Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
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Grad der Schädigungs-Folgen (GdS)
Grad der Schädigungs-Folgen ist ein Fach-Wort.
Die kurze Form ist: GdS.
Es gibt verschiedene GdS-Grade.
Der Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ist Grundlage der Bemessung von Entschädigungsleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. Die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung infolge einer Gesundheitsschädigung werden in GdS-Graden angegeben.
GdS, GdB und MdE
Ähnliche Bedeutung wie der GdS hat der Begriff Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenrecht. Dort dient er aber nicht der Feststellung von Entschädigungsleistungen, sondern der amtlichen Feststellung einer Behinderung.
GdS und GdB werden nach gleichen Grundsätzen bemessen. Diese ergeben sich aus den seit dem Jahr 2009 geltenden Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG) der Versorgungsmedizin-Verordnung. Darin werden in Zehnerschritten abgestufte Grade zwischen 0 und 100, die für bestimmte Schädigungsfolgen typisch sind, tabellarisch aufgeführt (GdS-Tabelle).
Beide Begriffe betreffen die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen (das heißt nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben). Sie unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS ausschließlich auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.
Das bedeutet: Die Entschädigung nach dem GdS betrifft nur die Folgen des Entschädigungsfalls (zum Beispiel einer Gewalttat oder eines Impfschadens), bei der Feststellung des GdB derselben Person werden weitere Beeinträchtigungen unabhängig von ihrer Ursache berücksichtigt (zum Beispiel eine Niereninsuffizienz, ein Schlaganfall oder eine psychische Erkrankung).
Der GdS hat im Sozialen Entschädigungsrecht den früher geltenden Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abgelöst. Der Begriff der MdE hat nur noch Bedeutung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort liegt er – entsprechend dem GdS im Sozialen Entschädigungsrecht – der Bemessung von Entschädigungsleistungen für die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zugrunde.
Der Begriff der MdE ist etwas enger als derjenige des GdS. Denn er bezieht sich nur auf Beeinträchtigungen des Leistungsvermögens auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Die Unterschiede sind aber meist nicht sehr gravierend, weil sich die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen im Erwerbsleben und in anderen Lebensbereichen ähneln.
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