür: Arbeit-Nehmer-Vertretung

 

Integrations-Amt

In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:

Inklusions-Amt

Zum Beispiel:

  • In Nordrhein-Westfalen
  • Und in Bayern

Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.

Sie wissen zum Beispiel viele Sachen

über das Thema: Behinderung.

Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle
  • bei Problemen am Arbeits-Platz
  • Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren

Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:

Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.

Zum Beispiel:

  • Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt?
  • Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann?

Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:

Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.

 

Personal-Rat

Der Personal-Rat vertritt die Interessen von den Beschäftigten in einem Amt

Oder in einer Behörde.

 

Schwer-Behinderten-Vertretung

Die Schwer-Behinderten-Vertretung macht sich stark

für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in einem Betrieb

Oder in einer Behörde.

Die Abkürzung für Schwer-Behinderten-Vertretung ist SBV.

Die SBV besteht aus

  • 1 Vertrauens-Person
  • Und mindestens 1 Vertretungs-Person

Eine SBV muss gewählt werden,

wenn 5 oder mehr Menschen mit einer Schwer-Behinderung

Oder einer Gleich-Stellung bei einem Arbeit-Geber arbeiten.

Sie müssen mindestens schon 6 Monate bei dem Arbeit-Geber arbeiten.

Die SBV wird alle 4 Jahre gewählt.

 

Technische Hilfen

Technische Hilfen sind Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.

Sie werden am Arbeits-Platz angebracht

Und nur dort benutzt.

Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse

von den Beschäftigten mit Behinderungen abgestimmt.

Sie sollen die behinderungs-bedingten Nachteile

bei der Tätigkeit ausgleichen.

Beispiele sind:

  • Sprach-Computer für blinde Menschen
  • Oder Einhand-Tastaturen

Die Aufgaben der Integrationsämter/Inklusionsämter können durch die Länder auch auf „örtliche Fürsorgestellen“ übertragen werden (vergleiche § 190 Absatz 2 SGB IX). So werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein Teile der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des besonderen Kündigungsschutzes von den örtlichen Fürsorgestellen durchgeführt.

Die örtliche Fürsorgestelle ist zumeist dem örtlichen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet und wird inzwischen in der Regel als Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf beziehungsweise als Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben bezeichnet.

Die Fachstellen stehen Arbeitnehmenden mit Schwerbehinderung, Arbeitgebenden, dem Betriebsrat oder Personalrat sowie der Schwerbehindertenvertretung für alle Fragen rund um Arbeit und behinderungsgerechter Beschäftigung zur Verfügung.

(ml) 2024