Sprungnavigation

Integrationsamt
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Integrations-Amt

Das Integrations-Amt ist eine Behörde.

Das Amt kümmert sich um Menschen mit Schwer-Behinderung.

Oder für Menschen mit gleichen Einschränkungen wie Menschen mit Schwer-Behinderung.

Die Menschen sollen einen Arbeits-Platz finden.

Und sie sollen gut in der Arbeit sein können.

Das Amt hilft den Menschen dabei.

Das Integrationsamt (in Bayern, NRW und Saarland: Inklusionsamt) ist als Behörde zuständig für die Umsetzung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht. Die Integrations- bzw. Inklusionsämter haben die Aufgabe, schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. Ihre Unterstützungsleistungen sind sowohl für die arbeitnehmenden Menschen mit Behinderungen als auch für Arbeitgebende zugänglich.

Aufgaben des Integrationsamtes/Inklusionsamtes

Die Aufgaben des Integrationsamtes beziehungsweise Inklusionsamtes umfassen nach § 185 SGB IX

Seit dem 1. Januar 2018 sollen die Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämter nach dem Bundesteilhabegesetz früher als bisher bei der Prävention einbezogen werden und dabei eng mit den Arbeitgebenden zusammenarbeiten. Schwerpunkte der Zusammenarbeit bilden das Betriebliche Eingliederungsmanagement und die Inklusionsvereinbarung.

Die Leistungen des Integrationsamtes beziehungsweise Inklusionsamtes stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar. Das Integrationsamt/Inklusionsamt ist selbst aber kein Rehabilitationsträger. Deshalb sind bei der Zuständigkeitsklärung spezifische Regelungen zu beachten (§ 185 Absatz 6 SGB IX).

Arbeitsweise und Organisationsstruktur

Das Integrationsamt/Inklusionsamt arbeitet eng mit den Rehabilitationsträgern, Arbeitgebenden, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden zusammen. Für das betriebliche Integrationsteam ist es Ratgeber und Partner.

Die Ämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Die Länder sind ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter/Inklusionsämter nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 3) auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen (§ 190 Absatz 2 SGB IX).

Organisation auf Bundesebene in der BIH

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) ist ein Zusammen­schluss von 24 Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Sie bündelt die gesetzlichen Aufgaben der Integrations- und Inklusions­ämter, Träger der Sozialen Entschädigung und Versorgungs­verwaltungen in Deutschland.

Die BIH setzt sich ein für die gleich­berechtigte Teil­habe von Menschen mit Behinderungen an einem inklusiven Arbeits­markt und für die Unterstützung von Menschen, die einen Gesundheits­schaden durch ein Ereignis erlitten haben, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.

Die Zusammenarbeit der Institutionen in der BIH dient mehreren Zielen:

  • Abstimmung einer einheitlichen Rechts­anwendung bei der Durchführung der Aufgaben.
  • Erstellung von Arbeits­grundlagen.
  • Erarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen.
  • Weiter­entwicklung des Behinderten­rechts und des Sozialen Entschädigungs­rechts.

Die BIH unterstützt ihre Mitglieder im Sinne einer einheitlichen Qualität ihrer Angebote bei

  • der gemeinsamen Öffentlichkeits­arbeit („ZB Digital­magazin Behinderung & Beruf“, Broschüren und Informationen rund um das Soziale Entschädigungs­recht und das Schwer­behinderten­recht, Internet­auftritte),
  • Konzepten für ein bundes­weites Seminar­angebot für Schwer­behinderten­vertretungen, Betriebs- und Personal­räte sowie für Inklusions­beauftragte des Arbeit­gebers,
  • Fortbildungs­veranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrations- und Inklusions­ämter, Träger der Sozialen Entschädigung und Versorgungs­verwaltungen,
  • der Entwicklung von EDV-Programmen im Schwer­behinderten­recht.
     

Darüber hinaus vertritt die BIH ihre Mitglieder im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beim Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), im beratenden Ausschuss bei der Bundes­agentur für Arbeit (BA) und in der Bundes­arbeits­gemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Sie vertritt außerdem die fachlichen Positionen ihrer Mitglieder bei Gesetzes­anhörungen, sozial­politischen Veranstaltungen und in Arbeits­gruppen auf Bundes­ebene.

(ml) 2024