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Gemeinsame Empfehlungen ⁠/​ Reha-Vereinbarungen
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Gemeinsamen Empfehlungen

Die gemeinsamen Empfehlungen sind auch Rehabilitations-Vereinbarungen genannt.

Das sind Regeln für die Arbeit von den Rehabilitations-Trägern.

Die Regeln sind im Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Die kurze Form ist: BTHG.

Die Regeln im BTHG sind besser als früher.

Deshalb können die Rehabilitations-Träger besser zusammen arbeiten.

Die Gemeinsamen Empfehlungen (auch: Reha-Vereinbarungen) sind ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, mit dem zentrale Anliegen des Bundesteilhabegesetze (BTHG) verfolgt werden: die Koordination der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Mit dem BTHG und seinen verbindlicheren Regelungen der Zusammenarbeit wurden diese beiden Ziele deutlich gestärkt. Leistungen sollen „wie aus einer Hand“ erscheinen, auch wenn sie von rechtlich selbstständigen Rehabilitationsträgern eigenverantwortlich erbracht werden.

Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften durch Gemeinsame Empfehlungen

Für die praktische Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger braucht es eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften durch untergesetzliche Regelungen in Form von Gemeinsamen Empfehlungen. Sie geben den beteiligten Trägern und der Sozialverwaltung die Möglichkeit, sich auf eine gemeinsame Ausgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zu verständigen.

Die Gemeinsamen Empfehlungen werden auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-/Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft. Kommt eine Gemeinsame Empfehlung nicht zustande, hat das zuständige Bundesministerium die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen.

Aktuell gültige Gemeinsame Empfehlungen

Das SGB IX nennt die Bereiche, für die eine Ausgestaltung in Gemeinsamen Empfehlungen vorgesehen ist.

Übersicht über die zurzeit gültigen Gemeinsamen Empfehlungen (GE) der BAR:

  • GE „Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit“ | 2020
  • Verwaltungsvereinbarung „Begleitende Hilfe – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ | 2020
  • GE „Reha-Prozess“ | 2019
  • Verfahrensgrundsätze für Gemeinsame Empfehlungen | 2019
  • GE „Förderung der Selbsthilfe“ | 2019
  • GE „Prävention nach § 3 SGB IX“ | 2018
  • GE „Qualitätssicherung“ | 2018
  • GE „Begutachtung“ | 2023
  • GE „Integrationsfachdienste“ | 2022
  • GE „Sozialdienste“ | 2022
  • GE „Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ | 2022
  • GE „Unterstützte Beschäftigung“ | 2021
(ml) 2024