Jobcoaching
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Job-Coaching
Job-Coaching ist ein englisches Wort.
Das spricht sich so: Tschob-koutsching.
Job heißt: Arbeit
Coaching heißt:
- unterrichten
- beibringen
- Oder trainieren
Ein anderes Wort für Job-Coaching ist: Betriebliches Arbeits-Training
Job-Coaching hilft dabei:
- einen Ausbildungs-Platz zu bekommen
- einen Arbeits-Platz zu bekommen
- einen Ausbildungs-Platz zu behalten
- Oder einen Arbeits-Platz zu behalten
Sie haben Probleme an Ihrem Arbeits-Platz?
Sie brauchen bei der Arbeit Unterstützung?
Dann können Sie bei ihrem Reha-Träger ein Job-Coaching beantragen.
Beschäftigte mit einer Schwer-Behinderung beantragen das Job-Coaching
beim Integrations-Amt.
In einigen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt: Inklusions-Amt.
Dabei hilft Ihnen der Job-Coach:
- Ihre Arbeit gut und richtig zu machen
- Der Job-Coach ist bei der Arbeit an ihrer Seite
- Er arbeitet mit Ihnen zusammen
- Er zeigt Ihnen, wie Sie ihre Arbeit machen müssen
- Er erklärt Ihnen Sachen, die Sie nicht verstehen
- Er hilft Ihnen, bei der Arbeit besser zu werden
- Er hilft bei Problemen mit Kollegen und dem Chef
Der Job-Coach besucht Sie regelmäßig am Arbeits-Platz:
Anfangs mehrmals die Woche für 1 bis 4 Stunden,
dann immer seltener.
Ein Job-Coaching dauert im Durchschnitt 6 bis 8 Monate,
bis keine Begleitung mehr notwendig ist.
Der Job-Coach unterstützt zum Beispiel in diesen Situationen:
- Sie schaffen Ihre Arbeit nicht mehr
- Ihre Leistungs-Fähigkeit lässt nach
- Sie haben Probleme mit ihren Arbeits-Kollegen
- Sie sind sehr oft krank
- Sie waren länger krank und wollen jetzt beruflich wieder einsteigen
- Sie arbeiten im Betrieb an einem neuen Arbeits-Platz mit neuen Aufgaben
Hier findet auch häufig ein Job-Coaching statt:
- bei der Bildungs-Maßnahme Unterstützte Beschäftigung
- beim Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeits-Markt
- beim Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeits-Markt
Hier werden schwere Wörter erklärt:
Allgemeiner Arbeits-Markt
Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,
wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.
Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
wenn man
- In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
- Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
- Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet
Wer auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet, hat zum Beispiel:
- einen Arbeits-Vertrag mit einer Firma
- Und einen festen Lohn
Integrations-Amt
In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt: Inklusions-Amt
Zum Beispiel:
- In Nordrhein-Westfalen
- Und in Bayern
Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen zum Beispiel viele Sachen
über das Thema: Behinderung.
Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle
- bei Problemen am Arbeits-Platz
- Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren.
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:
Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt
- Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann
Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Reha-Träger
Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet Wieder-Herstellung.
Die Rehabilitation ist eine Hilfe für kranke
Oder behinderte Menschen.
Die Menschen sollen wieder arbeiten können.
Verschiedene Ämter bezahlen Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Diese Ämter sind die Reha-Träger.
Zum Beispiel:
- die Bundes-Agentur für Arbeit
- die deutsche Renten-Versicherung
- Oder die gesetzliche Unfall-Versicherung
Unterstützte Beschäftigung
Die Bildungs-Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot
für Menschen mit besonderem Unterstützungs-Bedarf.
Unterstützte Beschäftigung heißt kurz: UB.
Mit der UB können Sie eine richtige Arbeits-Stelle
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt finden.
Es gibt 2 Phasen bei der UB.
Phase ist ein anderes Wort für: bestimmte Zeit
Die 1. Phase hat einen schweren Namen.
Sie heißt: Individuelle betriebliche Qualifizierung
Individuell heißt: Es ist für jeden Menschen anders.
betrieblich heißt: Es ist in einem Betrieb.
Qualifizierung heißt: Sie lernen alles für die Arbeit.
Die Abkürzung ist: InbeQ
So spricht man das: In Be Ku
Die InbeQ dauert meistens 2 Jahre.
Bei der InbeQ machen Sie mehrmals ein Praktikum in verschiedenen Betrieben.
Sie lernen die Arbeit kennen.
Sie bekommen Unterstützung bei der Arbeit.
Zum Beispiel von einem Job-Coach.
Die 2. Phase bei der UB heißt:
Berufs-Begleitung
Sie haben nun eine richtige Arbeits-Stelle in einer Firma.
Aber Sie können weiter Unterstützung durch einen Job-Coach bekommen.
Werkstatt für behinderte Menschen
Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM
Viele Menschen mit Behinderungen
bekommen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
keinen Ausbildungs- oder Arbeits-Platz.
Deshalb arbeiten sie in einer WfbM.
WfbM machen die Teilhabe am Arbeits-Leben möglich.
Das heißt:
Sie schaffen Arbeits-Plätze für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
In einer WfbM gibt es verschiedene Arbeits-Plätze.
Die Arbeits-Plätze sind behinderungs-gerecht gestaltet.
Menschen mit Behinderungen bekommen hier
viel Unterstützung bei der Arbeit.
Die WfbM sollen den Werkstatt-Beschäftigten zum Beispiel:
- Passende Arbeits-Plätze anbieten
- Eine gute berufliche Bildung anbieten
- Helfen, ihre Persönlichkeit zu fördern
- Oder den Übergang auf den allgemeinen Arbeits-Markt ermöglichen
Diese Bereiche gibt es in einer WfbM:
- Eingangs-Verfahren
- Berufs-Bildungs-Bereich
- Arbeits-Bereich
- Und Förder- und Betreuungs-Bereich
Das Eingangs-Verfahren
Wenn eine Person neu in die WfbM kommt,
dann macht sie zuerst beim Eingangs-Verfahren mit.
Hier kann sie viele verschiedene Arbeits-Bereiche ausprobieren.
Und sie lernt, wie in der WfbM gearbeitet wird.
Die WfbM prüft in Eingangs-Verfahren zum Beispiel:
- Ob eine Person mit Behinderungen in der WfbM arbeiten kann
- Und wo die Person in der WfbM arbeiten kann
- In dem Eingangs-Verfahren bleibt die Person 1 bis 3 Monate
Dann kommt sie in einen anderen Bereich.
Der Berufs-Bildungs-Bereich:
Hier können Menschen mit Behinderungen verschiedene Sachen lernen.
Dabei werden sie von Fach-Leuten unterstützt.
Denn sie sollen nach der Zeit im Berufs-Bildungs-Bereich
zum Beispiel:
- Eine Ausbildung machen können
- Einen Arbeits-Platz in der Werkstatt bekommen
- Oder auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können
Im Berufs-Bildungs-Bereich
können Menschen mit Behinderungen auch lernen:
- Dass sie pünktlich bei der Arbeit sein müssen
- Wie sie mit Ihrem Geld umgehen sollen
- Und worauf sie im Straßen-Verkehr achten müssen. Damit ihnen nichts passiert
Der Berufs-Bildung-Bereich dauert 2 Jahre.
Der Arbeits-Bereich
Jeder Mensch mit Behinderungen soll die Arbeit machen,
die er am besten kann.
Dabei wird er in der WfbM von Fach-Leuten unterstützt.
Wenn ein Mensch im Arbeits-Bereich von der WfbM arbeitet,
dann hat er dort einen festen Arbeits-Platz.
Den Arbeits-Platz kann er so lange behalten,
wie er die Arbeit machen kann.
Und für die Arbeit bekommt er Geld.
Der Förder- und Betreuungs-Bereich
Manchmal können Menschen mit Behinderungen nicht in der WfbM arbeiten.
Zum Beispiel:
Weil die Behinderung zu schwer ist.
Dann können sie in eine Förder-Gruppe gehen.
Oder sie gehen in die Tages-Förder-Stätte.
Jobcoaching am Arbeitsplatz (auch: Betriebliches Arbeitstraining) ist die Bezeichnung für ein betriebsintegriertes Arbeitstraining, das von einer externen Fachkraft („Jobcoach”) angeleitet wird und dabei speziell auf die Person, die ein Coaching in Anspruch nimmt („Coachee”), und deren Praktikums-, Qualifizierungs-, Ausbildungs-/Umschulungs- oder Arbeitsplatz zugeschnitten ist.
Die Maßnahme richtet sich an auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigte Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz (auch an Auszubildende und beruflich Selbstständige!) und an ihre Arbeitgebenden, die daran interessiert sind, ein Arbeitsverhältnis entweder anzubahnen oder zu erhalten.
Wer stößt den Jobcoaching-Prozess an?
Wenn behinderungsbedingt Probleme oder Konflikte am Arbeitsplatz bestehen, die vom Betrieb und den Menschen mit Behinderungen nicht selbstständig gelöst werden können, geht die Initiierung eines Jobcoaching-Prozesses häufig von folgenden Akteuren aus:
- von den Arbeitnehmenden oder Arbeitgebenden selbst,
- von der betrieblichen Interessenvertretung (insbesondere Schwerbehindertenvertretung),
- vom betriebsärztlichen Dienst,
- von anderen Fachkräften, zum Beispiel Therapeutinnen und Therapeuten, sozialen Diensten,
- von den örtlichen Fachstellen für Menschen mit Behinderungen,
- von den Integrationsfachdiensten,
- von den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA),
- von den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM).
Arbeitsplatzbezogene Anlässe für ein Jobcoaching
Wann kann ein Jobcoaching-Prozess angezeigt sein?
- Die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden lässt infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen nach.
- Mitarbeitenden fällt es schwer, Aufgaben zu strukturieren, zu priorisieren und/oder zu Ende zu führen.
- Die Arbeitsanforderungen im Arbeitsverhältnis haben sich geändert.
- Betriebsabläufe oder die Zusammenarbeit sind gestört.
- Es gibt Schwierigkeiten in der Kommunikation.
Jobcoaching eignet sich bei
- dem Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder nach befristeter Erwerbsminderungsrente;
- einer innerbetrieblichen Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz;
- der behinderungsgerechten Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz oder in ein neues Arbeitsgebiet;
- dem Erlernen neuer Aufgaben im bestehenden Arbeitsverhältnis;
- der Unterstützung eines Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung am Arbeitsplatz;
- bei Beschäftigungs- oder Ausbildungsbeginn oder in einem Praktikum von jungen Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel bei der Individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung*);
- der Planung des Wechsels** aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder aus der Schule auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt.
*Unterstützte Beschäftigung: Im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung ist das Jobcoaching in der Phase der Berufsbegleitung junger Menschen mit Behinderungen dadurch gekennzeichnet, dass es zur Ausführung der arbeitsvertraglich festgelegten Inhalte anleitet und diese trainiert, bis am Ende eine erfolgreiche, möglichst eigenständige Übernahme (neuer) betrieblicher Aufgaben und eine ausreichende Arbeitsleistung sichergestellt werden können.
**Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt: Bei Übergängen von der Schule oder der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt findet die Unterstützung von werkstattberechtigten Menschen an einem Praktikumsplatz in Betrieben des Allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Ziel ist hier die Vorbereitung auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Merkmale und Ziele von Jobcoaching am Arbeitsplatz
Jobcoaching am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen ...
- wird nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards umgesetzt (siehe unten: Quellen);
- findet im Betrieb der Menschen mit Behinderungen an ihrem Arbeitsplatz statt;
- wird von Jobcoaches durchgeführt, die sich in den Arbeitsalltag der gecoachten Person einbinden;
- ist als bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter und zielorientierter Prozess gedacht, der in der Regel mehrere Monate dauert;
- kann in Kombination mit anderen Unterstützungsangeboten oder auch als einzelne Maßnahme durchgeführt werden.
Jobcoaching dient ...
- dem Training und der Vermittlung neuer Arbeitsfähigkeiten und Arbeitstechniken;
- dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen;
- der Entwicklung und dem Einsatz spezieller Hilfsmittel;
- der Anpassung von Anforderungen und Arbeitsabläufen;
- der Organisation zusätzlicher Hilfen (bei Bedarf);
- der Unterstützung des betrieblichen Umfeldes;
- der Verbesserung der Kommunikation im Betrieb.
Typischer Verlauf eines Jobcoachings
Das Jobcoaching ist ein zeitlich begrenzter, interaktiver und personenzentrierter Prozess, der grob aus vier Phasen besteht. Die Jobcoaches kommen in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich für ein bis vier Stunden in den Betrieb des Coachees (anfangs häufiger und dann allmählich immer seltener, bis keine Begleitung am Arbeitsplatz mehr notwendig ist).
Grober Ablauf:
- 1. Phase – Auftragsklärung und Planung: Jobcoach, Coachee und betriebliches Umfeld lernen sich kennen. Dabei werden der Arbeitsplatz und die Strukturen des Betriebs genau unter die Lupe genommen und erste Ideen entworfen, wie das gewünschte Ziel erreicht werden kann.
- 2. Phase – Selbstintegration: Der Jobcoach passt sich aktiv in die Betriebskultur und in die Arbeitsabläufe ein.
- 3. Phase – Intervention und Arbeitsgestaltung: Mögliche Strategien zur Lösung der Probleme werden besprochen. Das können beispielsweise Prioritätenlisten oder Ablaufpläne sein, die helfen, die Arbeit besser zu strukturieren. Sind alle Beteiligten mit dem weiteren Vorgehen einverstanden, folgt eine Art Testphase, in der die neuen Lösungswege von dem Coachee oder auch von den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb ausprobiert und eingeübt werden können.
- 4. Phase – Stabilisierung und Abschluss: Die verbesserten Arbeitsabläufe und ein individuelles Unterstützungssystem werden weiter gefestigt, damit sie langfristig gut funktionieren.
Jobcoaching im Falle von Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Handelt es sich bei den antragstellenden Coachees um schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen oder um ihre Arbeitgebenden, kommt den (Integrations)fachdiensten der Integrationsämter beziehungsweise Inklusionsämtern eine Schlüsselrolle zu: Sie informieren und klären im Betrieb über die Leistung „Jobcoaching am Arbeitsplatz“ auf und kennen die Fördermöglichkeiten und Grenzen eines Jobcoachings. Kann die Leistung über das Integrationsamt/Inklusionsamt finanziert werden, beauftragt der Fachdienst einen für die jeweilige Arbeitssituation geeigneten und ausgebildeten Jobcoach.
Qualifikation der Jobcoaches
Die Leistungsträger beauftragen mit dem Jobcoaching in der Regel geschulte Trainerinnen oder Trainer („Jobcoaches“), die den erfolgreichen Abschluss einer qualifizierten Weiterbildung, die speziell auf die betriebsintegrierte Arbeit mit den Klientinnen und Klienten vorbereitet und das methodische Vorgehen im Jobcoaching vermittelt, nachweisen können.
Als geeignete berufliche Qualifikation gilt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit einem sozialen, pädagogischen oder therapeutischen Schwerpunkt – oder aber mit mehrjähriger Berufserfahrung und einer pädagogischen Qualifikation (mindestens mit Ausbildereignung) – in Verbindung mit einer Jobcoaching-Weiterbildung.
Für die Tätigkeit als Jobcoach sind Kenntnisse und Fähigkeiten in der Arbeit mit Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz erforderlich. Jobcoaches sind in der Lage, Fähigkeits- und Anforderungsprofile zu erstellen und Interventionen zu planen und durchzuführen, die zu einer Verbesserung der Arbeitssituation führen können.
Planung, Dauer und Finanzierung des Jobcoachings
Ein Jobcoaching wird im Kontakt zwischen Personen aus der Gruppe der Jobcoaching-Anbietenden und den betrieblich Beteiligten angeregt, geplant und abgeklärt. Es wird ein verbindlicher Rahmen für die Maßnahme festgelegt. Vereinbart werden konsensfähige Ziele, Leistungen, Stundenumfang und voraussichtliche Dauer der Maßnahme. Diese werden in einem Maßnahmenplan festgehalten, der dem Leistungträger vorgelegt wird. Anhand dieses Plans wird die Finanzierung des Jobcoachings abgelehnt oder bewilligt.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Rahmen für die Dauer eines Jobcoachings. Generell gilt: Die Dauer von Leistungen zur beruflichen Teilhabe ist abhängig vom Reha-Bedarf, der Schwere der Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung und dem Reha-Ziel. Im Durchschnitt dauert ein Jobcoaching zwischen sechs und acht Monaten (bei einem durchschnittlichen Stundenumfang von rund 50 Stunden).
Die Jobcoaches schreiben während des Coachings Berichte, so dass ein guter Eindruck darüber gewonnen wird, wie die Maßnahme verläuft. Anhand der Berichte kann abgelesen werden, ob die für das Jobcoaching angesetzten Stunden ausreichen oder ob gegebenenfalls ein Verlängerungsbedarf besteht.
Die Finanzierung eines Joboachings kann auf Antrag der Arbeitnehmenden oder der Unternehmen durch die Träger der beruflichen Rehabilitation oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung durch das Integrationsamt bzw. Inklusionsamt erfolgen oder auch von den Unternehmen selbst übernommen werden.
Lassen Sie sich von den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, vom Integrationsamt/Inklusionsamt bzw. vom Integrationsfachdienst (IFD) oder den Jobcoaching-Anbietenden selbst zum Thema „Jobcoaching“ beraten! (Zu den Adressen geht es weiter unten unter „Mehr zum Thema bei REHADAT“.)
Rechtsgrundlagen der Förderung eines Jobcoachings
Mit dem am 13. Juni 2023 verkündeten Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde das Jobcoaching namentlich in den Leistungskatalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aufgenommen (in Kraft getreten am 1. Januar 2024).
- Jobcoaching am Arbeitsplatz kann von allen Trägern der beruflichen Rehabilitation als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden (vergleiche § 49 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 8 Satz 1 Nummer 2a SGB IX).
- Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung kann Jobcoaching am Arbeitsplatz auch von den Integrationsämtern/Inklusionsämtern als Leistung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanziert werden (vergleiche § 185 Absatz 3 SGB IX).
Im Absatz zur Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ist Jobcoaching als Instrument zur Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen zwar nicht wortwörtlich aufgeführt – die Leistung ist aber möglich, wenn die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen vorliegen: insbesondere mindestens eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von minimum 15 Stunden pro Woche beziehungsweise in Inklusionsbetrieben von 12 Stunden pro Woche (vergleiche § 185 Absatz 2 Satz 3 SGB IX und § 18 SchwbAV).
Eine finanzielle Förderung der Leistung für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung und einem besonderen Unterstützungsbedarf ist möglich
- als Ermessensleistung auf Grundlage von § 185 Absatz 3 Nummer 1e SGB IX in Verbindung mit § 24 SchwbAV oder § 185 Absatz 3 Nummer 1f in Verbindung mit § 25 SchwbAV oder
- im Anschluss an eine individuelle betriebliche Qualifizierung (auch: Unterstützte Beschäftigung) zur Sicherung eines dadurch erreichten Arbeitsverhältnisses (§ 55 Absatz 3 SGB IX).
Eine finanzielle Förderung der Arbeitgebenden kann als Ermessensleistung auch
- auf Grundlage von § 185 Absatz 3 Nummer 2e SGB IX in Verbindung mit 27 SchwbAV oder § 185 Absatz 3 Nummer 2a SGB IX in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SchwbAV erfolgen.
Hinweis:
- Junge Menschen mit Behinderungen können Jobcoaching für den Berufseinstieg beantragen. Jobcoaching findet dann in der Regel innerhalb des Konzeptes der Individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung statt.
- Auch beruflich Selbstständige können einen Antrag auf Jobcoaching stellen.
Die Links zu sämtlichen oben angeführten Gesetzen finden Sie weiter unten unter „Rechtsgrundlagen“.
Quellen
- BIH (2023): BIH-Empfehlungen zur Förderung eines JobcoachingAP
- Definition des Qualitätsnetzwerks JobcoachingAP
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu „Jobcoaching am Arbeitsplatz“
- Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE): Infobroschüre „JobcoachingAP“
Der Zusatz „AP“ (= Arbeitsplatz) dient der Abgrenzung zu anderen Jobcoaching-Angeboten. Konzept und bundesweite Standards des JobcoachingsAP sind von den Integrationsämtern im Rahmen des Modellprojektes „JADE – Jobcoaching zur Arbeitsplatzsicherung Definieren und Evaluieren“ der HAWK Hildesheim zusammen mit dem Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP unter Moderation der BAG UB entwickelt worden (mehr dazu: siehe Links unten).
Rechtsgrundlagen
-
§ 29 SGB IX Persönliches Budget
Gesetz -
§ 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung
Gesetz -
§ 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung
Gesetz -
§ 185 SGB IX Aufgaben des Integrationsamtes
Gesetz -
§ 18 SchwbAV Leistungsvoraussetzungen
Gesetz -
§ 24 SchwbAV Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Gesetz -
§ 25 SchwbAV Hilfen in besonderen Lebenslagen
Gesetz -
§ 26 SchwbAV Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 25 SchwbAV -
§ 27 SchwbAV Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
Gesetz
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Betriebliches Arbeitstraining / Jobcoaching
Praxisbeispiele -
Jobcoaching
Literatur -
Jobcoaching
Jobcoaching-Anbieter -
REHADAT erklärt: Jobcoaching am Arbeitsplatz
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