Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf
Die Aufgaben der Integrationsämter/Inklusionsämter können durch die Länder auch auf „örtliche Fürsorgestellen“ übertragen werden (vergleiche § 190 Absatz 2 SGB IX). So werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein Teile der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des besonderen Kündigungsschutzes von den örtlichen Fürsorgestellen durchgeführt.d
Die örtliche Fürsorgestelle ist zumeist dem örtlichen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet und wird als Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf beziehungsweise als Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben bezeichnet.
Die Fachstellen stehen schwerbehinderten Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden, dem Betriebsrat oder Personalrat sowie der Schwerbehindertenvertretung für alle Fragen rund um Arbeit und behinderungsgerechter Beschäftigung zur Verfügung.