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Hilfeplan
Zusammenfassung

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Hilfe-Plan

Der Hilfe-Plan ist ein Plan für Kinder und Jugendliche.

Der Plan zeigt:

  • Was brauchen die Kinder und Jugendlichen?
  • Was können die Kinder und Jugendlichen gut?

Der Hilfe-Plan ist ein Verfahren nach dem SGB 8.

Das heißt:

Es gibt Regeln für das Verfahren.

Die Regeln stehen im SGB 8.

Die Hilfe ist:

  • Hilfe zur Erziehung
  • Eingliederungs-Hilfe für Menschen mit einer geistigen Behinderung

Im Sozialrecht gibt es verschiedene Planungsansätze zur Feststellung und Durchführung der einzelnen Leistungen zur Teilhabe. Der Hilfeplan ist das Verfahren zur Feststellung von Hilfebedarfen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Der Hilfeplan (das Hilfeplanverfahren) ist ein Verfahren nach § 36 SGB VIII. Er gilt ausschließlich für die Hilfen zur Erziehung sowie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII).

Das Hilfeplanverfahren umfasst diese Beteiligten:

  • Personensorgeberechtigte,
  • das Kind oder den jungen Menschen,
  • den Leistungsträger und
  • die Leistungserbringer.

Eckpunkte des Hilfeplanverfahrens

  • Art der Planung: Hilfeplanverfahren
  • Name des Plans: Hilfeplan
  • Rechtsgrundlage: § 36 SGB VIII
  • Koordination der Planung: Träger der Kinder- und Jugendhilfe
  • Planungsbereich: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • „Treffen am runden Tisch“: Hilfeplankonferenz
  • Verbindung zu anderen Plänen: Wenn mehrere Rehabilitationsträger beteiligt sind, ist der Hilfeplan Teil der Teilhabeplanung.
(ml) 2017