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Kraftfahrzeughilfe
Zusammenfassung

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Manche Menschen mit Behinderung brauchen ein Auto.
Sie müssen damit zur Arbeit fahren.
Oder sie müssen damit zu ihrer Ausbildung fahren.
Diese Menschen können Hilfe für ein Auto bekommen.

Das kann bei verschiedenen Hilfen sein.
Zum Beispiel:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die kurze Form ist: LTA.
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben.

Die Kraft-Fahrzeug-Hilfe ist eine Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Die Menschen mit Behinderung bekommen Geld.
Damit können sie ein Auto kaufen.
Und sie können das Auto umbauen.
Dann können sie das Auto besser benutzen.
Sie können auch einen Führerschein machen.
Vielleicht haben die Menschen mit Behinderung auch andere Probleme.
Dann bekommen sie auch Geld.

Sie bekommen die Hilfe nur bei einem bestimmten Einkommen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kraft-Fahrzeug-Hilfe-Verordnung.
Die kurze Form ist: KfzHV.

Wer ist für die Leistung zuständig?
Das sind verschiedene Rehabilitationsträger.
Oder das Integrations-Amt.

Wenn zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes infolge der Behinderung – nicht nur vorübergehend – ein Kraftfahrzeug erforderlich ist, können Menschen mit Schwerbehinderung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) oder im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Kraftfahrzeughilfe (Kfz-Hilfe) erhalten. Voraussetzungen, Antragstellung und Leistungsumfang sind durch die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) geregelt (siehe unten).

Voraussetzung für den Erhalt von Kraftfahrzeughilfe

  • Die leistungsberechtigte Person ist aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft auf die Nutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen, um den Arbeitsplatz oder den Ort der beruflichen Bildung zu erreichen (wobei ihr gleichzeitig nicht zugemutet werden kann, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen).
  • Die leistungsberechtigte Person kann ein Fahrzeug selbst führen oder dafür sorgen, dass sie von einer Vertrauensperson gefahren wird.

Wofür gibt es Kraftfahrzeughilfe?

Kraftfahrzeughilfe ist eine Form der finanziellen Hilfe, insbesondere für

  • die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges,
  • behinderungsbedingte Zusatzausstattungen bzw. Umrüstungen (beispielsweise Automatikgetriebe, Lenkhilfen, orthopädische Sitzhilfen usw.),
  • Leistungen zur Erlangung eines Führerscheins und
  • Leistungen in Härtefällen (zum Beispiel Kosten für Reparaturen, Beförderungsdienste).

Kraftfahrzeughilfe wird einkommensabhängig gewährt (ausgenommen sind gesundheitlich notwendige Zusatzausstattungen).

Rechtsgrundlage Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)

Die rechtliche Grundlage für die Kraftfahrzeughilfe findet sich im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in Verbindung mit der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV). Hier sind Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung geregelt. Die Leistungen der Kraftfahrzeughilfe werden je nach Zuständigkeit durch einen Rehabilitationsträger (gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Träger der Sozialen Entschädigung, Bundesagentur für Arbeit) oder auch durch die Integrationsämter/Inklusionsämter erbracht.

Zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe siehe unten > Externe Links.

(ml) 2022