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Kindergeld
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Kinder-Geld

Sie sind für ein Kind verantwortlich.

Das Kind ist unter 18 Jahre alt.

Dann bekommen Sie Kinder-Geld.

Das Kind ist über 18 Jahre alt?

Aber es lebt noch bei Ihnen?

Dann bekommen Sie auch Kinder-Geld.

Sie müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Das Kind muss eine Ausbildung machen.
  • Das Kind muss ein Studium machen.
  • Das Kind muss ein Praktikum machen.
  • Das Kind muss arbeitslos sein.

Oder das Kind muss arbeitsuchend sein.

Das heißt: Das Kind muss sich bei einer Agentur melden,

die Arbeit für Arbeitssuchende sucht.

Die Agentur heißt: Arbeits-Amt.

Kindergeld bekommen Sorgeberechtigte für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen.

Für Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr kann Kindergeld gezahlt werden, wenn junge Menschen

  • erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolvieren,
  • eine zweite Ausbildung absolvieren und höchstens eingeschränkt arbeiten,
  • eine Ausbildung aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen können,
  • höchstens 21 Jahre alt sind und arbeitslos sind und bei einer Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sind,
  • einen Bundesfreiwilligendienst oder ähnlichen Dienst ableisten,
  • sich in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden (längstens für vier Monate),
  • wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.

Die Familienkasse bei den Agenturen für Arbeit zahlt das Kindergeld aus und berät in Fragen rund um das Kindergeld.

Kindergeld für Erwachsene mit Behinderungen

Eltern können auch über das 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten, wenn ihr Kind eine Behinderung hat. Beim Kindergeld für Erwachsene mit Behinderungen gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Die Behinderung des Kindes ist bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eingetreten. Ist das Kind bis einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung bis zum Tag vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein.
  • Das Kind hat aufgrund der Behinderung nicht genügend finanzielle Mittel, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken.
  • Nach dem 25. Geburtstag gilt zusätzlich: Es muss mindestens einen Erziehungsberechtigen geben, an den das Kindergeld ausgezahlt werden kann.
(ml) 2018