Geringfügige Beschäftigung
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Eine geringfügige Beschäftigung ist eine besondere Arbeit.
Das heißt:
Sie arbeiten nur für kurze Zeit.
Oder Sie verdienen nicht mehr als 450 Euro im Monat.
Das nennt man auch:
- Mini-Job
- 450-Euro-Job.
Manche Arbeit-Nehmer arbeiten nur wenig.
Diese Arbeit-Nehmer müssen keine Sozial-Versicherungs-Beiträge zahlen.
Die Arbeit-Geber müssen die Kranken-Versicherungs-Beiträge und Steuern für diese Arbeit-Nehmer bezahlen.
Sie wollen einen Mini-Job machen?
Dann dürfen Sie nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten.
Sie dürfen nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Und Sie dürfen nur 2 Monate im Jahr arbeiten.
Das sind 50 Tage im Jahr.
Manche Menschen arbeiten nur wenig.
Diese Menschen heißen: Geringfügig Beschäftigte.
Diese Menschen können freiwillig Geld für die Renten-Versicherung bezahlen.
Und sie haben ein Recht auf:
- Urlaub
- Geld bei Krankheit
- Feier-Tage
- eine Versicherung bei einem Arbeits-Unfall.
Eine geringfügige Beschäftigung (auch: „Minijob“) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung derzeit regelmäßig insgesamt 538 Euro im Monat (Geringfügigkeitsgrenze, Stand 30.11.2023) nicht übersteigt. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung durch einen Privathaushalt begründet wird und die Tätigkeit gewöhnlich von einem Mitglied des Haushaltes ausgeführt werden kann, gelten gesonderte Regelungen.
Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch ausgestaltet. Sie erhöht sich zukünftig mit dem Mindestlohn. Damit wird sichergestellt, dass dauerhaft ein Minijob vorliegt, wenn die Beschäftigung nicht mehr als zehn Wochenstunden zum Mindestlohn umfasst. Die Geringfügigkeitsgrenze wird im Bundesanzeiger bekannt gegeben.