Integrationsamt
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Integrations-Amt
Das Integrations-Amt ist eine Behörde.
Das Amt kümmert sich um Menschen mit Schwer-Behinderung.
Oder für Menschen mit gleichen Einschränkungen wie Menschen mit Schwer-Behinderung.
Die Menschen sollen einen Arbeits-Platz finden.
Und sie sollen gut in der Arbeit sein können.
Das Amt hilft den Menschen dabei.
Das Integrationsamt (in Bayern, NRW und Saarland: Inklusionsamt) ist als Behörde zuständig für die Umsetzung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht. Die Integrations- bzw. Inklusionsämter haben die Aufgabe, schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. Ihre Unterstützungsleistungen sind sowohl für die arbeitnehmenden Menschen mit Behinderungen als auch für Arbeitgebende zugänglich.
Aufgaben des Integrationsamtes/Inklusionsamtes
Die Aufgaben des Integrationsamtes beziehungsweise Inklusionsamtes umfassen nach § 185 SGB IX
- die Bereitstellung von Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgebenden („Begleitende Hilfe im Arbeitsleben“),
- die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen,
- Weiterbildungen für betriebliche Akteure (wie Mitglieder des Integrations- bzw. Inklusionsteams) und Öffentlichkeitsarbeit sowie
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe.
Seit dem 1. Januar 2018 sollen die Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter nach dem Bundesteilhabegesetz früher als bisher bei der Prävention einbezogen werden und dabei eng mit den Arbeitgebenden zusammenarbeiten. Schwerpunkte der Zusammenarbeit bilden das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Inklusionsvereinbarung.
Die Leistungen des Integrationsamtes beziehungsweise Inklusionsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar. Das Integrationsamt/Inklusionsamt ist selbst aber kein Rehabilitationsträger. Deshalb sind bei der Zuständigkeitsklärung spezifische Regelungen zu beachten (§ 185 Absatz 6 SGB IX).
Arbeitsweise und Organisationsstruktur
Das Integrationsamt/Inklusionsamt arbeitet eng mit den Rehabilitationsträgern, Arbeitgebenden, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden zusammen. Für das betriebliche Integrationsteam ist es Ratgeber und Partner.
Die Ämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Die Länder sind ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter/Inklusionsämter nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 3) auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen (§ 190 Absatz 2 SGB IX).
Organisation auf Bundesebene in der BIH
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) ist ein Zusammenschluss von 24 Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie bündelt die gesetzlichen Aufgaben der Integrations- und Inklusionsämter, Träger der Sozialen Entschädigung und Versorgungsverwaltungen in Deutschland.
Die BIH setzt sich ein für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an einem inklusiven Arbeitsmarkt und für die Unterstützung von Menschen, die einen Gesundheitsschaden durch ein Ereignis erlitten haben, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.
Die Zusammenarbeit der Institutionen in der BIH dient mehreren Zielen:
- Abstimmung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei der Durchführung der Aufgaben.
- Erstellung von Arbeitsgrundlagen.
- Erarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen.
- Weiterentwicklung des Behindertenrechts und des Sozialen Entschädigungsrechts.
Die BIH unterstützt ihre Mitglieder im Sinne einer einheitlichen Qualität ihrer Angebote bei
- der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit („ZB Digitalmagazin Behinderung & Beruf“, Broschüren und Informationen rund um das Soziale Entschädigungsrecht und das Schwerbehindertenrecht, Internetauftritte),
- Konzepten für ein bundesweites Seminarangebot für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers,
- Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrations- und Inklusionsämter, Träger der Sozialen Entschädigung und Versorgungsverwaltungen,
- der Entwicklung von EDV-Programmen im Schwerbehindertenrecht.
Darüber hinaus vertritt die BIH ihre Mitglieder im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), im beratenden Ausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Sie vertritt außerdem die fachlichen Positionen ihrer Mitglieder bei Gesetzesanhörungen, sozialpolitischen Veranstaltungen und in Arbeitsgruppen auf Bundesebene.
Rechtsgrundlagen
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