Handwerksordnung (HwO)
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Hand-Werks-Ordnung (HwO)
Die Hand-Werks-Ordnung ist ein Gesetz.
Die kurze Form ist: HwO.
Die Hand-Werks-Ordnung gibt es seit 1953.
Die Hand-Werks-Ordnung ist für das Handwerk.
Das Handwerk ist eine Berufs-Gruppe.
Die Hand-Werks-Ordnung sagt:
So muss das Handwerk sein.
Die Hand-Werks-Ordnung sagt auch:
So müssen die Menschen im Handwerk lernen.
Die Menschen sollen gut im Handwerk sein können.
Dafür brauchen sie viel Wissen und Erfahrung.
Dafür müssen sie viel lernen.
Die Menschen machen dann eine Prüfung.
Die Prüfung heißt Meister-Prüfung.
Mit Inkrafttreten der Handwerksordnung (HwO) wurde 1953 eine einheitliche gesetzliche Grundlage für das deutsche Handwerk und seine Selbstverwaltung geschaffen. Mit der HwO wurde die handwerkliche Berufsausbildung und -fortbildung als geschlossenes System eingeführt und anerkannt. Der große Befähigungsnachweis (die Meisterprüfung) wurde als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks als stehendes Gewerbe in der Handwerksordnung verankert.
Verzeichnis der Handwerksberufe
In einem Gewerbeverzeichnis als Anlage zur Handwerksordnung werden sämtliche zulassungspflichtige sowie zulassungsfreie Handwerke aufgezählt, die handwerklich bzw. „handwerksähnlich“ betrieben werden können.
Organisation des Handwerks
Mit der HwO wurde die Organisation des Handwerks neu gestaltet. Den Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern wurde der Status der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuerkannt. Die Innungen sind dabei fachliche Zusammenschlüsse ohne Pflichtmitgliedschaft; die Kammern sind fachübergreifende Zusammenschlüsse mit Pflichtmitgliedschaft.
Änderungen der Handwerksordnung
Die Handwerksordnung (HwO) ist seit ihrem Inkrafttreten in mehreren Gesetzen und Verordnungen in einzelnen Bestimmungen geändert und ergänzt worden. Die letzte große Änderung der Handwerksordnung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.