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Jobcenter
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Job-Center

Job-Center spricht man: dschop-zen-ter.

Job-Center ist englisch und bedeutet: Arbeits-Zentrum.

Job-Center gehören zur Agentur für Arbeit.

Beim Job-Center können Sie Beratung bekommen.

Job-Center beraten Sie, wenn Sie arbeitslos sind.

Oder wenn Sie für Ihre Arbeit nicht genug Geld zum Leben bekommen.

Job-Center betreuen Menschen, die Arbeitslosen-Geld 2 beziehen.

Die Jobcenter betreuen (in der Regel langzeitarbeitslose) Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben (Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende etc.). Die Jobcenter vermitteln unter Umständen auch in Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung. Zu den Aufgaben der Jobcenter zählt beispielsweise die Ausbildungsvermittlung von Jugendlichen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. (Diese Aufgabe können sie aber auch auf die Agentur für Arbeit übertragen.)

Organisation der Jobcenter

Die Jobcenter wurden als gemeinsame Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der Kommunen für die Auszahlung der Geldleistungen nach SGB II gegründet. Sie können entweder in Form einer gemeinsamen Einrichtung von Arbeitsagentur und Kommune organisiert sein oder aber die Kommune betreibt das Jobcenter als sogenannte „optierende Kommune“, „Optionskommune“ oder „Optionskreis“ in eigener Verantwortung.

Stärkung der Jobcenter im Teilhabeplanverfahren

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz ab dem Jahr 2022 werden die Jobcenter nach § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB IX wie ein beteiligter Rehabilitationsträger nach § 15 SGB IX vom Leistenden Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX verbindlich am Teilhabeplanverfahren beteiligt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung nach § 14 SGB IX auch Leistungen nach dem SGB II beantragt sind oder erbracht werden.

(ml) 2023