Jobcoaching
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Job-Coaching
Bei einem Jobcoaching wird eine Person mit schwerer Behinderung bei der Arbeit unterstützt.
Zum Beispiel:
- wenn die Person neu in einem Betrieb ist
- wenn die Person einen neuen Arbeits-Platz hat
- wenn die Person einen neuen Chef hat
Jobcoaching (auch: „JobcoachingAP“ oder „Betriebliches Arbeitstraining“) ist eine methodisch fundierte Maßnahme zur Unterstützung der betrieblichen Inklusion von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf an ihrem Arbeitsplatz durch Förderung der hierfür notwendigen individuellen und betrieblichen Lernprozesse.
Jobcoaching richtet sich an schwerbehinderte und gleichgestellte Berufstätige mit individuellen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Einschränkungen, die besondere Hilfe und Unterstützung bei ihrer täglichen Arbeit im Betrieb benötigen. Auch Selbstständige können ein Antrag auf Jobcoaching stellen.
Jobcoaching kann von öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern wie den Integrationsämtern (als Leistung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben) und den Rehabilitationsträgern (als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) finanziert werden, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu sichern bzw. einen frühzeitigen Renteneintritt zu verhindern.
Jobcoaching wird allerdings von den Integrationsämtern nicht als bundesweit einheitliche Leistung angeboten (für einige Integrationsämter ist Jobcoaching eine Regelleistung, für andere jedoch nicht). Als Regelleistung eingeführt ist es in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
In einigen Ländern, wie in Baden-Württemberg, wird Jobcoaching im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung angeboten.
Anlässe für Jobcoaching sind beispielsweise
- veränderte Aufgaben und neue Arbeitsanforderungen,
- Umetzung innerhalb des Betriebes,
- behinderungsbedingte Leistungs- und Kommunikationsprobleme,
- Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nach längerer Erkrankung.
Schwerbehinderte Beschäftigte beantragen ein Jobcoaching beim zuständigen Integrationsamt. Das Integrationsamt klärt zunächst, ob die Kosten übernommen werden können und koordiniert die Durchführung. Gemeinsam mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der schwerbehinderten Person werden Ziele, Beginn und Dauer des Jobcoachings vereinbart.
Mit dem Jobcoaching werden geschulte Trainer oder Trainerinnen (Jobcoaches) beauftragt, die Kenntnisse über die Auswirkungen von gesundheitlichen und behinderungsbedingten Einschränkungen besitzen. Oftmals bringen die Jobcoaches auch berufliche Fachkenntnisse aus ihrem Erstberuf mit.
Die Jobcoaches kommt in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich für ein bis drei Stunden in den Betrieb, beraten und betreuen den schwerbehinderten Beschäftigten in einem interaktiven und personenzentrierten Prozess.
Dabei integrieren sich die Jobcoaches auch selbst in den Arbeitsablauf, das heißt, sie arbeiten selbst mit, leiten an, klären auf und unterstützen bei der Kommunikation zwischen dem Beschäftigten, Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
Auf Grund ihrer Stellung mitten im betrieblichen Geschehen können sie unmittelbar Einfluss nehmen und somit gezielt und praxisnah unterstützen.
Auf der Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschätigung (BAG UB) 2017 in Suhl wurde die Gründung des Forums „Qualitätsnetzwerk Jobcoaching am Arbeitsplatz (Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP)“ unter dem Dach der BAG UB beschlossen.
Das Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP ist ein freiwilliger und offener Zusammenschluss von Leistungserbringern, Leistungsträgern und Interessenten zum Thema JobcoachingAP. Gemeinsame Grundlagen des Qualitätsnetzwerks JobcoachingAP sind Definition, Selbstverständnis und Qualitätsstandards von JobcoachingAP mit dem Ziel, diese Grundlagen in der Praxis anzuwenden.
Das Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP bietet mit einer bundesweiten Online-Landkarte zum einen Anbietern von JobcoachingAP die Möglichkeit, ihr Leistungsprofil und ihre fachliche Qualität öffentlich darzustellen und zum anderen interessierten Nutzerinnen und Nutzern, Leistungsträgern und Fachleuten die Möglichkeit, Jobcoaches zu finden, die nach den ausgewiesenen Qualitätsstandards arbeiten.
Das Qualitätsnetzwerk ist ein offenes Forum, an dem alle mitwirken können, die beabsichtigen, JobcoachingAP weiter zu entwickeln und zu verbreiten (Link siehe unten).
Rechtsgrundlagen
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§ 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung
Gesetz -
§ 185 SGB IX Aufgaben des Integrationsamtes
Gesetz -
§ 24 SchwbAV Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Gesetz -
§ 25 SchwbAV Hilfen in besonderen Lebenslagen
Gesetz -
§ 27 SchwbAV Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
Gesetz -
§ 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung
Gesetz -
§ 29 SGB IX Persönliches Budget
Gesetz
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Literatur
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Praxisbeispiele
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Projekte
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Adressen von Jobcoaches
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