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Förderungsbedürftigkeit
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Förderungs-Bedürftigkeit

Junge Menschen sollen Förderung bekommen.

Förderung ist ein kompliziertes Wort.

Es geht um das Thema: Geld für junge Menschen.

Das steht im Gesetz.

Im Gesetz steht auch:

Wann junge Menschen Geld bekommen sollen.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie eine Berufs-Ausbildung machen wollen.
    Aber Sie müssen vorher noch etwas lernen
  • Oder wenn Sie keine Berufs-Ausbildung machen können.
    Aber Sie müssen trotzdem etwas machen.

 

Die Förderungsbedürftigkeit junger Menschen in der Berufsvorbereitung und in der Berufsausbildung ist im SGB III geregelt.

Förderungsbedürftigkeit in der Berufsvorbereitung

Nach § 52 SGB III sind junge Menschen förderungsbedürftig,

  1. bei denen eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, zur beruflichen Inklusion erforderlich ist,
  2. die die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt haben und
  3. deren Fähigkeiten erwarten lassen, dass sie das Ziel der Maßnahme erreichen.

Förderungsbedürftigkeit in der Berufsausbildung

Nach § 78 SGB III sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen förderungsbedürftig, wenn sie

  1. wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können,
  2. nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses eine weitere Berufsausbildung nicht beginnen können oder
  3. nach erfolgreicher Beendigung einer Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.

Weitere Voraussetzungen der Förderungsbedürftigkeit

Förderungsbedürftig sind auch Auszubildende,

  1. bei denen ohne die Förderung mit den Hilfen der assistierten Ausbildung (AsA) eine vorzeitige Lösung ihres Berufsausbildungsverhältnisses droht oder
  2. die nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Berufsausbildung außerbetrieblich fortsetzen.

Dies gilt auch für Auszubildende, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben und deren Abschluss der zweiten Berufsausbildung für ihre dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist.

(ml) 2018