GdB-abhängige Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben
Leistungen zur verbesserten Teilhabe bei amtlich festgestellter Behinderung
Menschen mit Behinderungen können zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile Anspruch auf sogenannte GdB-abhängige Nachteilsausgleiche haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie zunächst den Grad der Behinderung (GdB) bei der zuständigen Versorgungsverwaltung amtlich feststellen lassen.
- Ab einem GdB von 50 werden Menschen als „schwerbehindert“ eingestuft; Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis sowie bestimmte Merkzeichen.
- Mit einem GdB von 30 bis 40 ist es möglich, die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – und zwar dann, wenn nur dadurch ein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder erhalten werden kann.
Ziel aller Leistungen ist es, eine „Verbesserung der Teilhabe“ zu erreichen. Das heißt, zum Beispiel die Arbeit so zu gestalten, wie es für die volle berufliche Teilhabe erforderlich ist.
Die wichtigsten Nachteilsausgleiche in Arbeit und Beruf
für schwerbehinderte (sb) und gleichgestellte (gl) Menschen sowie Arbeitgebende (AG)
Leistung | sb | gl | AG |
---|---|---|---|
Finanzielle Leistungen / Begleitende Hilfe im Arbeitsleben | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Betreuung durch spezielle Fachdienste | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Lohnkostenzuschüsse | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze | Ja✔ | Ja✔ | Ja✔ |
Besonderer Kündigungsschutz | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Freistellung von Mehrarbeit | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Kraftfahrzeughilfe für den Arbeitsweg | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Teilnahme an der Wahl der SBV | Ja✔ | Ja✔ | Nein |
Zusatzurlaub | Ja✔ | Nein | Nein |
Schwerbehindertenausweis & Merkzeichen | Ja✔ | Nein | Nein |
Unentgeltliche Beförderung mit Bus & Bahn | Mit Merkzeichen(✔)* | Nein | Nein |
Vorgezogene Altersrente | Ja✔ | Nein | Nein |
* Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV mit Merkzeichen G, aG, H, Gl, Bl oder TBl im Schwerbehindertenausweis.
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