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Gemeinsame Servicestelle

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Gemeinsame Service-Stelle

Die gemeinsamen Service-Stellen gibt es nicht mehr.

Sie wurden während des Jahres 2018 aufgelöst.

Im Jahr 2002 mussten die Rehabilitations-Träger in ganz Deutschland 

gemeinsame Service-Stellen einrichten.

So stand es im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Die gemeinsamen Service-Stellen waren Beratungs-Stellen für die Reha.

Es gab sie in allen Land-Kreisen

Und großen Städten.

In den Beratungs-Stellen arbeiteten Fach-Leute zusammen.

Sie wussten sehr viel über das Thema Reha.

Die Fach-Leute wussten:

Diese Hilfen können Menschen mit Behinderungen bekommen.

Zum Beispiel

  • Hilfen bei der medizinischen Reha
  • Hilfen für die Arbeit
  • Oder Hilfen für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

 

Wer konnte sich bei den gemeinsamen Service-Stellen beraten lassen?

  • alle Menschen mit Behinderungen
  • Menschen mit einer drohenden Behinderung
  • Eltern von Kindern mit Behinderungen
  • Personen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen
  • Und Arbeit-Geber

 

Das Sozial-Gesetz-Buch 9 wurde

durch die Einführung vom Bundes-Teilhabe-Gesetz neu geregelt.

Durch die Neu-Regelung wurden die gemeinsamen Service-Stellen

im Jahr 2018 abgeschafft.

Die gemeinsamen Service-Stellen haben sich in der Praxis nicht bewährt.

Die gemeinsamen Service-Stellen wurden dann

von den Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe ersetzt.


Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe unterstützten

zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen mit einer drohenden Behinderung
  • Und Arbeit-Geber

bei diesen Dingen:

  • Beratung zur Rehabilitation
    Sie erklären zum Beispiel: So läuft eine Rehabilitation ab.
    Und das sind die nächsten Schritte für Ihre Rehabilitation.
  • Beratung zur Teilhabe
    Sie erklären zum Beispiel:
    Diese Leistungen können Sie für Ihre Teilhabe bekommen.
    Und das sind die nächsten Schritte zu mehr Teilhabe.
  • Information zu Ihren Leistungen
    Sie möchten wissen:
    Wie weit ist Ihr Antrag?
    Oder Sie möchten wissen:
    Welche Schritte passieren als nächstes?
    Dann versuchen die Ansprech-Stellen Ihnen alle Informationen zu geben.


Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Bundes-Teilhabe-Gesetz:

Seit 1. Januar 2020 gilt ein neues Gesetz:

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz

Die Abkürzung dafür ist: BTHG

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz soll

die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern.

Und es soll die Selbst-Bestimmung

von Menschen mit Behinderungen verbessern. 

Das Gesetz regelt:

Welche Unterstützung Menschen mit Behinderungen

in verschiedenen Bereichen bekommen.

Zum Beispiel:

  • beim Wohnen
  • bei der Arbeit
  • Und in der Freizeit


Rehabilitations-Träger

Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.

Ein anderes Wort für Rehabilitation ist: Wieder-Herstellung

Man unterscheidet zwischen:

  • beruflicher Reha
  • Und medizinischer Reha

Die Hilfen und Leistungen für die Reha und Teilhabe

bezahlen verschiedene Ämter.

Diese Ämter sind die Rehabilitations-Träger.

Man sagt auch kurz: die Reha-Träger

Es gibt verschiedene Reha-Träger.

Zum Beispiel:

  • die Bundes-Agentur für Arbeit
  • die gesetzliche Kranken-Versicherung
  • die gesetzliche Renten-Versicherung
  • Und die gesetzliche Unfall-Versicherung

Jeder Reha-Träger ist

für einen bestimmten Bereich von der Reha zuständig.

Sie informieren und beraten Menschen mit Krankheiten

Oder Behinderungen über mögliche Reha-Maßnahmen

Und sie bezahlen die Kosten, 

wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Sozial-Gesetz-Buch 9

Die Abkürzung dafür ist: SGB 9

Das ist ein Gesetz.

In dem Gesetz steht zum Beispiel:

Menschen mit Behinderungen können Geld bekommen.

Oder sie können Hilfen bekommen.

Damit sie überall mit-machen können.

Die Einrichtung und der Betrieb Gemeinsamer Servicestellen der Rehabilitationsträger gemäß SGB IX alter Fassung war dafür vorgesehen, dass die Rehabilitationsträger ihre gesetzliche Verpflichtungen aus dem SGB IX erfüllen. Hierbei sollten bestehende Strukturen der Rehabilitationsträger in ein Kooperations- und Kompetenznetzwerk einbezogen werden. Für Menschen mit Behinderungen sollten mit dieser Verzahnung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote zusätzliche regionale Anlaufstellen für eine trägerübergreifende, umfassende, unverzügliche, neutrale, aber verbindliche Beratung und Unterstützung geschaffen werden.

Ansprechstellen nach SGB IX-neu

Die Gemeinsamen Servicestellen sind mit Inkrafttreten des durch Bundesteilhabegesetz neu geregelten SGB IX seit dem 01.01.2018 weggefallen, da sie sich, bis auf wenige Ausnahmen, nicht bewähren konnten. Dies war laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) überwiegender Konsens der Fachwelt und der beteiligten öffentlichen Stellen.

Bestehende Gemeinsame Servicestellen konnten noch bis zum 31.12.2018 fortgeführt werden. Personen, die bisher für Gemeinsame Servicestellen gearbeitet hatten, konnten fortan in den neu geschaffenen „Ansprechstellen“ gemäß § 12 SGB IX-neu tätig werden.

Die neu eingerichteten Ansprechstellen sollen konkreter geregelt sein als die Gemeinsamen Servicestellen, da jeder Rehabilitationsträger einzeln dazu verpflichtet wird. Diese Auskunftsstellen werden künftig durch Einbeziehung der Jobcenter deutlich breiter aufgestellt sein.

(ml) 2018