Führerschein / Fahrerlaubnis
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Menschen mit Behinderungen können einen Führer-Schein machen.
Dafür müssen sie 18 Jahre alt sein.
Vielleicht ist der Fahrer oder die Fahrerin nicht sicher im Straßen-Verkehr.
Zum Beispiel:
- weil er oder sie eine Krankheit hat
- weil er oder sie eine Behinderung hat.
Dann kann die Fahrerlaubnis-Behörde sagen:
Der Fahrer oder die Fahrerin muss bestimmte Sachen machen.
Oder der Fahrer oder die Fahrerin darf bestimmte Sachen nicht machen.
Eine Person kann keinen Führer-Schein bekommen.
Das geht nur in einem bestimmten Fall.
Die Person hält sich an Regeln.
Aber die Person ist trotzdem gefährlich im Straßen-Verkehr.
Es kann auch andere Regeln geben.
Zum Beispiel:
- Sie dürfen nur bestimmte Autos fahren.
- Sie dürfen nur auf bestimmten Straßen fahren.
- Sie müssen bestimmte Hilfs-Mittel benutzen.
- Sie dürfen nicht in der Nacht fahren.
Ab einem Alter von 18 haben Menschen mit Behinderungen grundsätzlich die Möglichkeit, einen Führerschein zu erwerben. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet ist, darf die Fahrerlaubnisbehörde aber für die einzelne Autofahrerin oder den einzelnen Autofahrer bestimmte Auflagen oder Beschränkungen festlegen. Völlig verweigert werden darf eine Fahrerlaubnis nur dann, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs auch durch Auflagen oder Beschränkungen nicht sichergestellt werden kann.
Beispiele für Auflagen oder Beschränkungen
- Einschränkung der Fahrerlaubnis auf bestimmte Fahrzeug-Arten,
- Einschränkung der Fahrerlaubnis auf bestimmte Strecken (zum Beispiel: Fahren nur zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, Fahren nur über verkehrsarme Straßen, Fahren nur zu bestimmten Zeiten),
- Fahrerlaubnis nur bei Benutzung ganz bestimmter Hilfsmittel,
- Nachtfahrverbot.