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Mitbestimmung
Zusammenfassung

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Arbeit-Nehmer in Deutschland haben ein Recht auf Mit-Bestimmung.
Das heißt:
Die Arbeit-Nehmer können mitbestimmen.
Dafür gibt es einen Betriebs-Rat.
Der Betriebs-Rat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten in der Firma.
Die Firma muss mindestens 5 Mitarbeiter haben.

Es gibt auch einen Personal-Rat.
Der Personal-Rat ist auch eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst.

Diese Räte kümmern sich um die Interessen von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Sie helfen bei Sachen, die mit dem Arbeits-Platz zu tun haben.

Ein Unternehmen hat mehr als 500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
Dann gibt es die Unternehmens-Mitbestimmung.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wählen den Auf-Sichts-Rat.
Und die Aktionäre wählen den Auf-Sichts-Rat.
Der Auf-Sichts-Rat kontrolliert den Vorstand.
Der Vorstand ist die Leitung von einem Unternehmen.
Der Auf-Sichts-Rat kontrolliert:
- wie das Unternehmen Geld verdient
- wie das Unternehmen arbeitet.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung. Dies ist Ausdruck der Arbeitnehmerrechte und -mitverantwortung. Betriebliche Mitbestimmung ist in Deutschland in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Beschäftigten durch einen Betriebsrat (im öffentlichen Dienst durch einen Personalrat) möglich. Der Betriebsrat oder Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und bestimmt bei Angelegenheiten mit, die den Arbeitsplatz betreffen.

Unternehmensmitbestimmung in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bezieht sich auf wirtschaftliche und unternehmerische Fragen. Der Aufsichtsrat, der von den Beschäftigten sowie den Aktionärinnen und den Aktionären des Unternehmens gewählt wird, kontrolliert dabei den Vorstand.

(ml) 2018