Kindergeld
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Kinder-Geld
Sie sind für ein Kind verantwortlich.
Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
Dann bekommen Sie Kinder-Geld.
Das Kind ist über 18 Jahre alt?
Aber es lebt noch bei Ihnen?
Dann bekommen Sie auch Kinder-Geld.
Sie müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Das Kind muss eine Ausbildung machen.
- Das Kind muss ein Studium machen.
- Das Kind muss ein Praktikum machen.
- Das Kind muss arbeitslos sein.
Oder das Kind muss arbeitsuchend sein.
Das heißt: Das Kind muss sich bei einer Agentur melden,
die Arbeit für Arbeitssuchende sucht.
Die Agentur heißt: Arbeits-Amt.
Kindergeld bekommen Sorgeberechtigte für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen.
Für Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr kann Kindergeld gezahlt werden, wenn junge Menschen
- erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolvieren,
- eine zweite Ausbildung absolvieren und höchstens eingeschränkt arbeiten,
- eine Ausbildung aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen können,
- höchstens 21 Jahre alt sind und arbeitslos sind und bei einer Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sind,
- einen Bundesfreiwilligendienst oder ähnlichen Dienst ableisten,
- sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden (längstens für vier Monate),
- wegen einer ;Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Die Familienkasse bei den Agenturen für Arbeit zahlt das Kindergeld aus und berät in Fragen rund um das Kindergeld.