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Festbeträge der Gesetzlichen Krankenversicherungen
Zusammenfassung

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Die Gesetzliche Kranken-Versicherung ist eine Versicherung.
Die kurze Form ist: GKV.
Die GKV bezahlt bestimmte Hilfs-Mittel.
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel:

  • Roll-Stühle
  • Hör-Geräte.

Die GKV bezahlt nur einen bestimmten Betrag für die Hilfs-Mittel.

Die Fest-Beträge sind die höchsten Kosten für bestimmte Hilfs-Mittel.
Die Fest-Beträge sind in ganz Deutschland gleich.

Versicherte können Hilfs-Mittel wählen.
Versicherte können auch zusätzliche Leistungen wählen.
Die Hilfs-Mittel und die Leistungen müssen notwendig sein.
Das heißt:
Die Versicherten brauchen die Hilfs-Mittel und die Leistungen.
Sonst müssen die Versicherten mehr Geld bezahlen.

Der GKV-Spitzen-Verband ist eine Gruppe.
Die Gruppe kümmert sich um die gesetzlichen Kranken-Kassen.
Die Gruppe sagt:
Wie viel Geld gibt es für ein Medikament?
Das Geld soll für das Medikament genug sein.
Das Medikament soll gut sein.
Und das Medikament soll sicher sein.

Sie suchen nach den billigeren Versorgungs-Möglichkeiten.

Für die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt es zur Orientierung ein Hilfsmittelverzeichnis mit Produkten, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der GKV fallen können. Für einzelne Produktgruppen, mit funktional gleichartigen und gleichwertigen und damit grundsätzlich miteinander austauschbaren Hilfsmitteln, gibt es Festbetragsregelungen.

Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit der Übernahme der Kosten in Höhe dieses Festbetrags  (Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Absatz 2 SGB V). Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen. Die Festbeträge definieren somit die Obergrenzen für die Kostenübernahme bestimmter Hilfsmittel durch die GKV.

Die Festbeträge gelten bundesweit einheitlich und werden durch den GKV-Spitzenverband festgelegt (§ 36 SGB V). Dabei gibt es Vorgaben durch den Gesetzgeber (§ 35 SGB V), nach denen die Festbeträge eine Versorgung ermöglichen sollen, welche ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und mit einer gesicherten Qualität sein soll. Aufgrund dessen richten sich die Festbeträge nach den preisgünstigeren Versorgungsmöglichkeiten.

(Pe) 2022