Grundsicherung
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Grund-Sicherung
Die Grund-Sicherung ist eine Sozialleistung.
Die Grund-Sicherung gibt es in 2 Fällen:
- Wenn jemand arbeiten will.
Aber keine Arbeit finden kann.
Dann bekommt der Mensch die Grund-Sicherung.
- Wenn jemand nicht arbeiten kann.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit.
Menschen über 65 Jahre bekommen die Grund-Sicherung auch.
Menschen, die nicht arbeiten können, weil sie krank sind, bekommen die Grund-Sicherung auch.
Menschen mit Behinderungen bekommen die Grund-Sicherung auch.
Sie bekommen die Grund-Sicherung:
- wenn sie nicht arbeiten können.
- wenn sie alt sind.
Ab dem 1. Januar 2020 bekommen auch Menschen die Grund-Sicherung,
die in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben oder
bei einem anderen Leistungs-Träger.
Grundsicherung ist eine Sozialleistung in zwei unterschiedlichen Fällen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende, siehe > Bürgergeld.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung in Deutschland für über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr. Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII), wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Anspruch auf Grundsicherung
Ab dem 1.1.2020 haben auch Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen. Der Anspruch wird zudem für Personen eingeführt, die das Budget für Ausbildung erhalten (§ 41 Absatz 1 und Absatz 3a SGB XII-neu).