Direkt zum Inhalt

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)
Zusammenfassung

Sie lesen in Leichter Sprache.
Ein Computer hat diesen Text in
Leichte Sprache übertragen.
In den Texten können noch Fehler sein.
Momentan testen wir die Übersetzungen noch.
Wir freuen uns über Ihre Meinung.

Die Maßnahme bei einem Arbeit-Geber ist ein Programm.
Die kurze Form ist: MAG.
Sie suchen eine Arbeit?
Dann können Sie bei der MAG mitmachen.
Sie arbeiten dann bei einem Arbeit-Geber.
So können Sie prüfen:

  • Ist die Arbeit die richtige für mich?
  • Kann ich die Arbeit gut machen?

Der Arbeit-Geber kann die Bewerber mit Schwer-Behinderung kennenlernen.
Der Arbeit-Geber muss dabei nichts machen.

Sie suchen eine Arbeit?
Und Sie wollen eine Maßnahme machen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Den Antrag machen Sie bei der Arbeits-Agentur oder dem Jobcenter.

Sie machen eine MAG?
Dann bekommen Sie weiter Arbeits-Losen-Geld oder Bürger-Geld.

Die Maßnahme kann bis zu 6 Wochen dauern.
Oft reichen aber auch 2 Wochen.

Sie bekommen Geld für die Fahrt.
Und Sie bekommen Geld für die Arbeits-Kleidung.
Sie sind bei der Berufs-Genossenschaft versichert.

Vielleicht stellt der Betrieb die Person nicht ein.
Dann muss der Betrieb einen Bericht an die Arbeits-Agentur schicken.
In dem Bericht muss stehen:
Warum hat der Betrieb die Person nicht eingestellt?

Während der Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) (ausführlich: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber; früher auch: Trainingsmaßnahme; umgangssprachlich auch: Betriebspraktikum, Arbeitserprobung oder Probearbeit) wird die Eignung einer oder eines Arbeitsuchenden für eine bestimmte Arbeitsstelle geprüft. Der Betrieb hat so die Möglichkeit, einen schwerbehinderten Bewerber oder eine schwerbehinderte Bewerberin ohne Verpflichtungen kennenzulernen.

Ablauf einer MAG

Die oder der Arbeitsuchende stellt vor der Maßnahme einen Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, die am Wohnort zuständig ist. Der Betrieb bezahlt die Teilnehmerin oder den Teilnehmer nicht, sondern die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommt weiterhin Arbeitslosgengeld I oder Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Die Maßnahme beim Arbeitgeber kann bis zu sechs Wochen dauern. In der Praxis sind jedoch meistens zwei Wochen ausreichend.

Die Maßnahmeteilnehmerin oder der Teilnehmer kann die Kosten für z. B. Anfahrt und Arbeitskleidung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter erstattet bekommen.

Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber versichern die Teilnehmerin oder den Teilnehmer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Sollte es zu keiner Einstellung kommen, erwartet die Arbeitsagentur einen kurzen Bericht des Betriebes, welche Gründe gegen die Einstellung gesprochen haben.

(ml) 2018