Hilfeplan
Zusammenfassung
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Das Hilfe-Plan-Verfahren ist ein Prozess.
Der Prozess ist im deutschen Sozial-Recht.
Der Prozess steht im SGB VIII.
Das SGB VIII ist ein Gesetz.
Das Gesetz heißt auch: Kinder- und Jugend-Hilfe.
Der Prozess zeigt:
Wie viel Hilfe brauchen Kinder und Jugendliche?
Es geht nur um Erziehungs-Hilfen und Eingliederungs-Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Diese Personen sind bei dem Verfahren dabei:
- die Eltern
- das Kind oder der Jugendliche
- der Leistungs-Träger
- die Leistungs-Erbringer.
Der Träger von der Kinder- und Jugend-Hilfe plant das.
Der Hilfe-Plan ist ein Teil von der Teil-Habe-Planung.
Der Hilfe-Plan wird in einer Hilfe-Plan-Konferenz gemacht.
Das heißt:
Mehrere Rehabilitations-Träger arbeiten zusammen.
Im Sozialrecht gibt es verschiedene Planungsansätze zur Feststellung und Durchführung der einzelnen Leistungen zur Teilhabe. Der Hilfeplan ist das Verfahren zur Feststellung von Hilfebedarfen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Der Hilfeplan (das Hilfeplanverfahren) ist ein Verfahren nach § 36 SGB VIII. Er gilt ausschließlich für die Hilfen zur Erziehung sowie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII).
Das Hilfeplanverfahren umfasst diese Beteiligten:
- Personensorgeberechtigte,
- das Kind oder den jungen Menschen,
- den Leistungsträger und
- die Leistungserbringer.
Eckpunkte des Hilfeplanverfahrens
- Art der Planung: Hilfeplanverfahren
- Name des Plans: Hilfeplan
- Rechtsgrundlage: § 36 SGB VIII
- Koordination der Planung: Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Planungsbereich: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- „Treffen am runden Tisch“: Hilfeplankonferenz
- Verbindung zu anderen Plänen: Wenn mehrere Rehabilitationsträger beteiligt sind, ist der Hilfeplan Teil der Teilhabeplanung.