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Gehörlosigkeit
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Gehörlosigkeit

Gehörlosigkeit ist eine besondere Art von Hör-Behinderung.

Das heißt:

Menschen mit Gehörlosigkeit können nicht gut hören.

Sie können nur schwer sprechen.

Sie verstehen oft nicht, was andere Menschen sagen.

Andere Menschen verstehen die Sprache von Menschen mit Gehörlosigkeit oft nicht.

Die Sprache von Menschen mit Gehörlosigkeit klingt fremd.

Menschen mit Gehörlosigkeit können nur schwer sprechen lernen.

Sie können aber sehr gut Gebärden-Sprache lernen.

Das ist eine besondere Art von Sprache für Menschen mit Hör-Behinderung.

Menschen mit Gehörlosigkeit können sich in der Gebärden-Sprache gut verständigen.

Die Gebärden-Sprache ist für die Kommunikation wichtig.

Die Gebärden-Sprache ist auch wichtig für die Kultur von Menschen mit Hör-Behinderung.

Gehörlosigkeit wird vom Deutschen Gehörlosen-Bund folgendermaßen definiert:

Als gehörlos werden Personen bezeichnet, die hörbehindert sind und vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren. Wegen der Hörbehinderung können sie nur bedingt auf natürlichem Wege sprechen lernen. Für Außenstehende kann ihre Sprechweise daher oft fremd klingen und kann schwer zu verstehen sein.

Stadien der Schwerhörigkeit / Grade des Hörverlustes

Bei der Hörschädigung wird aus medizinischer Sicht nach dem Grad des Hörverlustes unterschieden:

  • Leichtgradige Schwerhörigkeit: Der Hörverlust im besseren Ohr beträgt im Hauptsprachbereich durchgehend 25 bis 40 dB. Die betroffene Person hat immer noch genug Hörvermögen, um Sprache über das Ohr aufzunehmen und einer normalen Unterhaltung bezogen auf das Verständnis zu folgen. (Der GdS/GdB bei beidseitigem Hörverlust beträgt 10-20.)
  • Mittelgradige Schwerhörigkeit: In diesem Fall bewegt sich der Hörverlust zwischen 40 bis 70 dB. Hier ist die Möglichkeit zur Sprachaufnahme über das Ohr noch vorhanden, doch treten bei der Teilnahme an Gesprächen je nach Höhe des Hörverlustes Verständnisprobleme auf, die auch von modernen Hörgeräten nicht vollständig behoben werden können.
  • Hochgradige Schwerhörigkeit: Hochgradige Schwerhörigkeit liegt vor, wenn der mittlere Hörverlust zwischen 70 und 100 dB beträgt. Bei Hörverlusten zwischen 85 und 100 dB spricht man auch von „Resthörigkeit“ oder „an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit“.
  • Taubheit: Der Hörverlust beträgt im Bereich zwischen 125 und 250 Hz mehr als 60 dB sowie mehr als 100 dB im übrigen Frequenzbereich.

Gehörlose Menschen sind in der Regel hochgradig schwerhörig oder taub. Das sogenannte Mundablesen führt häufig zu Missverständnissen, denn nur etwa 30 Prozent der Wörter können abgesehen, während 70 Prozent erraten werden müssen.

Grad der Behinderung (GdB) / Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bei Hörminderung

Bei der Beurteilung des GdB/GdS bei Hörbeeinträchtigung mittels der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG ist die Herabsetzung des Sprachgehörs maßgeblich, deren Umfang durch eine Prüfung ohne Hörhilfen bestimmt wird.

Bei der Beurteilung wird eine von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle zugrunde gelegt. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms wird der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abgeleitet. Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Verständigung mittels Gebärdensprache

Untereinander verständigen sich Gehörlose in der Regel in der Deutschen Gebärdensprache, einem visuellen Sprachsystem mit eigener Grammatik. Die Gebärdensprache ermöglicht Gehörlosen eine entspannte und verlässliche Kommunikation. Diese Sprache ist aber noch mehr: Sie bildet die Grundlage einer eigenen Sprachgemeinschaft und Kultur, zu der sich auch Hörende, die die Gebärdensprache beherrschen, zugehörig fühlen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund und seine Mitgliedsorganisationen verstehen sich auch als ein Forum für diese Gebärdensprachgemeinschaft.

(ml) 2023