Landesversicherungsanstalt (LVA)
Zusammenfassung
Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.
Landes-Versicherungs-Anstalt (LVA)
Die Träger von der gesetzlichen Renten-Versicherung
wurden bis zum 30. September 2005 anders bezeichnet.
Sie hießen früher Landes-Versicherungs-Anstalten.
Der kurze Name dafür war: LVA
Die Landes-Versicherungs-Anstalten
haben sich um die Renten-Versicherung von
- Arbeitern
- selbst-ständigen Handwerkern
- Und Gewerbe-Treibenden
gekümmert.
Es gab insgesamt 22 regional zuständige Landes-Versicherungs-Anstalten.
Im Jahr 2005 wurden die Zuständigkeiten neu geregelt.
Seitdem gibt es weniger zuständige Stellen.
Alle Stellen heißen jetzt Deutsche Renten-Versicherung.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Zur Sozial-Versicherung gehören
- die Renten-Versicherung
- die Kranken-Versicherung
- die Pflege-Versicherung
- die Arbeitslosen-Versicherung
- Und die Unfall-Versicherung
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.
Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.
Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung
- von versicherten Personen
- von Rentnern
- Und von Arbeit-Gebern
Landesversicherungsanstalt (LVA) ist die ehemalige Bezeichnung für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die für die Durchführung der Versicherung der abhängig beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerker sowie Gewerbetreibenden zuständig waren. Bis zum 30. September 2005 gab es 22 regional zuständige Landesversicherungsanstalten.