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Jugendberufshilfe
Zusammenfassung

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Die Jugend-Berufs-Hilfe ist ein Teil von der Jugendsozialarbeit.
Die Jugend-Berufs-Hilfe hilft jungen Menschen bei der Arbeits-Suche.
Manche junge Menschen finden nach der Schule keine Ausbildung.
Die Jugend-Berufs-Hilfe hilft diesen jungen Menschen.

Die Arbeit von der Jugend-Hilfe ist im Gesetz geregelt.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz.
Die Bundes-Agentur für Arbeit bezahlt die Jugend-Hilfe oft.
Aber auch andere Stellen bezahlen die Jugend-Hilfe.
Zum Beispiel:
- die Länder
- die Kommunen
- die EU.

Es gibt seit einigen Jahren neue Gesetze für den Arbeits-Markt.
Die Gesetze heißen: Hartz I bis Hartz IV.
Seitdem gibt es mehr Hilfe für Menschen ohne Arbeit.
Zum Beispiel:
- die Grund-Sicherung
- Angebote von den Job-Centern für Menschen unter 25 Jahren.

Die Programme werden oft von freien Trägern gemacht.
Die freien Träger arbeiten in der Jugendsozialarbeit.

Die Jugendberufshilfe ist ein Aufgabenfeld der Jugendsozialarbeit. Durch die Jugendberufshilfe sollen individuelle Voraussetzungen junger Menschen für den Zugang zu Berufsausbildung und Beschäftigung verbessert werden. Die Jugendberufshilfe wendet sich vor allem an Jugendliche, denen im Anschluss an die Schule ein unmittelbarer Übergang in eine Ausbildung nicht gelingt.

Rechtsgrundlage

Die Jugendberufshilfe handelt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) – viele arbeitsweltbezogenen Maßnahmen werden aber aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) finanziert. Im Rahmen der seit 2003 schrittweise eingeführten Reformen am Arbeitsmarkt (Hartz I-IV) haben auch der Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und die speziellen Angeboten der Jobcenter für junge Menschen unter 25 immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Länder und Kommunen engagieren sich ebenfalls bei der Jugendberufshilfe mit eigenen Mitteln, Programmen und Projekten sowie die Europäische Union (Europäischer Sozialfonds – ESF). Umgesetzt werden die Programme überwiegend durch freie Träger der Jugendsozialarbeit.

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(ml) 2018