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Geldleistung
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Geld-Leistung

Menschen mit Behinderungen

haben ein Recht auf ein selbst-bestimmtes Leben.

Sie haben deshalb das Recht auf bestimmte Leistungen.

Sie sollen an der Gesellschaft teilhaben.

Teilhabe bedeutet:

Dabei sein und mit-machen können.

Menschen mit Behinderungen brauchen dabei oft Unterstützung:

Zum Beispiel:

  • bei der Arbeit
  • bei der Ausbildung
  • Oder beim Wohnen

Das heißt:

Sie brauchen Leistungen für Reha und zur Teilhabe.

Sie stellen dazu einen Antrag auf diese Leistungen.

 

Die Leistungen für die Reha und zur Teilhabe bezahlen verschiedene Ämter.

Diese Ämter nennt man Leistungs-Träger.

Ein anderes Wort für Leistungs-Träger ist: Reha-Träger

Zum Beispiel:

  • die Bundes-Agentur für Arbeit
  • die Kranken-Versicherung
  • die Unfall-Versicherung
  • Oder die Renten-Versicherung

 

Die Reha-Träger geben Leistungen.

Man unterscheidet dabei zwischen:

  • Sach-Leistungen
  • Und Geld-Leistungen

Manche Sach-Leistungen kosten Geld.

Die Reha-Träger bezahlen das Geld.

Dann müssen die Menschen nicht selbst Geld bezahlen.

Sach-Leistungen sind zum Beispiel:

  • ärztliche Behandlungen
  • Medikamente
  • Kranken-Gymnastik in der Reha
  • Hilfs-Mittel für den Arbeits-Platz
  • Oder Weiterbildungen

 

Menschen mit Behinderungen können auch Geld-Leistungen bekommen.

Das bedeutet: Die Menschen bekommen Geld.

Zum Beispiel:

  • bei der Blinden-Hilfe
  • Oder bei der Eingliederungs-Hilfe

 

Diese Hilfen gibt es bei der Eingliederungs-Hilfe:

  • Leistungen zur medizinischen Reha
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Und andere ergänzende Leistungen

Damit die Menschen Geld für eine Leistung bekommen,

müssen sie ein Persönliches Budget beantragen.

Budget ist ein anderes Wort für Geld.

Das Persönliche Geld wird von den Reha-Trägern bezahlt.

Mit dem Geld kann der Mensch mit Behinderung

seine Unterstützung selbst bezahlen.

Er kann selbst bestimmen:

  • Welche Unterstützung brauche ich?
  • Wer soll mich unterstützen?

Sie müssen das Persönliche Geld nicht nehmen.

Das Persönliche Geld ist frei-willig.

Es hat Vorteile das Geld zu bekommen:

Sie haben mehr Verantwortung.

Sie können selbst Chef sein.
 
Und zum Beispiel:

  • eine Hilfs-Person im Haushalt
  • eine Begleitung beim Einkaufen
  • eine Begleitung in der Freizeit
  • Oder eine Assistenz bei der Arbeit

einstellen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,

die eine Arbeit suchen.

Und sie hilft Menschen,

damit sie ihre Arbeit behalten können.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.

Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle

Agenturen für Arbeit in Deutschland.

Die Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt ist für Sie zuständig.

Oder eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.

 

Arbeits-Assistenz

Menschen mit Behinderungen können eine Arbeits-Assistenz bekommen.

Eine Arbeits-Assistenz unterstützt Sie am Arbeits-Platz.

Damit sie ihre Arbeit gut machen können.

Eine Arbeits-Assistenz ist eine Person.

Sie hilft bei der Arbeit bei den Dingen,

die der Mensch mit Behinderungen nicht tun kann.

Der Mensch mit Behinderungen sagt,

wo er Unterstützung braucht.

Alle anderen Sachen macht er selbst.


Das macht die Arbeits-Assistenz zum Beispiel:

•    Sie übersetzt Sachen in Gebärden-Sprache
•    Sie liest einem blinden Menschen Sachen vor
•    Sie macht den Fahr-Dienst bei Außen-Terminen
•    Oder sie erstellt Unterrichts-Materialien nach den Vorgaben von einer seh-behinderten Lehrerin

Wenn Sie eine Arbeits-Assistenz haben wollen,

dann müssen Sie einen Antrag an das Integrations-Amt schicken.

Das Amt prüft dann:

Ob Sie Geld für die Arbeits-Assistenz bekommen.

Mit dem Geld bezahlen Sie dann den Assistenten.

 

Blinden-Hilfe

Sie haben Anspruch auf Blinden-Hilfe, wenn 

  • Sie blind sind oder eine starke Seh-Behinderung haben
  • Und Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebens-Unterhalt zu bezahlen

 

Blinde Menschen erhalten Blinden-Geld.

Das Blinden-Geld wird auf die Blinden-Hilfe angerechnet.

Ist das Blinden-Geld geringer als die Blinden-Hilfe?

Dann erhalten Sie das Blinden-Geld

Und zusätzlich einen Teil von der Blinden-Hilfe.

 

Kranken-Versicherung

Die Kranken-Versicherung ist ein Teil

von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.

Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall schnelle Hilfe.

Die Aufgaben von der Kranken-Versicherung sind:

  • dass die Menschen gesund bleiben
  • dass die Menschen wieder gesund werden
  • Oder dass es den Menschen wieder besser geht.

In Deutschland müssen alle Menschen

in einer Kranken-Versicherung sein.

Ein anderes Wort dafür ist: Kranken-Kasse

Das steht in dem Sozial-Gesetz-Buch 5.

Die Kranken-Kasse bezahlt zum Beispiel:

  • die Behandlung beim Arzt
  • die Behandlung im Kranken-Haus
  • Medikamente
  • Oder Hilfs-Mittel für Menschen mit Behinderungen

Menschen bekommen Kranken-Geld von der Kranken-Kasse:

  • wenn sie lange krank sind
  • Und sie deshalb nicht arbeiten können

 

Reha

Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.

Rehabilitation bedeutet: Wieder-Herstellung

Man unterscheidet zwischen:

  • beruflicher Reha
  • Und medizinischer Reha

 
Berufliche Reha bedeutet zum Beispiel:

Frau Müller war lange krank.

Jetzt will Frau Müller wieder arbeiten gehen.

Damit das klappt, muss sie eine Weiter-Bildung machen.

Nach der erfolg-reichen Weiter-Bildung

kann sie bei ihrem alten Arbeit-Geber weiter arbeiten.

 

Medizinische Reha bedeutet:

Herr Schmitz hatte einen Auto-Unfall

Und wurde schwer verletzt.

Nach dem Kranken-Haus soll Herr Schmitz

Kranken-Gymnastik machen.

Damit er wieder so laufen kann wie früher.

 

Renten-Versicherung

Die Renten-Versicherung ist ein Teil

von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören

  • die Renten-Versicherung
  • die Kranken-Versicherung
  • die Pflege-Versicherung
  • die Arbeitslosen-Versicherung
  • Und die Unfall-Versicherung

 

Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:

Wenn sie wegen Krankheit

Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.

Oder gar nicht mehr arbeiten können.

Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.

Oder Erwerbs-Minderung.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.

Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

 

Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.

Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.

Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.

Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.

 

Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.

Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.

Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.

Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:

Die Beratung

  • von versicherten Personen
  • von Rentnern 
  • Und von Arbeit-Gebern

 

Unfall-Versicherung

Die gesetzliche Unfall-Versicherung

gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.

Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.

Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:

  • Die Arbeitslosen-Versicherung
  • Die gesetzliche Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Und die Deutsche Renten-Versicherung

 

Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.

Auch wenn er krank ist.

Oder arbeitslos.

Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.

Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung

Und schnelle Hilfe.

 


Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um die Menschen,

  • wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
  • Oder einen Unfall bei der Arbeit haben
  • Oder eine Berufs-Krankheit haben

 

Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen

sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.

Das bedeutet:

Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.

Sie kümmern sich um die Menschen,

  • wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben
  • Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
  • Oder in der Schule oder im Kinder-Garten
  • Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden

Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.

 

Eine Unfall-Kasse ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,

die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Öffentlicher Dienst bedeutet:

Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.

Zum Beispiel:

  • In einer Schule
  • In einem Kranken-Haus
  • Oder bei der Müll-Abfuhr

Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:

  • Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
  • Schülerinnen und Schüler
  • Studentinnen und Studenten
  • Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet

Ehren-Amt bedeutet:

Jemand macht die Arbeit freiwillig

Und bekommt kein Geld.

Er arbeitet ehren-amtlich.

Der Begriff Geldleistung bezeichnet alle in Form von Geld erbrachten Leistungen. Im Unterschied zur Sachleistung stellen die Leistungsträger bei der Geldleistung den Leistungsberechtigten einen Geldbetrag zur Verfügung, mit dem sie die benötigten Hilfen eigenverantwortlich einkaufen können. So kann beispielsweise Eingliederungshilfe im Rahmen eines Persönlichen Budgets oder der Blindenhilfe nach dem SGB XII als Geldleistung gewährt werden.

Rechtsgrundlagen

(ml) 2017