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Krankmeldung
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Krankmeldung

Die Auszubildenden müssen dem Betrieb sagen:

Wenn sie einen Tag nicht zur Arbeit kommen.

Sie müssen den Betrieb auch sagen:

Wenn sie den Unterricht nicht besuchen.

Oder wenn sie eine andere Ausbildungs-Veranstaltung nicht besuchen.

Die Krankheit dauert länger als 3 Tage?

Dann müssen die Auszubildenden  Attest vom Arzt zeigen.

Auf dem Attest steht:

Warum sind die Auszubildenden krank.

Und wie lange sind die Auszubildenden krank.

Eine Krankmeldung ist erforderlich, wenn Auszubildende so krank sind, so dass sie nicht zu ihrem Arbeitsplatz oder zum Ort der beruflichen Bildung gehen können. In diesem Fall müssen sie noch am selben Tag im Betrieb Bescheid sagen, wenn sie der betrieblichen Ausbildung, dem Berufsschulunterricht oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen fernbleiben. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, benötigen sie ein ärztliches Attest über Bestehen und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Krankmeldung während der Prüfung

Prüfungsteilnehmerinnen oder -teilnehmer können unter Vorlage eines ärztlichen Attests von der Prüfung zurücktreten. Die krankheitsbedingte Verhinderung wird nicht als Prüfungsversuch gezählt. Während der Prüfung können Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Prüfung abbrechen, wenn sie dem Prüfungsausschuss die Erkrankung melden und unverzüglich ein ärztliches Attest nachreichen.

Hat die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer vor Abbruch der Prüfung bereits ganze Prüfungsteile abgeschlossen, können diese anerkannt werden. Die begonnenen und nicht zu Ende gebrachten Teile können beim nächsten Prüfungstermin fortgesetzt werden. Dies ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt.

Rechtsgrundlagen

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