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Gemeinsame Servicestelle
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Gemeinsame Service-Stellen

Die Service-Stellen sollen helfen.

Die Rehabilitations-Träger sollen ihre Aufgaben besser erfüllen können.

Die Service-Stellen sollen alle Beratungs-Angebote zusammenbringen.

Dann können Menschen mit Behinderungen besser beraten werden.

 

Die gemeinsamen Service-Stellen sind ab dem 1. Januar 2018 weg.

Die Service-Stellen haben nicht gut funktioniert.

Die Einrichtung und der Betrieb Gemeinsamer Servicestellen der Rehabilitationsträger gemäß SGB IX alter Fassung war dafür vorgesehen, dass die Rehabilitationsträger ihre gesetzliche Verpflichtungen aus dem SGB IX erfüllen. Hierbei sollten bestehende Strukturen der Rehabilitationsträger in ein Kooperations- und Kompetenznetzwerk einbezogen werden. Für Menschen mit Behinderungen sollten mit dieser Verzahnung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote zusätzliche regionale Anlaufstellen für eine trägerübergreifende, umfassende, unverzügliche, neutrale, aber verbindliche Beratung und Unterstützung geschaffen werden.

Ansprechstellen nach SGB IX-neu

Die Gemeinsamen Servicestellen fallen mit Inkrafttreten des durch das Bundesteilhabegesetz neu geregelten SGB IX ab dem 01.01.2018 weg, da sie sich, bis auf wenige Ausnahmen, nicht bewährt haben. Das ist laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) überwiegender Konsens der Fachwelt und der beteiligten öffentlichen Stellen. Bestehende Gemeinsame Servicestellen konnten noch bis 31. Dezember 2018 fortgeführt werden und Personen, die bisher für Gemeinsame Servicestellen gearbeitet haben, konnten künftig in den „Ansprechstellen“ gemäß § 12 SGB IX-neu weiter arbeiten.

Die neu eingerichteten Ansprechstellen sollen konkreter geregelt sein als die Gemeinsamen Servicestellen, da jeder Rehabilitationsträger einzeln verpflichtet wird. Diese Auskunftsstellen werden künftig durch Einbeziehung der Jobcenter deutlich breiter aufgestellt sein.

(ml) 2018