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Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
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Minderung der Erwerbs-Fähigkeit (MdE)

Sie hatten

  • einen Arbeits·Unfall?
  • Oder einen Wege-Unfall (zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit)?
  • Oder Sie haben eine Berufs-Krankheit?

Und Sie können nicht mehr arbeiten?

Oder Sie können nicht mehr so viel arbeiten wie vorher?

Dann können Sie eine Rente von ihrer Unfall-Versicherung bekommen.

Man sagt auch: Versicherten-Rente


Sie können nicht mehr so viel arbeiten wie früher?

Das nennt man auch:

Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.

Die Minderung der Erwerbs-Fähigkeit ist ein Fach-Wort.

Das kurze Wort heißt: MdE

Die MdE ist wichtig für die gesetzliche Unfall-Versicherung.

Die MdE zeigt:

So stark sind Ihre Arbeits-Möglichkeiten eingeschränkt.

Ein Arzt prüft die MdE.

Wie hoch ist die MdE?

Das wird mit einer Prozent-Zahl angegeben.


Die MdE ist für die Berechnung von der Versicherten-Rente wichtig.

Die Höhe von der Versicherten-Rente hängt

  • von der MdE
  •  Und dem Jahres-Arbeits-Verdienst in den 12 Monaten vor dem Arbeits- oder Wege-Unfall

ab.

Wenn Sie eine MdE von 100 Prozent haben,

Dann können Sie gar nicht mehr arbeiten.

Sie bekommen dann eine Voll-Rente.

Diese beträgt zwei Drittel von ihrem Jahres-Gehalt.

Wenn ihr MdE unter 100 Prozent liegt,

erhalten Sie eine Teil-Rente.


Sie wollen eine Versicherten-Rente bekommen?

  • Dafür muss ihre MdE mindestens 20 Prozent sein
  • Und die MdE muss mindestens ein halbes Jahr so bleiben

Es gibt auch andere Fach-Wörter.

Zum Beispiel:

  • Arbeits-Unfähigkeit
  • Erwerbs-Minderung
  • Grad der Behinderung

Diese Fach-Wörter werden in anderen Bereichen verwendet.


Das Fach-Wort MdE wurde früher auch

beim sozialen Entschädigungs-Recht verwendet.

Dort hat man im Dezember 2007 das Fach-Wort MdE geändert.

Das neue Fach-Wort im sozialen Entschädigungs-Recht heißt: 

Grad der Schädigungs-Folgen

Das kurze Wort dafür ist: GdS

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Arbeits-Unfähigkeit

Arbeits-unfähig sind Sie, 

wenn Sie vorübergehend krank-geschrieben sind.

 

Erwerbs-Minderung

Erwerbs-Minderung ist ein Fach-Wort

bei der Deutschen Renten-Versicherung


Erwerbs-Minderung bedeutet:

Sie können wegen einer Krankheit

Oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten.

Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.

 

Wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können,

dann sind Sie ganz erwerbs-gemindert.

Man sagt auch: Sie sind voll erwerbs-gemindert.

Dann können Sie 

eine Rente wegen voller Erwerbs-Minderung bekommen.

 

Wenn Sie mehr als 3 Stunden

aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können,

dann sind Sie teil-weise erwerbs-gemindert.

Dann können Sie

eine Rente wegen teil-weiser Erwerbs-Minderung bekommen.

Sie ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbs-Minderung.

Die Erwerbs-Minderungs-Rente bezahlt die Renten-Versicherung.

 

Die Erwerbs-Minderungs-Rente können Sie bekommen,

  • wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbs-Minderung mindestens 3 Jahre lang Renten-Versicherungs-Beiträge bezahlt haben
  • Und wenn Sie mindestens 5 Jahre lang in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind

 

Grad der Behinderung

Eine Behinderung kann verschieden schwer sein.

Wie schwer eine Behinderung ist, 

bestimmt das Versorgungs-Amt.

Dort sagt man: Grad der Behinderung

Die Abkürzung dafür ist: GdB

Für den Grad der Behinderung benutzt man Zahlen:

20 bedeutet: eine leichte Behinderung

100 bedeutet: eine schwere Behinderung

Diese Grade der Behinderung gibt es:

20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100

Menschen mit Beeinträchtigungen und einem GdB ab 30

haben eine anerkannte Behinderung.

Menschen mit Beeinträchtigung und einem GdB zwischen 50 bis 100

haben eine anerkannte Schwer-Behinderung.

 

Grad der Schädigungs-Folgen

Der Grad der Schädigungs-Folgen ist ein Fach-Wort.

Das kurze Wort dafür heißt: GdS

Das Fach-Wort ist wichtig im Sozialen Entschädigungs-Recht.

Das Soziale Entschädigungs-Recht wird in einem Gesetz geregelt.

Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 14

Das Gesetz soll den Opfern von Gewalt-Taten helfen.

Nach einer Gewalt-Tat haben die Opfer häufig Verletzungen.

Man sagt auch:

Sie haben eine Schädigung.


Wie stark ist die Schädigung?

Dafür gibt es eine Einteilung.

Die Einteilung heißt:

Grad der Schädigungs-Folgen

Bei sehr schweren Schädigungen

ist der Grad der Schädigungs-Folgen sehr hoch.

100 ist das Höchste.

Bei leichten Schädigungen haben Sie vielleicht

nur einen Grad der Schädigungs-Folgen von 10.
 
Ein Arzt entscheidet:

Diesen Grad der Schädigungs-Folgen haben Sie.

So eine ähnliche Einteilung gibt es auch für Behinderungen.

Der Grad der Behinderung steht dann im Behinderten-Ausweis.

Der Grad der Schädigungs-Folgen ist wichtig dafür:

Welche Leistungen bekommen Sie?

 

Soziales Entschädigungs-Recht

Soziale Entschädigung bedeutet:

Deutschland sorgt für die Opfer von einer Gewalt-Tat.

Die Opfer wurden bei der Gewalt-Tat schwer verletzt.

Die Gewalt-Tat hat Folgen für die Gesundheit.

Die Opfer haben deshalb große Nachteile im Leben.

Sie können vielleicht nicht mehr arbeiten

Oder nur noch weniger arbeiten als vor der Gewalt-Tat.

Deshalb bekommen die Opfer Hilfe vom Staat.

Das Soziale Entschädigungs-Recht wird in einem Gesetz geregelt.

Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 14

Das kurze Wort dafür ist: SGB 14

Das SGB 14 ist ein neues Gesetz.

Es gilt seit dem 1. Januar 2024.

 

Unfall-Versicherung

Die gesetzliche Unfall-Versicherung

gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.

Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.

Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:

  • Die Arbeitslosen-Versicherung
  • Die gesetzliche Kranken-Versicherung
  • Die Pflege-Versicherung
  • Und die Deutsche Renten-Versicherung

Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.

Auch wenn er krank ist.

Oder arbeitslos.

Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.

Die versicherten Menschen bekommen

im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung

Und schnelle Hilfe.

 

Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um die Menschen,

  • wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
  • Oder einen Unfall bei der Arbeit haben
  • Oder eine Berufs-Krankheit haben

 

Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen

sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.

Das bedeutet:

Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.

Sie kümmern sich um die Menschen,

  • wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben
  • Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
  • Oder in der Schule oder im Kinder-Garten
  • Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden

Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.

 

Eine Unfall-Kasse ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.

Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,

die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Öffentlicher Dienst bedeutet:

Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.

Zum Beispiel:

  • In einer Schule
  • In einem Kranken-Haus
  • Oder bei der Müll-Abfuhr

Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:

  • Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
  • Schülerinnen und Schüler
  • Studentinnen und Studenten
  • Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet

Ehren-Amt bedeutet:

Jemand macht die Arbeit freiwillig

Und bekommt kein Geld.

Er arbeitet ehren-amtlich.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). Die MdE spielt für die Beurteilung des Anspruchs auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rolle. Sie drückt aus, in welchem Umfang die gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfall, Wegeunfall bzw. Berufskrankheit) die Leistungsfähigkeit der Betroffenen im Erwerbsleben einschränken.

Voraussetzungen der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

Grundvoraussetzung dafür, dass der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) nach einem Versicherungsfall Rente an Versicherte zahlt, ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent infolge des Versicherungsfalls. Ist die Erwerbsfähigkeit durch mehrere Versicherungsfälle gemindert, wird die Rente und damit die MdE für jeden Versicherungsfall gesondert festgestellt. Bei mehreren Versicherungsfällen reicht eine MdE von 10 Prozent infolge jedes der Versicherungsfälle aus.

Die MdE richtet sich danach, wie sehr das körperliche (auch psychische) und geistige Leistungsvermögen infolge des Versicherungsfalls gemindert ist und damit die Erwerbsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens eingeschränkt sind. Verglichen wird also die Leistungsfähigkeit vor und nach dem Versicherungsfall. Das Leistungsvermögen wird nicht auf die jeweils ausgeübte oder erlernte Tätigkeit bezogen, sondern generell auf alle in Deutschland bestehenden Erwerbsmöglichkeiten. Ob infolge des Versicherungsfalls tatsächlich Einkommensverluste eintreten, hat für die Bemessung der MdE – von seltenen Ausnahmefällen abgesehen – keine Bedeutung.

Einschränkungen in anderen Lebensbereichen außerhalb des Erwerbslebens sind nicht zu berücksichtigen – anders als im Sozialen Entschädigungsrecht. Die Unterschiede sind aber meist nicht sehr gravierend, weil sich die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen im Erwerbsleben und in anderen Lebensbereichen ähneln.

Der Grad der MdE wird vom Unfallversicherungsträger im Rentenbescheid festgestellt und in Prozent angegeben. Meist beruht die Feststellung der MdE auf einem Vorschlag im Rahmen einer vorausgehenden ärztlichen Begutachtung. Die Vorschläge orientieren sich an MdE-Erfahrungswerten für typische gesundheitliche Beeinträchtigungen, die in MdE-Tabellen zusammengefasst sind.

Im Wesentlichen bestimmen also zwei Faktoren die Höhe der MdE:

  • Der Umfang der gegenwärtigen (nicht auch der zukünftig zu erwartenden) funktionellen körperlichen, geistigen und seelischen Einbußen und
  • der Umfang der durch diese Einbußen verloren gegangenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Das heißt der Anteil der verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – ausgedrückt in Prozent – ergibt die Höhe der MdE.

 

MdE und GdS im sozialen Entschädigungsrecht

„Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)“ war bis Ende 2007 auch ein Rechtsbegriff im Sozialen Entschädigungsrecht. Dort hat der Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS) den Begriff der MdE abgelöst.

(ml) 2024
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