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Jugendberufshilfe
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Jugend-Berufs-Hilfe

Die Jugend-Berufs-Hilfe hilft jungen Menschen.

Die jungen Menschen haben Schwierigkeiten mit der Ausbildung.

Oder sie haben Schwierigkeiten mit einem Arbeits-Platz.

Die Hilfe ist für junge Menschen ab 16 Jahren.

Es gibt verschiedene Angebote.

Die Angebote sind von verschiedenen Trägern.

Zum Beispiel: Jugendsozialarbeit.

Die Träger bekommen dafür Geld von der Agentur für Arbeit.

Oder von den Ländern oder von den Kommunen.

Die Jugendberufshilfe ist ein Aufgabenfeld der Jugendsozialarbeit. Durch die Jugendberufshilfe sollen individuelle Voraussetzungen junger Menschen für den Zugang zu Berufsausbildung und Beschäftigung verbessert werden. Die Jugendberufshilfe wendet sich vor allem an Jugendliche, denen im Anschluss an die Schule ein unmittelbarer Übergang in eine Ausbildung nicht gelingt.

Rechtsgrundlage

Die Jugendberufshilfe handelt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) – viele arbeitsweltbezogenen Maßnahmen werden aber aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) finanziert. Im Rahmen der seit 2003 schrittweise eingeführten Reformen am Arbeitsmarkt (Hartz I-IV) haben auch der Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und die speziellen Angeboten der Jobcenter für junge Menschen unter 25 immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Länder und Kommunen engagieren sich ebenfalls bei der Jugendberufshilfe mit eigenen Mitteln, Programmen und Projekten sowie die Europäische Union (Europäischer Sozialfonds – ESF). Umgesetzt werden die Programme überwiegend durch freie Träger der Jugendsozialarbeit.

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(ml) 2018