Kinder- und Jugendhilfe
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Kinder- und Jugend-Hilfe
Kinder und Jugend-Hilfe ist ein Fach-Wort.
Das heißt:
Menschen helfen Kindern und Jugendlichen.
Die Kinder und Jugendlichen haben oft Probleme.
Die Menschen helfen den Kindern und Jugendlichen.
Die Menschen machen das in einer bestimmten Art und Weise.
Das Fach-Wort für diese Art und Weise ist: Kinder-und Jugend-Hilfe.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 8.
Im kurzen heißt das: SGB 8.
In dem Gesetz steht:
Die Kinder-und Jugend-Hilfe soll den Kindern und Jugendlichen helfen.
Die Kinder und Jugendlichen sollen besser leben können.
Und die Kinder und Jugendlichen sollen besser werden können.
Unter Kinder- und Jugendhilfe wird in Deutschland ein komplexes System aus vielfältigen Aufgaben, Leistungen, Diensten und Einrichtungen öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst.
Gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe
Die Rechtsgrundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie an ihre Sorgeberechtigten. Sie hat den Auftrag, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung unterstützen.
Die Kinder- und Jugendhilfe selbst ist ein System außerhalb von Elternhaus, Schule und betrieblicher Ausbildung – sie arbeitet aber mit Eltern, Schule, Berufsausbildung und weiteren Bereichen zusammen.
Jugendhilfe als Rehabilitationsträger
Wenn kein anderer Träger zuständig ist, erbringt die Jugendhilfe mit ihren örtlichen Jugendämtern als Rehabilitationsträger auch medizinische, schulische, berufliche und soziale Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.