Kommunikation
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Kommunikation
Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt sein.
Dafür müssen sie auch gleich kommunizieren können.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB 9.
Eine Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben können, ist, dass sie von den Möglichkeiten der Kommunikation nicht ausgeschlossen sind.
So sind im SGB IX, im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Eingliederungshilfe-Recht (SGB IX, Teil 2), Kommunikationshilfenverordnung (KHV) sowie in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Rechte auf Kommunikation und Information für Menschen mit Behinderungen festgelegt.