Hauptfürsorgestelle
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Die Haupt-Für-Sorge-Stelle heißt seit 2001 Integrations-Amt.
Das steht im SGB IX.
Das ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderung.
Bis Ende 2023 hieß sie im Bereich der Kriegs-Opfer-Fürsorge und des sozialen Entschädigungs-Rechts weiterhin Haupt-Für-Sorge-Stelle.
Seit 2024 heißen diese Träger: Träger der Sozialen Sicherung.
Die Hauptfürsorgestelle wurde mit Inkrafttreten des SGB IX im Jahr 2001 im Aufgabenbereich des Schwerbehindertenrechts in Integrationsamt umbenannt.
Im Aufgabenbereich der Kriegsopferfürsorge und des sozialen Entschädigungsrechts ist es bis Ende 2023 bei der Bezeichnung „Hauptfürsorgestelle“ geblieben.
Anfang 2024 wurden die „Hauptfürsorgestellen“ in „Träger der Sozialen Entschädigung“ umbenannt.