Mitbestimmung
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Mitbestimmung
In Deutschland gibt es ein betriebliches Mitbestimmungs-Recht.
Das bedeutet:
Die Mitarbeiter können im Betrieb mitbestimmen.
Dafür gibt es den Betriebs-Rat.
Wenn in einem Betrieb mindestens 5 Arbeit-Nehmer beschäftigt sind,
kann ein Betriebs-Rat gegründet werden.
Der Betriebs-Rat wird von den Arbeit-Nehmern gewählt.
Er vertritt die Interessen von den Arbeit-Nehmern.
Ein anderes Wort für Betriebs-Rat ist: Arbeit-Nehmer-Vertretung
Der Betriebs-Rat muss zustimmen,
wenn es um Änderungen am Arbeits-Platz geht.
Zum Beispiel:
Wenn der Chef
- die Arbeits-Zeiten
- die Urlaubs-Regelungen
- Oder den Arbeits-Schutz
verändern möchte.
Viele Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst.
Das bedeutet:
Sie arbeiten für den Staat
Oder für ein Bundes-Land.
Das sind zum Beispiel:
- Polizisten
- Lehrer
- Richter
- Oder Angestellte in der Verwaltung von einer Stadt
Im öffentlichen Dienst gibt es keinen Betriebs-Rat.
Dort gibt es einen Personal-Rat.
Der Personal-Rat setzt sich für die Interessen
von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein.
Zum Beispiel:
- in einem Amt
- Oder in einer Behörde
In Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
gibt es die Unternehmens-Mitbestimmung.
Das heißt:
Ein Aufsichts-Rat kontrolliert den Vorstand von dem Unternehmen.
Der Vorstand ist die Leitung von dem Unternehmen.
Diese Menschen wählen den Aufsichts-Rat:
- die Mitarbeiter von dem Unternehmen
- Und die Aktionäre von dem Unternehmen
Der Aufsichts-Rat kann bei bestimmten Fragen mitreden.
Zum Beispiel:
- bei wirtschaftlichen Fragen
- Oder bei unternehmerischen Fragen
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Aktionär
Wer eine Aktie kauft,
ist ein Aktionär.
Ein Aktionär besitzt Anteile an einem Unternehmen.
Aktionäre sind Mit-Eigentümer von einem Unternehmen.
Wenn das Unternehmen Gewinn macht,
bekommt der Aktionär oft auch Geld von dem Gewinn.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung. Dies ist Ausdruck der Arbeitnehmerrechte und -mitverantwortung. Betriebliche Mitbestimmung ist in Deutschland in Betrieben mit mindestens fünf ständigen Beschäftigten durch einen Betriebsrat (im öffentlichen Dienst durch einen Personalrat) möglich. Der Betriebsrat oder Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und bestimmt bei Angelegenheiten mit, die den Arbeitsplatz betreffen.
Unternehmensmitbestimmung in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bezieht sich auf wirtschaftliche und unternehmerische Fragen. Der Aufsichtsrat, der von den Beschäftigten sowie den Aktionärinnen und den Aktionären des Unternehmens gewählt wird, kontrolliert dabei den Vorstand.