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GdB-abhängige Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben

Leistungen zur verbesserten Teilhabe bei amtlich festgestellter Behinderung

Menschen mit Behinderungen können zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile Anspruch auf sogenannte GdB-abhängige Nachteilsausgleiche haben. Voraussetzung dafür ist, dass sie zunächst den Grad der Behinderung (GdB) bei der zuständigen Versorgungsverwaltung amtlich feststellen lassen.

Ziel aller Leistungen ist es, eine „Verbesserung der Teilhabe“ zu erreichen. Das heißt, zum Beispiel die Arbeit so zu gestalten, wie es für die volle berufliche Teilhabe erforderlich ist.

Die wichtigsten Nachteilsausgleiche in Arbeit und Beruf

für schwerbehinderte (sb) und gleichgestellte (gl) Menschen sowie Arbeitgebende (AG)

Leistung sb gl AG
Finanzielle Leistungen / Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Ja Ja Ja
Betreuung durch spezielle Fachdienste Ja Ja Ja
Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung Ja Ja Ja
Lohnkostenzuschüsse Ja Ja Ja
Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze Ja Ja Ja
Besonderer Kündigungsschutz Ja Ja Nein
Freistellung von Mehrarbeit Ja Ja Nein
Kraftfahrzeughilfe für den Arbeitsweg Ja Ja Nein
Teilnahme an der Wahl der SBV Ja Ja Nein
Zusatzurlaub Ja Nein Nein
Schwerbehindertenausweis & Merkzeichen Ja Nein Nein
Unentgeltliche Beförderung mit Bus & Bahn Mit Merkzeichen Nein Nein
Vorgezogene Altersrente Ja Nein Nein

* Unentgeltliche Beförderung im ÖPNV mit Merkzeichen G, aG, H, Gl, Bl oder TBl im Schwerbehindertenausweis.

(ml) 2025