Kooperationsplan
Menschen, die eine Ausbildung bzw. Arbeit suchen und Bürgergeld beziehen, erstellen in einem Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeinsam mit ihrer Ansprechperson einen „Fahrplan“ auf dem Weg dahin: den sogenannten Kooperationsplan.
Der Kooperationsplan als roter Faden im Eingliederungsprozess
Im Beratungsgespräch zum Kooperationsplan besprechen Leistungsberechtigte und Leistungsträger (das heißt Arbeitsagentur oder Jobcenter) gemeinsam die beruflichen Möglichkeiten und beruflichen Alternativen (zum Beispiel Erwerb eines Berufsabschlusses oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit). Abschließend legen sie ein berufliches Ziel in dem Plan fest.
In dem Plan wird ebenfalls notiert, welche Schritte die leistungsberechtigte Person mit Blick auf das vereinbarte Ziel unternehmen kann und auf welche Weise die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter dabei unterstützen wird.
In nachfolgenden Beratungsgesprächen wird gemeinsam besprochen, welche Schritte auf dem Weg zum Ziel bereits unternommen wurden und welche nicht. Gegebenenfalls wird der Kooperationsplan im Laufe des Beratungsprozesses angepasst.
Die Idee hinter dem Kooperationsplan ist, dass ein berufliches Ziel und der Weg dahin in einem vertrauensvollen Prozess von Leistungsberechtigten und Leistungsträgern erarbeitet werden, bei dem die Leistungsberechtigten einerseits ihre Vorstellungen, Wünsche und Bedenken einbringen und dabei die Unterstützung ihres Leistungsträgers in Anspruch nehmen können – andererseits aber auch darin einwilligen, „mitzumachen“ und die getroffenen Absprachen und Termine einzuhalten.
Das Dokument „Kooperationsplan“
Der Kooperationsplan ist ein übersichtliches Dokument von rund einer DIN-A4-Seite. Der Plan wird in verständlicher Sprache verfasst und enthält nur die wesentlichen Schritte, die der Eingliederung in Arbeit dienen sollen. Das Dokument enthält keine Unterschriften und keine Rechtsfolgenbelehrungen.
Der Plan ist daher rechtlich unverbindlich. Die Leistungsträger können aber die notwendige Mitarbeit, wie zum Beispiel die Bewerbung auf Stellenangebote, Teilnahme an Qualifizierungsangeboten oder Beratungsgesprächen oder auch die Annahme einer zumutbaren Arbeit einfordern. Werden die im Kooperationsplan dokumentierten Aktivitäten von den Leistungsberechtigten nicht erbracht, haben die Leistungsträger die Möglichkeit, das Bürgergeld zu kürzen.