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Grundsicherung
Zusammenfassung

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Die Grund-Sicherung ist eine Hilfe vom Staat.
Die Grund-Sicherung ist für:
- Menschen, die Arbeit suchen
- Menschen, die alt sind
- Menschen, die nicht arbeiten können.

Die Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung ist eine Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen über 65 Jahre.
Und die Hilfe ist für Menschen mit einer Behinderung.
Die Menschen mit Behinderung können nicht arbeiten.
Das muss ein Arzt sagen.

Ab dem 1.

1.

2020 haben auch andere Menschen ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
- Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten
- Menschen, die bei einem anderen Leistungs-Anbieter arbeiten.

Manche Menschen bekommen Geld für eine Ausbildung.
Diese Menschen haben auch ein Recht auf das Budget.

Grundsicherung ist eine Sozialleistung in zwei unterschiedlichen Fällen:

  1. Grundsicherung für Arbeitsuchende, siehe > Bürgergeld.
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung in Deutschland für über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII), wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Anspruch auf Grundsicherung

Ab dem 1.1.2020 haben auch Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen. Der Anspruch wird zudem für Personen eingeführt, die das Budget für Ausbildung erhalten (§ 41 Absatz 1 und Absatz 3a SGB XII-neu).

(ml) 2023