Direkt zum Inhalt

Gebärdensprachdolmetschung
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Gebärdensprach-Dolmetscher übersetzen die Gebärden-Sprache.
Sie helfen gehörlosen Menschen in verschiedenen Bereichen.
Zum Beispiel:

  • bei Behörden
  • im Gesundheits-Wesen
  • in der Bildung
  • bei der Arbeit.

Arbeit-Nehmer und Arbeit-Geber  können sie bestellen.
Die Kosten bezahlt dann das Integrations-Amt oder die Agentur für Arbeit.

Sie wollen Geld für etwas bekommen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Der Antrag ist für die richtige Stelle.

Es gibt Regeln für Dolmetscher.
Die Regeln stehen in verschiedenen Gesetzen.
Die Gesetze sind:

  • das Grund-Gesetz
  • das Gerichts-Verfassungs-Gesetz
  • die Sozialgesetz-Bücher
  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
  • die Kommunikations-Hilfe-Verordnung.

Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher übersetzen die Gebärdensprachen gehörloser Menschen. Gehörlose Menschen, die sich in ihrem persönlichen Umfeld vorwiegend in Gebärdensprache verständigen, haben das Recht, im Umgang mit staatlichen Einrichtungen oder im Zusammenhang mit wichtigen Lebensbereichen wie Gesundheit, Bildung und Arbeit, die Gebärdensprache zu verwenden. Zum Beispiel bei Versammlungen im Betrieb, Besprechungen am Arbeitsplatz, Elternabenden, Aus- und Weiterbildungen, Behörden, der Polizei, vor Gericht, bei Rechtsanwalts-, Notar-, Versicherungs-, Arztterminen, kulturellen oder politischen Veranstaltungen.

Kostenübernahme

Sowohl die Beschäftigten (Förderung durch das Integrationsamt/Inklusionsamt) als auch die Arbeitgebenden (Förderung durch die Agentur für Arbeit) können einen Gebärdensprachdolmetschdienst bestellen. Für die Kostenübernahme des Dolmetscheinsatzes muss zuvor ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Leistungsträger gestellt werden.

Rechtsgrundlagen zur Regelung von Dolmetscheinsätzen

Der Einsatz von Dolmetschenden im öffentlichen Leben ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Die Reihe dieser Gesetze lässt sich grob unterteilen in solche, die speziell die Belange von Menschen mit Behinderungen zum Inhalt haben und in diesem Fall den Einsatz und die Bezahlung von Gebärdensprachdolmetschenden regeln, und andere, die sich allgemein auf das Heranziehen und Entschädigen von Dolmetschenden beziehen.

Beispiele finden sich im Artikel 3 des Grundgesetzes, § 186 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), in den Sozialgesetzbüchern, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und in der Kommunikationshilfeverordnung (KHV).

(ml) 2017