Fürsorgestelle
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Fürsorge-Stelle
Manche Bundes-Länder haben Für-Sorge-Stellen.
Die Für-Sorge-Stellen sind eine Hilfe für Menschen mit Behinderungen im Arbeits-Leben.
Zum Beispiel:
- Wenn die Menschen einen Job suchen.
- Wenn die Menschen eine Kündigung bekommen.
In Nordrhein-Westfalen und Hessen gibt es Für-Sorge-Stellen.
In Schleswig-Holstein gibt es auch Für-Sorge-Stellen.
Die Für-Sorge-Stellen heißen heute: "Fach-Stelle für behinderte Menschen im Arbeits-Leben".
In einigen Bundesländern übertragen die Integrationsämter einen Teil ihrer Aufgaben auf die sogenannten örtlichen Fürsorgestellen. So werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein Teile der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des besonderen Kündigungsschutzes von den örtlichen Fürsorgestellen durchgeführt.
Die Fürsorgestelle ist im Allgemeinen dem Sozialamt beim Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet und heißt inzwischen Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben. Die Fachstellen stehen schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten sowie Personalräten und Personalrätinnen und Schwerbehindertenvertrauenspersonen für alle Fragen rund um Arbeit und Beschäftigung zur Verfügung.
Die örtlichen Fürsorgestellen sind darüber hinaus mit Aufgaben der Hauptfürsorgestellen im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beauftragt. Sie sind somit auch Ansprechpartnerinnen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, Waisen und Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz und Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte) mit Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfen, Kraftfahrzeugbeihilfen, Hilfe zur Pflege, Erziehungsbeihilfe, Altenhilfe).