Kindergeld
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Kinder-Geld
Kinder-Geld ist Geld vom Staat.
Das Geld ist für Familien mit Kindern.
Die Familien bekommen jeden Monat Geld.
Das Geld ist dafür da:
- damit es den Kindern gut geht
- die Eltern genug Geld für die Kinder haben
- Und Eltern ihre Kinder gut versorgen können
Zum Beispiel für:
- Essen
- Kleidung
- Spielzeug
- Oder Schul-Sachen
Alle Eltern haben einen Anspruch auf Kinder-Geld.
Die Eltern bekommen das Kinder-Geld ab der Geburt von ihrem Kind.
Das Kinder-Geld gibt es mindestens bis zum 18. Geburts-Tag von dem Kind.
In bestimmten Fällen wird das Kinder-Geld länger gezahlt.
Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren kann Kinder-Geld gezahlt werden,
wenn die Kinder
- ihre 1. Ausbildung machen
- ihr 1. Studium machen
- ihr 1. Praktikum machen
- eine 2. Ausbildung machen und nur begrenzt arbeiten können
- keine Ausbildung machen können, weil es keinen Ausbildungs-Platz gibt
- höchstens 21 Jahre alt sind und arbeitslos sind
Und bei einer Agentur für Arbeit
Oder beim Job-Center arbeit-suchend gemeldet sind - einen Bundes-Freiwilligen-Dienst machen
- sich in einer Übergangs-Phase
zwischen zwei Ausbildungs-Abschnitten befinden.
Das darf aber nur 4 Monate dauern. - Oder eine Behinderung haben und sich nicht selbst versorgen können
Eltern müssen das Kinder-Geld beantragen.
Ohne Antrag gibt es kein Geld.
Der Antrag geht an die Familien-Kasse.
Die Familien-Kasse gehört zur Agentur für Arbeit.
Die Familien-Kasse bezahlt das Kinder-Geld.
Bei der Familien-Kasse können sich Eltern auch beraten lassen.
Kinder-Geld für Erwachsene mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen können auch als Erwachsene
einen Anspruch auf Kinder-Geld haben.
Hat Ihr Kind eine Behinderung,
können Sie auch über das 18. oder 25. Lebens-Jahr hinaus
Kinder-Geld erhalten.
Beim Kinder-Geld für Erwachsene mit Behinderungen
gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Die Behinderung von Ihrem Kind
ist bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eingetreten.
Ist Ihr Kind bis einschließlich 1981 geboren,
muss die Behinderung bis zum Tag vor seinem 27. Geburtstag
eingetreten sein. - Ihr Kind hat wegen einer Behinderung nicht genug Geld zum Leben.
- Nach dem 25. Geburtstag gilt zusätzlich:
Es muss mindestens einen Erziehungs-Berechtigten geben,
an den das Kinder-Geld ausgezahlt werden kann.
Das Kinder-Geld kann auf Antrag auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in Ihrer Stadt ist für Sie zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe.
Bundes-Freiwilligen-Dienst
Der Bundes-Freiwilligen-Dienst ist ein freiwilliger Dienst.
Die Abkürzung dafür ist: BFD oder Bufdi
Es gibt den BFD seit 2011.
Der BFD wurde als Ersatz für den Zivil-Dienst eingeführt.
Den Zivil-Dienst gibt es seit Juli 2011 nicht mehr.
Die Menschen beim BFD arbeiten ehren-amtlich.
Das heißt:
Sie wollen anderen Menschen helfen.
Und sie wollen dafür kein Geld.
Die Teilnehmer im BFD können in verschiedenen Bereichen arbeiten.
Zum Beispiel:
- im sozialen Bereich
- im ökologischen Bereich
- im kulturellen Bereich
- im Sport
- bei der Integration
- Oder beim Zivil- und Katastrophen-Schutz
Der BFD dauert meistens ein Jahr.
Job-Center
Das Job-Center hilft Ihnen in diesen Fällen:
- Sie suchen eine Arbeit
- Sie haben Ihre Arbeit verloren
- Sie haben eine Arbeit, aber Sie suchen eine neue Arbeit
- Sie wollen einen Beruf lernen
Das Job-Center ist für Sie zuständig,
wenn:
- Die Agentur für Arbeit nicht für Sie zuständig ist
- Sie eine Arbeit haben, die nicht versicherungs-pflichtig ist
- Sie eine Arbeit haben. Aber Sie verdienen zu wenig zum Leben.
- Sie arbeitslos sind. Und Sie haben davor selbst-ständig gearbeitet. Und Sie haben davor keine Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung gezahlt.
Beim Job-Center können Sie zum Beispiel das Bürger-Geld beantragen.
Die Hilfen vom Job-Center stehen im Sozial-Gesetz-Buch 2.
Kindergeld bekommen Sorgeberechtigte für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen.
Für Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr kann Kindergeld gezahlt werden, wenn junge Menschen
- erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolvieren,
- eine zweite Ausbildung absolvieren und höchstens eingeschränkt arbeiten,
- eine Ausbildung aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen können,
- höchstens 21 Jahre alt sind und arbeitslos sind und bei einer Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sind,
- einen Bundesfreiwilligendienst oder ähnlichen Dienst ableisten,
- sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden (längstens für vier Monate),
- wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
Die Familienkasse bei den Agenturen für Arbeit zahlt das Kindergeld aus und berät in Fragen rund um das Kindergeld.
Kindergeld für Erwachsene mit Behinderungen
Eltern können auch über das 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten, wenn ihr Kind eine Behinderung hat. Beim Kindergeld für Erwachsene mit Behinderungen gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Die Behinderung des Kindes ist bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eingetreten. Ist das Kind bis einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung bis zum Tag vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein.
- Das Kind hat aufgrund der Behinderung nicht genügend finanzielle Mittel, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken.
- Nach dem 25. Geburtstag gilt zusätzlich: Es muss mindestens einen Erziehungsberechtigen geben, an den das Kindergeld ausgezahlt werden kann.