Jobcoaching
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Job-Coaching
Job-Coaching ist ein englisches Wort.
Das spricht sich so: Tschob-koutsching.
Job heißt: Arbeit
Coaching heißt:
- unterrichten
- beibringen
- Oder trainieren
Ein anderes Wort für Job-Coaching ist: Betriebliches Arbeits-Training
Job-Coaching hilft dabei:
- einen Ausbildungs-Platz zu bekommen
- einen Arbeits-Platz zu bekommen
- einen Ausbildungs-Platz zu behalten
- Oder einen Arbeits-Platz zu behalten
Sie haben Probleme an Ihrem Arbeits-Platz?
Sie brauchen bei der Arbeit Unterstützung?
Dann können Sie bei ihrem Reha-Träger ein Job-Coaching beantragen.
Beschäftigte mit einer Schwer-Behinderung beantragen das Job-Coaching
beim Integrations-Amt.
In einigen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt: Inklusions-Amt.
Dabei hilft Ihnen der Job-Coach:
- Ihre Arbeit gut und richtig zu machen
- Der Job-Coach ist bei der Arbeit an ihrer Seite
- Er arbeitet mit Ihnen zusammen
- Er zeigt Ihnen, wie Sie ihre Arbeit machen müssen
- Er erklärt Ihnen Sachen, die Sie nicht verstehen
- Er hilft Ihnen, bei der Arbeit besser zu werden
- Er hilft bei Problemen mit Kollegen und dem Chef
Der Job-Coach besucht Sie regelmäßig am Arbeits-Platz:
Anfangs mehrmals die Woche für 1 bis 4 Stunden,
dann immer seltener.
Ein Job-Coaching dauert im Durchschnitt 6 bis 8 Monate,
bis keine Begleitung mehr notwendig ist.
Der Job-Coach unterstützt zum Beispiel in diesen Situationen:
- Sie schaffen Ihre Arbeit nicht mehr
- Ihre Leistungs-Fähigkeit lässt nach
- Sie haben Probleme mit ihren Arbeits-Kollegen
- Sie sind sehr oft krank
- Sie waren länger krank und wollen jetzt beruflich wieder einsteigen
- Sie arbeiten im Betrieb an einem neuen Arbeits-Platz mit neuen Aufgaben
Hier findet auch häufig ein Job-Coaching statt:
- bei der Bildungs-Maßnahme Unterstützte Beschäftigung
- beim Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeits-Markt
- beim Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeits-Markt
Hier werden schwere Wörter erklärt:
Allgemeiner Arbeits-Markt
Der allgemeine Arbeits-Markt ist da,
wo auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten.
Man arbeitet auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
wenn man
- In einem großen oder kleinen Betrieb arbeitet
- Bei einer Stadt oder Gemeinde arbeitet
- Oder bei einem anderen Arbeit-Geber arbeitet
Wer auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeitet, hat zum Beispiel:
- einen Arbeits-Vertrag mit einer Firma
- Und einen festen Lohn
Integrations-Amt
In manchen Bundes-Ländern heißt das Integrations-Amt: Inklusions-Amt
Zum Beispiel:
- In Nordrhein-Westfalen
- Und in Bayern
Beim Integrations-Amt arbeiten viele Fach-Leute.
Sie wissen zum Beispiel viele Sachen
über das Thema: Behinderung.
Und sie unterstützen Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungs-Stelle
- bei Problemen am Arbeits-Platz
- Oder es sorgt dafür, dass Menschen wegen ihrer Behinderung die Arbeits-Stelle nicht verlieren.
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern:
Bei den Fragen zu Arbeits-Plätzen für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Zum Beispiel:
- Welche Hilfs-Mittel es für die Arbeit gibt
- Wie ein Arbeits-Platz umgebaut werden kann
Arbeit-Geber können auch Geld vom Integrations-Amt bekommen:
Wenn sie Menschen mit Schwer-Behinderung ausbilden oder beschäftigen.
Reha-Träger
Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet Wieder-Herstellung.
Die Rehabilitation ist eine Hilfe für kranke
Oder behinderte Menschen.
Die Menschen sollen wieder arbeiten können.
Verschiedene Ämter bezahlen Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Diese Ämter sind die Reha-Träger.
Zum Beispiel:
- die Bundes-Agentur für Arbeit
- die deutsche Renten-Versicherung
- Oder die gesetzliche Unfall-Versicherung
Unterstützte Beschäftigung
Die Bildungs-Maßnahme Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot
für Menschen mit besonderem Unterstützungs-Bedarf.
Unterstützte Beschäftigung heißt kurz: UB.
Mit der UB können Sie eine richtige Arbeits-Stelle
auf dem allgemeinen Arbeits-Markt finden.
Es gibt 2 Phasen bei der UB.
Phase ist ein anderes Wort für: bestimmte Zeit
Die 1. Phase hat einen schweren Namen.
Sie heißt: Individuelle betriebliche Qualifizierung
Individuell heißt: Es ist für jeden Menschen anders.
betrieblich heißt: Es ist in einem Betrieb.
Qualifizierung heißt: Sie lernen alles für die Arbeit.
Die Abkürzung ist: InbeQ
So spricht man das: In Be Ku
Die InbeQ dauert meistens 2 Jahre.
Bei der InbeQ machen Sie mehrmals ein Praktikum in verschiedenen Betrieben.
Sie lernen die Arbeit kennen.
Sie bekommen Unterstützung bei der Arbeit.
Zum Beispiel von einem Job-Coach.
Die 2. Phase bei der UB heißt:
Berufs-Begleitung
Sie haben nun eine richtige Arbeits-Stelle in einer Firma.
Aber Sie können weiter Unterstützung durch einen Job-Coach bekommen.
Werkstatt für behinderte Menschen
Die Abkürzung für Werkstatt für behinderte Menschen ist: WfbM
Viele Menschen mit Behinderungen
bekommen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt
keinen Ausbildungs- oder Arbeits-Platz.
Deshalb arbeiten sie in einer WfbM.
WfbM machen die Teilhabe am Arbeits-Leben möglich.
Das heißt:
Sie schaffen Arbeits-Plätze für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
In einer WfbM gibt es verschiedene Arbeits-Plätze.
Die Arbeits-Plätze sind behinderungs-gerecht gestaltet.
Menschen mit Behinderungen bekommen hier
viel Unterstützung bei der Arbeit.
Die WfbM sollen den Werkstatt-Beschäftigten zum Beispiel:
- Passende Arbeits-Plätze anbieten
- Eine gute berufliche Bildung anbieten
- Helfen, ihre Persönlichkeit zu fördern
- Oder den Übergang auf den allgemeinen Arbeits-Markt ermöglichen
Diese Bereiche gibt es in einer WfbM:
- Eingangs-Verfahren
- Berufs-Bildungs-Bereich
- Arbeits-Bereich
- Und Förder- und Betreuungs-Bereich
Das Eingangs-Verfahren
Wenn eine Person neu in die WfbM kommt,
dann macht sie zuerst beim Eingangs-Verfahren mit.
Hier kann sie viele verschiedene Arbeits-Bereiche ausprobieren.
Und sie lernt, wie in der WfbM gearbeitet wird.
Die WfbM prüft in Eingangs-Verfahren zum Beispiel:
- Ob eine Person mit Behinderungen in der WfbM arbeiten kann
- Und wo die Person in der WfbM arbeiten kann
- In dem Eingangs-Verfahren bleibt die Person 1 bis 3 Monate
Dann kommt sie in einen anderen Bereich.
Der Berufs-Bildungs-Bereich:
Hier können Menschen mit Behinderungen verschiedene Sachen lernen.
Dabei werden sie von Fach-Leuten unterstützt.
Denn sie sollen nach der Zeit im Berufs-Bildungs-Bereich
zum Beispiel:
- Eine Ausbildung machen können
- Einen Arbeits-Platz in der Werkstatt bekommen
- Oder auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können
Im Berufs-Bildungs-Bereich
können Menschen mit Behinderungen auch lernen:
- Dass sie pünktlich bei der Arbeit sein müssen
- Wie sie mit Ihrem Geld umgehen sollen
- Und worauf sie im Straßen-Verkehr achten müssen. Damit ihnen nichts passiert
Der Berufs-Bildung-Bereich dauert 2 Jahre.
Der Arbeits-Bereich
Jeder Mensch mit Behinderungen soll die Arbeit machen,
die er am besten kann.
Dabei wird er in der WfbM von Fach-Leuten unterstützt.
Wenn ein Mensch im Arbeits-Bereich von der WfbM arbeitet,
dann hat er dort einen festen Arbeits-Platz.
Den Arbeits-Platz kann er so lange behalten,
wie er die Arbeit machen kann.
Und für die Arbeit bekommt er Geld.
Der Förder- und Betreuungs-Bereich
Manchmal können Menschen mit Behinderungen nicht in der WfbM arbeiten.
Zum Beispiel:
Weil die Behinderung zu schwer ist.
Dann können sie in eine Förder-Gruppe gehen.
Oder sie gehen in die Tages-Förder-Stätte.
Ein Jobcoaching am Arbeitsplatz (auch: Betriebliches Arbeitstraining) ist ein Leistungsangebot, das im Betrieb am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz eines Menschen stattfindet. Dabei handelt es sich um ein betriebsintegriertes Arbeitstraining, das von einer externen Fachkraft („Jobcoach”) angeleitet wird und speziell auf die Person, die das Coaching in Anspruch nimmt („Coachee”), und deren Praktikums-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- oder Arbeitsplatz zugeschnitten ist.
Jobcoaching richtet sich an Menschen mit Behinderungen und/oder Unterstützungsbedarf, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind (zum Beispiel bei kognitiven, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen). Es hilft beim Einstieg in den Job (auch Auszubildenden und beruflich Selbstständigen!), bei der Rückkehr nach längerer Krankheit oder sonstigen schwierigen Arbeitssituationen. Dabei bezieht Jobcoaching immer auch die Betriebe bzw. Arbeitgebenden ein, die die daran interessiert sind, ein Arbeitsverhältnis entweder anzubahnen oder zu erhalten.
Arbeitsplatzbezogene Anlässe für ein Jobcoaching
Wann kann ein Jobcoaching-Prozess angezeigt sein? Wenn ...
- ... die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden ininfolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen nachlässt;
- ... es Mitarbeitenden schwerfällt, Aufgaben zu strukturieren, zu priorisieren und/oder zu Ende zu führen;
- ... sich die Arbeitsanforderungen im Arbeitsverhältnis geändert haben;
- ... die Betriebsabläufe oder die Zusammenarbeit gestört sind;
- ... es Schwierigkeiten in der Kommunikation gibt.
Jobcoaching eignet sich bei
- dem beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder nach befristeter Erwerbsminderungsrente;
- einer innerbetrieblichen Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz;
- der behinderungsgerechten Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz oder in ein neues Arbeitsgebiet;
- dem Erlernen neuer Aufgaben im bestehenden Arbeitsverhältnis;
- der Unterstützung eines Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung am Arbeitsplatz;
- bei Beschäftigungs- oder Ausbildungsbeginn oder in einem Praktikum von jungen Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel bei der Individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung*);
- der Planung des Wechsels** aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder aus der Schule auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt.
*Unterstützte Beschäftigung: Im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung ist das Jobcoaching in der Phase der Berufsbegleitung junger Menschen mit Behinderungen dadurch gekennzeichnet, dass es zur Ausführung der arbeitsvertraglich festgelegten Inhalte anleitet und diese trainiert, bis am Ende eine erfolgreiche, möglichst eigenständige Übernahme (neuer) betrieblicher Aufgaben und eine ausreichende Arbeitsleistung sichergestellt werden können.
**Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt: Bei Übergängen von der Schule oder der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt findet die Unterstützung von werkstattberechtigten Menschen an einem Praktikumsplatz in Betrieben des Allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Ziel ist hier die Vorbereitung auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Wer stößt den Jobcoaching-Prozess an?
Wenn behinderungsbedingt Probleme oder Konflikte am Arbeitsplatz bestehen, die vom Betrieb und den Menschen mit Behinderungen nicht selbstständig gelöst werden können, geht die Initiierung eines Jobcoaching-Prozesses häufig von folgenden Akteuren aus:
- Arbeitnehmende oder Arbeitgebende selbst,
- Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalrat oder Mitarbeitendenvertretung,
- (Ergo)Therapeutin/Therapeut, Sozialer Dienst,
- örtliche Fachstelle für Menschen mit Behinderungen,
- Integrationsfachdienst,
- Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA),
- Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Und wer sind mögliche Beteiligte am Jobcoaching?
Jobcoaching gelingt nur im Zusammenspiel. Der Coachee steht im Mittelpunkt, doch viele weitere Beteiligte tragen zum Gelingen bei:
- Arbeitgebende / Führungskraft,
- Integrationsamt / Inklusionsamt,
- Integrationsfachdienst,
- Kolleginnen und Kollegen,
- Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalrat oder Mitarbeitendenvertretung.
Merkmale und Ziele von Jobcoaching am Arbeitsplatz
Jobcoaching am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderungen ...
- wird nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards umgesetzt (siehe unten: Quellen);
- findet im Betrieb der Menschen mit Behinderungen an ihrem Arbeitsplatz statt;
- wird von Jobcoaches durchgeführt, die sich in den Arbeitsalltag des Coachees einbinden;
- ist als bedarfsabhängiger, zeitlich begrenzter und zielorientierter Prozess gedacht, der in der Regel mehrere Monate dauert;
- kann in Kombination mit anderen Unterstützungsangeboten oder auch als einzelne Maßnahme durchgeführt werden.
Jobcoaching dient dazu ...
- neue Arbeitsfähigkeiten und Arbeitstechniken zu vermitteln und einzuüben;
- Schlüsselqualifikationen zu erwerben;
- spezielle Hilfsmittel zu entwickeln und einzusetzen;
- Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufe anzupassen;
- (bei Bedarf) zusätzliche Hilfen zu organisieren;
- das betriebliche Umfeld zu unterstützen;
- die Kommunikation im Betrieb zu verbessern.
Typischer Verlauf eines Jobcoachings
Das Jobcoaching ist ein zeitlich begrenzter, interaktiver und personenzentrierter Prozess, der grob aus vier Phasen besteht. Die Jobcoaches kommen in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich für ein bis vier Stunden in den Betrieb des Coachees (anfangs häufiger und dann allmählich immer seltener, bis keine Begleitung am Arbeitsplatz mehr notwendig ist).
- 1. Phase – Auftragsklärung und Planung: Jobcoach, Coachee und betriebliches Umfeld lernen sich kennen. Der Jobcoach analysiert gemeinsam mit den Beteiligten die individuellen und betrieblichen Bedarfe und Ressourcen. Ziele, Leistungen, voraussichtliche Dauer, Zeitumfang in Stunden sowie konkretes Vorgehen werden geplant. Diese werden dann mit den betrieblich Beteiligten abgesprochen und in einem Maßnahmenplan festgehalten.
- 2. Phase – Selbstintegration: In der Selbstintegrationsphase passen sich Jobcoaches aktiv der jeweiligen Betriebskultur und den Arbeitsabläufen des Coachees an. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in Form von einfachen Tätigkeiten und Handreichungen kann dabei eine hilfreiche Brücke sein.
- 3. Phase – Intervention und Arbeitsgestaltung: Die Jobcoaches bringen sich mit ihrer Kernkompetenz als Gestaltende von Veränderungsprozessen im Arbeitsfeld ein. – Die Coachees erlernen neue oder veränderte Arbeitsabläufe, Regeln und Fertigkeiten. – Die Kolleginnen und Kollegen sowie Führungskräfte erhalten Ideen und Vorschläge zur behinderungsgerechten Anpassung der betrieblichen Anforderungen. – Zudem werden auf der kommunikativen Ebene Inklusionsprozesse gefördert.
- 4. Phase – Stabilisierung und Abschluss: Die Jobcoaches implementieren mit den Beteiligten bei Bedarf ein individuelles Unterstützungssystem (zum Beispiel durch Beteiligung des Integrationsfachdienstes) für den Coachee zur nachhaltigen Sicherung der verbesserten Arbeitsabläufe und Ergebnisse.
Jobcoaching im Falle von Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Handelt es sich bei den Antragstellenden um schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen oder um ihre Arbeitgebenden, kommt den (Integrations)fachdiensten der Integrationsämter/Inklusionsämter eine Schlüsselrolle zu: Sie informieren und klären im Betrieb über die Leistung „Jobcoaching am Arbeitsplatz“ auf und kennen die Fördermöglichkeiten und Grenzen eines Jobcoachings. Kann die Leistung über das Integrationsamt/Inklusionsamt finanziert werden, beauftragt der Fachdienst einen für die jeweilige Arbeitssituation geeigneten und ausgebildeten Jobcoach. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung der Reha-Träger & BIH zu entnehmen (siehe Linkbox unten).
Qualifikationsanforderungen an die Jobcoaches
Die Kostenträger beauftragen mit dem Jobcoaching in der Regel geschulte Trainerinnen oder Trainer, die den erfolgreichen Abschluss einer qualifizierten Jobcoaching-Weiterbildung* nachweisen können.
Folgende Qualifikationsanforderungen sind laut Leistungsbeschreibung der Reha-Träger und der Integrations- bzw. Inklusionsämter vorgesehen:
(1) Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit einem sozialen Schwerpunkt, einem (reha- oder sonder-)pädagogischen Schwerpunkt oder einem therapeutischen Schwerpunkt in Verbindung mit einer Jobcoaching-Weiterbildung, welche die QM-Standards von JADE und die des bundesweiten QM-Netzwerkes Jobcoaching berücksichtigt.
ODER:
Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit mehrjähriger Berufserfahrung (auf der Qualifikationsebene eines Meisters/Technikers) und eine pädagogische Qualifikation (mindestens Ausbildereignung, rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung für Ausbilder/Ausbilderinnen) in Verbindung mit einer Jobcoaching-Weiterbildung, welche die QM-Standards von JADE und die des bundesweiten QM-Netzwerkes Jobcoaching berücksichtigt.
(2) Darüber hinaus ist die Beauftragung von Jobcoaches mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufspraxis in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen im Arbeitsleben unter Einbezug der oben genannten Ziele und Inhalte möglich.
(3) Die Prüfung und Kontrolle erfolgt durch die Integrationsämter/Inklusionsämter.
*Die Jobcoaching-Weiterbildungen, die bislang auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) anerkannt sind, umfassen folgende Kompetenzfelder: Fachliche Kompetenzen, Analytische und strategische Kompetenzen, Systemische Kompetenzen, Kommunikative Kompetenzen, Soziale und emotionale Kompetenzen und Technische Kompetenzen.
Planung, Dauer und Finanzierung des Jobcoachings
Ein Jobcoaching wird im Kontakt zwischen den Jobcoaching-Anbietern (den sogenannten Leistungserbringern) und den betrieblich Beteiligten angeregt, geplant und abgeklärt. Es wird ein verbindlicher Maßnahmenplan für das Angebot festgelegt – das heißt, Ziele, Leistungen, Stundenumfang und voraussichtliche Dauer des Jobcoachings. Anhand des Plans entscheidet die Kostenträger, ob sie die Finanzierung des Jobcoachings bewilligen.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Rahmen für die Dauer eines Jobcoachings. Generell gilt: Die Dauer von Leistungen zur beruflichen Teilhabe ist abhängig vom Reha-Bedarf, der Schwere der Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung und dem Reha-Ziel. Laut Leistungsbeschreibung der möglichen Kostenträger umfasst das Jobcoaching die Erstellung des Maßnahmeplans sowie die eigentliche Coachingtätigkeit von insgesamt circa 50 bis 60 Fachleistungsstunden über die Dauer von bis zu sechs Monaten. Ein reguläres Jobcoaching sollte nicht länger als maximal 12 Monate dauern. Darüber hinausgehende Stunden oder Zeiträume müssen in einem Zwischenbericht begründet und vom Kostenträger genehmigt werden.
Die Finanzierung eines Joboachings kann auf Antrag der Arbeitnehmenden oder der Unternehmen durch die Träger der beruflichen Rehabilitation oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung durch das Integrationsamt bzw. Inklusionsamt erfolgen oder auch von den Unternehmen selbst übernommen werden. Das Jobcoaching kann auch im Rahmen eines Persönlichen Budgets beauftragt bzw. ausgeführt werden.
Informieren Sie sich bei der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA), dem Integrationsamt/Inklusionsamt bzw. dem Integrationsfachdienst (IFD) oder den Jobcoaching-Anbietern selbst zum Thema „Jobcoaching“! (Zu den Adressen geht es weiter unten unter „Mehr zum Thema bei REHADAT“.)
Rechtsgrundlagen / Förderung eines Jobcoachings
Mit dem 1. Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde das Jobcoaching namentlich in den Katalog der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX aufgenommen (in Kraft getreten am 1. Januar 2024).
Förderung durch die Rehabilitationsträger:
- Die Kosten eines Jobcoachings als Leistung zur Erhaltung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes können von den Trägern der beruflichen Rehabilitation als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen werden (vergleiche § 49 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 8 Satz 1 Nummer 2a SGB IX).
- Fördervoraussetzung ist, dass Jobcoaching die im Einzelfall erforderliche Leistung zur Stabilisierung eines neu aufgenommenen oder zur Sicherung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses darstellt.
- Als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann Jobcoaching nur durch den Menschen mit Behinderungen selbst beantragt werden, nicht durch dessen Arbeitgeber.
- Sofern Jobcoaching nicht die erforderliche Leistung darstellt, weil andere Bedarfe festgestellt wurden, entscheidet der Rehabilitationsträger über ggfs. notwendige Leistungen.
Förderung durch das Integrationsamt:
- Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung kann Jobcoaching am Arbeitsplatz auch von den Integrationsämtern/Inklusionsämtern als Leistung der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanziert werden (vergleiche § 185 Absatz 3 SGB IX).
- Fördervoraussetzung ist insbesondere mindestens eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von minimum 15 Stunden pro Woche beziehungsweise in Inklusionsbetrieben von 12 Stunden pro Woche.
- Eine finanzielle Förderung der Leistung für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung und einem besonderen Unterstützungsbedarf ist möglich als Ermessensleistung auf Grundlage von § 185 SGB IX in Verbindung mit der SchwbAV oder auch
- für den Berufseinstieg junger Menschen mit Behinderungen im Anschluss an eine Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützte Beschäftigung zur Sicherung eines dadurch erreichten Arbeitsverhältnisses (§ 55 Absatz 3 SGB IX).
- Eine finanzielle Förderung der Arbeitgebenden kann als Ermessensleistung auch auf Grundlage von § 185 SGB IX in Verbindung mit der SchwbAV erfolgen. (Für die detaillierte Verknüpfung der Rechtsgrundlagen siehe bitte Link zur Leistungsbeschreibung unter Externe Links.)
Die Links zu sämtlichen oben angeführten Gesetzen finden Sie weiter unten unter „Rechtsgrundlagen“.
Quellen
- BA, BIH, DRV & DGUV (2025): Leistungsbeschreibung zur Förderung eines Jobcoachings nach dem SGB IX
- BIH (2023): BIH-Empfehlungen zur Förderung eines JobcoachingAP
- Definition des Qualitätsnetzwerks JobcoachingAP
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu „Jobcoaching am Arbeitsplatz“
- Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE): Infobroschüre „JobcoachingAP“
Der Zusatz „AP“ (= Arbeitsplatz) dient der Abgrenzung zu anderen Jobcoaching-Angeboten. Konzept und bundesweite Standards des JobcoachingsAP sind von den Integrationsämtern im Rahmen des Modellprojektes „JADE – Jobcoaching zur Arbeitsplatzsicherung Definieren und Evaluieren“ der HAWK Hildesheim zusammen mit dem Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP unter Moderation der BAG UB entwickelt worden (mehr dazu: siehe Links unten).
Rechtsgrundlagen
-
§ 29 SGB IX Persönliches Budget
Gesetz -
§ 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung
Gesetz -
§ 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung
Gesetz -
§ 185 SGB IX Aufgaben des Integrationsamtes
Gesetz -
§ 18 SchwbAV Leistungsvoraussetzungen
Gesetz -
§ 24 SchwbAV Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Gesetz -
§ 25 SchwbAV Hilfen in besonderen Lebenslagen
Gesetz -
§ 26 SchwbAV Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
§ 25 SchwbAV -
§ 27 SchwbAV Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
Gesetz
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-
Betriebliches Arbeitstraining / Jobcoaching
Praxisbeispiele -
Jobcoaching
Literatur -
Jobcoaching
Jobcoaching-Anbieter -
REHADAT erklärt: Jobcoaching am Arbeitsplatz
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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
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Coaching-Seminare für Multiplikator*innen
REHADAT-Seminaranbieter -
Jobcoaching
REHADAT-kompakt, Ausgabe 11, PDF | 133 KB
Verwandte Lexikon-Einträge
Externe Links
-
Digitale BIH-Akademie, unter anderem mit Selbstlernkurs „Jobcoaching am Arbeitsplatz“
bih.de/integrationsaemter/akademie/digitale-bih-akademie/ -
Gemeinsame Leistungsbeschreibung der Reha-Träger zum Jobcoaching
ba, PDF | 235 KB -
BIH-Empfehlung zur Förderung eines JobcoachingAP
bih.de, PDF | 222 KB -
Forschungsprojekt JADE
jade.hawk.de -
BAG UB – Forum Qualitätsnetzwerk Jobcoaching am Arbeitsplatz
bag-ub.de -
LWL-Soziales: Jobcoaching am Arbeitsplatz am Beispiel eines Altenpflegers mit Diabetes Typ-1
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