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Freistellung
Zusammenfassung

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Es gibt einen Betriebs-Rat.
Es gibt einen Personal-Rat.
Und es gibt eine Schwerbehinderten-Vertretung.
Die kurze Form ist: SBV.
Diese Gruppen können frei von ihrer Arbeit bekommen.

Die Schwer-Behinderten-Vertrauens-Personen arbeiten ehrenamtlich.
Das heißt:
Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
Vielleicht müssen die Schwer-Behinderten-Vertrauens-Personen für ihre Arbeit freigestellt werden.
Das heißt:
Sie müssen nicht arbeiten.
Aber sie bekommen trotzdem Geld.

Sie können selbst entscheiden:
Wie viel Zeit brauchen Sie für Ihre Arbeit?
Niemand sagt Ihnen:
So viel Zeit müssen Sie für Ihre Arbeit brauchen.

Vielleicht müssen die Arbeit-Geber die Arbeits-Bereiche anders machen.

Die Arbeit darf nicht einfach an die Kollegen und Kolleginnen gegeben werden.

Die SBV muss manchmal auch außerhalb von der Arbeits-Zeit arbeiten.
Dann kann die SBV dafür Frei-Zeit bekommen.

Ab dem 01.01.2017 können in größeren Betrieben mehr Stell-Vertreter arbeiten.

In einer Firma arbeiten mindestens 100 Menschen mit Behinderung?
Dann kann die Firma eine Frei-Stellung bekommen.

Der Schwellen-Wert für die Frei-Stellung war 200.
Jetzt ist der Schwellen-Wert 100.

Einen Anspruch auf Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit haben bei bestimmten Voraussetzungen Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung (SBV) zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben.

Freistellung der Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehinderten­vertrauenspersonen führen ihr Amt unenteltlich als Ehrenamt aus (gemäß § 179 Absatz 1 SGB IX). Sie werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge freigestellt, wenn dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 179 Absatz 4 SGB IX).

Der Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung (SBV) wird damit ein Vorrang vor arbeits- und dienstrechtlichen Pflichten eingeräumt – sie ist nicht weisungsgebunden und kann entscheiden, wie viel Zeit sie zur Ausübung ihres Amtes aufwenden muss.

Arbeitgebenden ist es in diesem Zusammenhang zuzumuten, dass Arbeitsbereiche umorganisiert werden müssen, wenn ihnen durch Freistellung von Arbeit Arbeitsleistung entgeht. Die Arbeit darf aber nicht einfach zu Lasten von Arbeitskolleginnen und -kollegen verteilt werden. Wird das Amt in Teilzeit ausgeübt, und sind Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV) dringend außerhalb der üblichen Arbeitszeit zu erledigen, hat die SBV dafür einen Anspruch auf Freizeitausgleich.

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2017

Die Schwellenwerte für die Heranziehung der Stellvertretenden der SBV werden nach oben gestaffelt, so dass die Vertrauenspersonen in größeren Betrieben mehr Stellvertretende heranziehen können als die bislang maximal möglichen 2 (vor dem 01.01.2017).

Eine vollständige Freistellung der Vertrauenspersonen ist möglich, wenn im Betrieb oder der Dienststelle mindestens 100 Menschen mit Schwerbehinderung einschließlich der Gleichgestellten beschäftigt werden (am 01.01.2017 wurde der Schwellenwert für die Freistellung von Vertrauenspersonen von bis dahin 200 auf 100 abgesenkt).

(ml) 2018