Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungs-Beurteilung
Alle Mitarbeiter sollen bei der Arbeit immer sicher
Und gesund bleiben.
Das ist gut für die Mitarbeiter.
Und das ist gut für die Arbeit-Geber.
Darum müssen Firmen auf Gefahren achten.
Sie müssen alle Gefahren aufschreiben,
die es bei der Arbeit gibt.
Und sie müssen Lösungen suchen,
was man gegen die Gefahren tun kann.
Das ist die Gefährdungs-Beurteilung.
Dabei geht es zum Beispiel
- um die Aufgaben von den Mitarbeitern
- um die Arbeits-Plätze
- um die Räume
- Und um die Arbeits-Geräte und Maschinen
Wenn die Firma die Gefahren kennt,
können Mitarbeiter besser und sicherer arbeiten.
Für alle Firmen gelten die Regeln aus dem Arbeits-Schutz-Gesetz.
Die Gefährdungs-Beurteilung ist ein wichtiger Teil vom Arbeits-Schutz.
Alle Firmen müssen eine Gefährdungs-Beurteilung machen.
Dafür muss es eine Person geben,
die sich mit Gefahren aus-kennt.
Oft sind das Fach-Kräfte für Arbeits-Sicherheit.
Oft machen auch Betriebs-Ärzte bei der Gefährdungs-Beurteilung mit.
Alle Gefahren bei der Arbeit
müssen in der Gefährdungs-Beurteilung stehen.
Das gilt auch für neue Gefahren,
wenn sich etwas bei der Arbeit ändert.
Zum Beispiel:
Wenn eine neue Maschine in der Firma eingesetzt wird.
Firmen müssen also bei jeder Änderung
auch die Gefährdungs-Beurteilung ändern.
Wie macht man die Gefährdungs-Beurteilung?
Das Arbeits-Schutz-Gesetz sagt nicht genau:
So muss man die Gefährdungs-Beurteilung machen.
Aber das Arbeits-Schutz-Gesetz sagt:
Diese Sachen sind wichtig.
Das heißt:
Das Arbeits-Schutz-Gesetz gibt den Firmen viel Freiheit.
Die Firmen können das Arbeits-Schutz-Gesetz
auf verschiedene Arten umsetzen.
Die Unfall-Versicherungen helfen den Arbeit-Gebern.
Die Unfall-Versicherungen beraten die Arbeit-Geber.
Zum Beispiel:
- Wie macht man eine Gefährdungs-Beurteilung?
- Wie passt die Gefährdungs-Beurteilung in die Firma?
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:
- Die Arbeitslosen-Versicherung
- Die gesetzliche Kranken-Versicherung
- Die Pflege-Versicherung
- Und die Deutsche Renten-Versicherung
Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall
finanzielle Unterstützung und schnelle Hilfe.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um Menschen,
die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder die einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder die eine Berufs-Krankheit haben.
Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Das bedeutet:
Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.
Sie kümmern sich um die Menschen,
wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben.
Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben.
Oder in der Schule oder im Kindergarten.
Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden.
Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.
Eine Unfall-Kasse
ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,
die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Öffentlicher Dienst bedeutet:
Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.
Zum Beispiel:
- In einer Schule
- In einem Kranken-Haus
- Oder bei der Müll-Abfuhr
Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:
- Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
- Schülerinnen und Schüler
- Studentinnen und Studenten
- Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet
Ehren-Amt bedeutet:
Jemand macht die Arbeit freiwillig und bekommt kein Geld.
Er arbeitet ehren-amtlich.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Element im betrieblichen Arbeitsschutz und Grundlage für ein systematisches und Sicherheits- und Gesundheitsmanagement am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgebenden, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor der Aufnahme von Tätigkeiten durchzuführen und im Falle von maßgeblichen Veränderungen zu wiederholen.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Wie die Gefährdungsbeurteilung im Detail durchzuführen ist, legt das Gesetz nicht fest, es werden nur Grundsätze benannt. Das heißt, der Gesetzgeber räumt hier einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Die Unfallversicherungsträger beraten Arbeitgebende bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und dabei, die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Betriebes zu integrieren.
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