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Gefährdungsbeurteilung
Zusammenfassung

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Gefährdungs-Beurteilung

Das Arbeits-Schutz-Gesetz sagt:

Die Arbeit-Geber müssen die Gefahren bei der Arbeit sehen.

Die Arbeit-Geber müssen dann Maßnahmen finden.

Die Maßnahmen sollen die Gefahren bei der Arbeit verringern.

Die Arbeit-Geber müssen auch aufpassen:

Wenn sich etwas ändert.

Dann müssen die Arbeit-Geber wieder über die Gefahren nachdenken.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Element im betrieblichen Arbeitsschutz und Grundlage für ein systematisches und Sicherheits- und Gesundheitsmanagement am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgebenden, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor der Aufnahme von Tätigkeiten durchzuführen und im Falle von maßgeblichen Veränderungen zu wiederholen.

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Wie die Gefährdungsbeurteilung im Detail durchzuführen ist, legt das Gesetz nicht fest, es werden nur Grundsätze benannt. Das heißt, der Gesetzgeber räumt hier einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Die Unfallversicherungsträger beraten Arbeitgebende bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und dabei, die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Betriebes zu integrieren.

(ml) 2018