Krankengeld
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Sie sind krank?
Und Sie können deshalb länger als 6 Wochen nicht arbeiten?
Dann bekommen Sie Kranken-Geld.
Das heißt:
Sie bekommen Geld von der Kranken-Kasse.
Sie haben eine gesetzliche Kranken-Versicherung?
Dann bekommen Sie das Geld.
Vielleicht verlieren Sie auch Ihren Arbeits-Platz.
Dann bekommen Sie auch das Geld.
Es ist ein Ausgleich für den Einkommens-Ausfall.
Das heißt:
Sie bekommen kein Geld mehr von Ihrem Arbeit-Geber ?
Dann bekommen Sie das Geld.
Auszubildende können auch Kranken-Geld bekommen.
Die Leistung ist nicht so hoch wie das volle Arbeits-Entgelt.
Und die Leistung gibt es nur für eine bestimmte Zeit.
Sie bekommen Bürger-Geld?
Dann müssen Sie weiter Geld für die Renten-Versicherung bezahlen.
Und Sie müssen weiter Geld für die Pflege-Versicherung bezahlen.
Und Sie müssen weiter Geld für die Arbeitslosen-Versicherung bezahlen.
Manchmal bekommen Sie auch Kranken-Geld für die Pflege von kranken Kindern.
Das Krankengeld ist eine sogenannte Entgeltersatzleistung in Folge längerer, krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zum Ausgleich des Einkommensausfalls (das heißt: Es wird nur gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber besteht). Gesetzlich Versicherte, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind oder während der Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verlieren, erhalten Krankengeld von der Krankenkasse; auch Auszubildende erhalten die Leistung.
Krankengeld entspricht nicht dem vollen Arbeitsentgelt und wird nur begrenzt gezahlt. Beiträge zur Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung müssen während des Krankengeldbezugs entrichtet werden. Auch bei der Pflege von kranken Kindern wird die Leistung unter Umständen gezahlt.
Rechtsgrundlagen
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Externe Links
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VdK-TV, Serie Rechtsexperte erklärt: So sicherst du dich ab bei langer Krankheit
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VdK-TV, Serie Kurz erklärt: Krankengeld läuft aus – was jetzt?
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