Geringfügige Beschäftigung
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Geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung ist eine kleine Arbeit.
Die Arbeit ist weniger als 15 Stunden pro Woche.
Die Arbeit ist weniger als 450 Euro im Monat.
Die Person muss keine Sozial-Versicherung zahlen.
Der Arbeit-Geber zahlt für die Kranken-Versicherung und für die Steuern.
Eine geringfügige Beschäftigung (auch: „Minijob“) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung derzeit regelmäßig insgesamt 538 Euro im Monat (Geringfügigkeitsgrenze, Stand 30.11.2023) nicht übersteigt. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung durch einen Privathaushalt begründet wird und die Tätigkeit gewöhnlich von einem Mitglied des Haushaltes ausgeführt werden kann, gelten gesonderte Regelungen.
Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch ausgestaltet. Sie erhöht sich zukünftig mit dem Mindestlohn. Damit wird sichergestellt, dass dauerhaft ein Minijob vorliegt, wenn die Beschäftigung nicht mehr als zehn Wochenstunden zum Mindestlohn umfasst. Die Geringfügigkeitsgrenze wird im Bundesanzeiger bekannt gegeben.