Festbeträge der Gesetzlichen Krankenversicherungen
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Fest-Beträge der Kranken-Versicherungen
Die Kranken-Versicherung kümmert sich um Hilfs-Mittel.
Dafür gibt es eine Liste mit Hilfs-Mitteln.
Auf der Liste stehen die Hilfs-Mittel.
Die Kranken-Versicherung muss die Hilfs-Mittel bezahlen.
Für die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung gibt es zur Orientierung ein Hilfsmittelverzeichnis mit Produkten, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der GKV fallen können. Für einzelne Produktgruppen, mit funktional gleichartigen und gleichwertigen und damit grundsätzlich miteinander austauschbaren Hilfsmitteln, gibt es Festbetragsregelungen.
Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit der Übernahme der Kosten in Höhe dieses Festbetrags (Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Absatz 2 SGB V). Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen. Die Festbeträge definieren somit die Obergrenzen für die Kostenübernahme bestimmter Hilfsmittel durch die GKV.
Die Festbeträge gelten bundesweit einheitlich und werden durch den GKV-Spitzenverband festgelegt (§ 36 SGB V). Dabei gibt es Vorgaben durch den Gesetzgeber (§ 35 SGB V), nach denen die Festbeträge eine Versorgung ermöglichen sollen, welche ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und mit einer gesicherten Qualität sein soll. Aufgrund dessen richten sich die Festbeträge nach den preisgünstigeren Versorgungsmöglichkeiten.