Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf
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Fach-Stelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf
In manchen Bundes-Ländern gibt es Fürsorge-Stellen.
Das sind die Bundes-Länder:
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen
- Und Schleswig-Holstein
Die Fürsorge-Stellen helfen
- Menschen mit Behinderungen
- Und ihren Arbeit-Gebern
Die Fürsorge-Stellen gehören meistens zum Sozial-Amt.
Das Sozial-Amt ist von einem Kreis oder von einer Stadt.
Die Fürsorge-Stellen heißen jetzt anders.
Sie heißen jetzt:
- Fach-Stellen für Menschen mit Behinderungen im Beruf
- Oder Fach-Stellen für Menschen mit Behinderungen im Arbeits-Leben
Die Fachstellen-Stellen übernehmen
manche Aufgaben von den Integrations-Ämtern.
Zum Beispiel:
- die Begleitende Hilfe im Arbeits-Leben
- Und den besonderen Kündigungs-Schutz
Durch die Begleitende Hilfe im Arbeits-Leben
sollen Menschen mit Schwer-Behinderung
eine Arbeit in einem Betrieb bekommen.
Oder ihren Arbeits-Platz behalten können.
Sie sollen eine Arbeit bekommen,
für die sie ausgebildet sind.
Und die sie gut machen können.
Welche Hilfen gibt es für Menschen mit Schwer-Behinderung?
Zum Beispiel:
- Beratung und Hilfen bei Problemen am Arbeits-Platz
- Beratung und Hilfen bei Problemen mit Kollegen oder dem Chef
- Geld für eine Arbeits-Assistenz
- Geld für Hilfs-Mittel
- Oder Geld für eine Weiter-Bildung
Begleitende Hilfe im Arbeits-Leben
können auch Arbeit-Geber bekommen,
wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigen.
Zum Beispiel:
- Beratung für den Arbeits-Platz
- Beratung für die Unterstützung für den behinderten Mitarbeiter
- Beratung für andere Fragen bei der Beschäftigung von behinderten Menschen
- Geld für die Schaffung von Arbeits-Plätzen für behinderte Menschen
- Geld für technische Hilfen am Arbeits-Platz
- Geld für den barriere-freien Umbau im Betrieb
- Oder Geld für die Unterstützung am Arbeits-Platz
Die Fach-Stellen beraten auch andere Personen:
- Betriebs-Räte
- Personal-Räte
- Und Schwer-Behinderten-Vertreter
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Arbeits-Assistenz
Menschen mit Behinderungen können eine Arbeits-Assistenz bekommen.
Eine Arbeits-Assistenz unterstützt Sie am Arbeits-Platz.
Damit sie ihre Arbeit gut machen können.
Eine Arbeits-Assistenz ist eine Person.
Sie hilft bei der Arbeit bei den Dingen,
die der Mensch mit Behinderungen nicht tun kann.
Der Mensch mit Behinderungen sagt,
wo er Unterstützung braucht.
Alle anderen Sachen macht er selbst.
Das macht die Arbeits-Assistenz zum Beispiel:
- Sie übersetzt Sachen in Gebärden-Sprache
- Sie liest einem blinden Menschen Sachen vor
- Sie macht den Fahr-Dienst bei Außen-Terminen
- Oder sie erstellt Unterrichts-Materialien nach den Vorgaben von einer seh-behinderten Lehrerin
Wenn Sie eine Arbeits-Assistenz haben wollen
Dann müssen Sie einen Antrag an das Integrations-Amt schicken.
Das Amt prüft dann:
Ob Sie Geld für die Arbeits-Assistenz bekommen.
Mit dem Geld bezahlen Sie dann den Assistenten.
Besonderer Kündigungs-Schutz
Menschen mit einer Schwer-Behinderung haben besondere Rechte.
Die Menschen sollen nicht benachteiligt werden.
Menschen mit einer Schwer-Behinderung
haben einen besonderen Kündigungs-Schutz.
Sie dürfen nicht ohne Grund
von ihrem Arbeits-Geber gekündigt werden.
Der Kündigungs-Grund darf nichts mit der Behinderung zu tun haben.
Sonst gilt die Kündigung nicht.
Der besondere Kündigungs-Schutz gilt auch für:
- Menschen mit einer Gleich-Stellung
- Auszubildende
- Und für leitende Angestellte
Wenn der Arbeit-Geber diesen Menschen kündigen will,
muss er dies vorher dem Integrations-Amt mit-teilen.
Das Integrations-Amt muss der Kündigung zustimmen.
Der besondere Kündigungs-Schutz gilt erst nach 6 Monaten.
Betriebs-Rat
Der Betriebs-Rat vertritt die Interessen aller Beschäftigen in einem Betrieb.
Ein anderes Wort dafür: Arbeit-Nehmer-Vertretung
Integrations-Amt
In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt:
Inklusions-Amt
Zum Beispiel:
- In Nordrhein-Westfalen
- Und in Bayern
Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen zum Beispiel viele Sachen
über das Thema: Behinderung.
Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle
- bei Problemen am Arbeits-Platz
- Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:
Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt?
- Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann?
Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Personal-Rat
Der Personal-Rat vertritt die Interessen von den Beschäftigten in einem Amt
Oder in einer Behörde.
Schwer-Behinderten-Vertretung
Die Schwer-Behinderten-Vertretung macht sich stark
für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in einem Betrieb
Oder in einer Behörde.
Die Abkürzung für Schwer-Behinderten-Vertretung ist SBV.
Die SBV besteht aus
- 1 Vertrauens-Person
- Und mindestens 1 Vertretungs-Person
Eine SBV muss gewählt werden,
wenn 5 oder mehr Menschen mit einer Schwer-Behinderung
Oder einer Gleich-Stellung bei einem Arbeit-Geber arbeiten.
Sie müssen mindestens schon 6 Monate bei dem Arbeit-Geber arbeiten.
Die SBV wird alle 4 Jahre gewählt.
Technische Hilfen
Technische Hilfen sind Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz.
Sie werden am Arbeits-Platz angebracht
Und nur dort benutzt.
Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse
von den Beschäftigten mit Behinderungen abgestimmt.
Sie sollen die behinderungs-bedingten Nachteile
bei der Tätigkeit ausgleichen.
Beispiele sind:
- Sprach-Computer für blinde Menschen
- Oder Einhand-Tastaturen
Die Aufgaben der Integrationsämter/Inklusionsämter können durch die Länder auch auf „örtliche Fürsorgestellen“ übertragen werden (vergleiche § 190 Absatz 2 SGB IX). So werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein Teile der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des besonderen Kündigungsschutzes von den örtlichen Fürsorgestellen durchgeführt.
Die örtliche Fürsorgestelle ist zumeist dem örtlichen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt zugeordnet und wird inzwischen in der Regel als Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Beruf beziehungsweise als Fachstelle für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben bezeichnet.
Die Fachstellen stehen Arbeitnehmenden mit Schwerbehinderung, Arbeitgebenden, dem Betriebsrat oder Personalrat sowie der Schwerbehindertenvertretung für alle Fragen rund um Arbeit und behinderungsgerechter Beschäftigung zur Verfügung.