Krankengeld
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Kranken-Geld
Wenn Sie krank sind,
bekommen Sie noch 6 Wochen weiter Lohn vom Arbeit-Geber.
In Schwerer Sprache heißt das: Lohn-Fortzahlung
Sind Sie länger als 6 Wochen krank?
Dann bekommen Sie in der 7. Woche Kranken-Geld von der Kranken-Kasse.
In Schwerer Sprache heißt das: Entgelt-Ersatz-Leistung
Entgelt ist ein anderes Wort für: Lohn oder Gehalt
Kranken-Geld wird als Ausgleich für den Lohn-Ausfall gezahlt.
Sie bekommen das Kranken-Geld auch,
wenn Sie während der Krankheit Ihre Arbeit verlieren.
Kranken-Geld bekommen Sie nur,
wenn Sie zwischendurch nicht gearbeitet haben
Und wenn Sie wegen einer Krankheit länger als 6 Wochen krank sind.
Auszubildende können ebenfalls Kranken-Geld erhalten.
Für das Kranken-Geld müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Kranken-Geld ist weniger als Ihr Gehalt.
Die Höhe richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen.
Es beträgt in der Regel 70 Prozent vom Brutto-Gehalt.
Jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto-Gehalt.
Sie bekommen das Kranken-Geld nur für eine bestimmte Zeit.
Sie bekommen Kranken-Geld?
Dann müssen Sie trotzdem Geld
- für die Renten-Versicherung
- für die Pflege-Versicherung
- Und für die Arbeitslosen-Versicherung
bezahlen.
Sie pflegen Sie ein krankes Kind?
Dann können Sie vielleicht auch Kranken-Geld bekommen.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Arbeitslosen-Versicherung
In Deutschland gibt es eine Arbeitslosen-Versicherung.
Die Arbeitslosen-Versicherung hilft den Menschen,
wenn sie ihre Arbeit verloren haben.
Die Menschen bekommen dann Arbeitslosen-Geld.
Die Arbeitslosen-Versicherung gehört zu den Sozial-Versicherungen.
Haben Sie eine versicherungs-pflichtige Arbeit?
Dann müssen Sie Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung bezahlen.
Nur wenn Sie Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung bezahlt haben,
können Sie Arbeitslosen-Geld bekommen.
Der Arbeit-Geber bezahlt die Hälfte von den Beiträgen
von Ihrer Arbeitslosen-Versicherung.
Die andere Hälfte müssen Sie selbst bezahlen.
Sie müssen dafür aber nichts tun.
Sie müssen das Geld nicht selbst an die Versicherung bezahlen.
Der Arbeit-Geber bezahlt das Geld von Ihrem Lohn an die Versicherung.
Sie bekommen dafür etwas weniger Lohn.
Von den Beiträgen zur Arbeitslosen-Versicherung werden
- das Arbeitslosen-Geld
- Und Maßnahmen zur Arbeits-Förderung
bezahlt.
Brutto-Gehalt
Das Wort „Brutto“ kommt aus der italienischen Sprache.
In der deutschen Sprache bedeutet es: „ohne Abzug“ oder „vor Abzug“.
Das Brutto-Gehalt ist der Gesamt-Verdienst von einer Person für seine Arbeit.
Beim Brutto-Gehalt wurden noch keine Steuern
Oder Sozial-Abgaben abgezogen.
Netto-Gehalt
Das Wort „Netto“ kommt aus der italienischen Sprache.
In der deutschen Sprache bedeutet es: „nach Abzug“
Beim Netto-Gehalt von einer Person wurden Steuern
Und Sozial-Abgaben bereits abgezogen.
Das sind die Steuern und Sozial-Abgaben:
- Lohn-Steuer
Und Sozial-Beiträge zur
- Kranken-Versicherung
- Renten-Versicherung
- Pflege-Versicherung
- Und Arbeitslosen-Versicherung
Pflege-Versicherung
Viele Menschen in Deutschland können nicht mehr selbst-ständig leben.
Sie brauchen Hilfe von anderen Menschen:
Sie brauchen Pflege.
Deshalb gibt es die Pflege-Versicherung.
Sie unterstützt diese Menschen und ihre Familien.
Die Pflege-Versicherung gehört zu den Sozial-Versicherungen.
Haben Sie eine versicherungs-pflichtige Arbeit?
Dann müssen Sie von dem Lohn oder Gehalt etwas abgeben:
- Steuern an das Finanz-Amt
- Beiträge für die gesetzliche Pflege-Versicherung
- Und für andere Versicherungen
Das sind die anderen Versicherungen:
- die Kranken-Versicherung
- die Renten-Versicherung
- Und die Arbeitslosen-Versicherung
Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer teilen sich die Beiträge.
Die Pflege-Kasse bezahlt dann Geld für die Pflege.
Wenn ein Arbeit-Nehmer oder eine Arbeit-Nehmerin Pflege brauchen.
Weil sie eine schwere Krankheit haben.
Zum Beispiel:
- Für die Pflege Zuhause
- Oder für die Pflege im Pflege-Heim.
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Zur Sozial-Versicherung gehören
- die Renten-Versicherung
- die Kranken-Versicherung
- die Pflege-Versicherung
- die Arbeitslosen-Versicherung
- Und die Unfall-Versicherung
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.
Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.
Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung
- von versicherten Personen
- von Rentnern
- Und von Arbeit-Gebern
Das Krankengeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung in Folge längerer, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zum Ausgleich des Einkommensausfalls (das heißt: Es wird nur gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber besteht). Gesetzlich Versicherte, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind oder während der Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verlieren, erhalten Krankengeld von der Krankenkasse; auch Auszubildende erhalten die Leistung.
Krankengeld entspricht nicht dem vollen Arbeitsentgelt und wird nur begrenzt gezahlt. Beiträge zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung müssen während des Krankengeldbezugs entrichtet werden. Auch bei der Pflege von kranken Kindern wird die Leistung unter Umständen gezahlt.
Rechtsgrundlagen
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Externe Links
-
VdK-TV, Serie Rechtsexperte erklärt: So sicherst du dich ab bei langer Krankheit
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VdK-TV, Serie Kurz erklärt: Krankengeld läuft aus – was jetzt?
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VdK-TV, Serie Rechtsexperte erklärt: Was kommt nach dem Krankengeld?
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