Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
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Jugend-und Auszubildenden-Vertretung (JAV)
Die Jugend-und Auszubildenden-Vertretung ist eine Gruppe von Menschen.
Die kurze Form ist: JAV.
Die Jugend-und Auszubildenden-Vertretung hilft jungen Menschen.
Sie wollen mehr über die Arbeit in der Firma wissen.
Und sie wollen mehr über die Ausbildung wissen.
Die Jugend-und Auszubildenden-Vertretung gibt es für 2 Jahre.
Die Jugendlichen müssen unter 25 Jahre alt sein.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist für Jugendliche und Auszubildende im Betrieb Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Ausbildung und Arbeit. Gemeinsam mit dem Betriebsrat oder Personalrat ist sie die Interessenvertretung der jungen Menschen im Betrieb. Sie kümmert sich um die Probleme der Auszubildenden und achtet darauf, dass die Gesetze im Betrieb eingehalten werden. Jugendliche und Auszubildende dürfen während ihrer Ausbildungs- bzw. Arbeitszeit mit ihren Anliegen zu ihrer JAV gehen. Die JAV wird für zwei Jahre gewählt. Gewählt werden können alle, die jünger als 25 sind. Wahlberechtigt sind Jugendliche unter 18 und Auszubildende unter 25.