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Nachgehende Hilfen ⁠/​ Nachsorge
Zusammenfassung

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Nach der Rehabilitation gibt es noch Hilfe.
Die Hilfe heißt: Nach-Sorge.
Die Rehabilitation soll gut sein.
Und die Rehabilitation soll lange helfen.
Dafür ist die Nach-Sorge da.

Manche Menschen können nicht alles machen.
Das soll besser werden.
Die Menschen sollen auch besser mit anderen Menschen zusammen sein können.
Und die Menschen sollen besser mit Problemen in der Gesundheits-Versorgung umgehen können.

Manche Menschen sind krank.
Sie sind abhängig von etwas.
Zum Beispiel:
- Alkohol
- Drogen
- Medikamente.
Diese Menschen können in eine Selbsthilfe-Gruppe gehen.
Aber das reicht nicht immer.
Dann können diese Menschen auch noch andere Hilfen bekommen.

Nachgehende Hilfen sollen helfen.
Die Menschen sollen in der Zukunft:
- nicht krank werden
- keine Behinderung bekommen
- keine anderen Probleme haben.

Sie können Menschen mit Behinderung helfen.
Die Menschen mit Behinderung sollen einen Job finden.
Dafür können Sie eine sozialpädagogische Betreuung anbieten.
Die sozialpädagogische Betreuung hilft den Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.

Was sind nachgehende Hilfen?

Im Bereich der Rehabilitation bezeichnen Nachgehende Hilfen (auch: Nachgehende Betreuung oder Nachsorge)

  • Nachsorgeleistungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Rehabilitationserfolgs (zur weiteren Verbesserung noch eingeschränkter Fähigkeiten, Etablierung von Lebensstiländerungen, Verstärkung der Selbstwirksamkeitseffekte, nachhaltiger Transfer des Gelernten in den Alltag, Förderung von persönlicher und sozialer Kompetenz, Minderung von Schnittstellenproblemen in der Gesundheitsversorgung);
  • Leistungen zur ambulanten Nachsorge bei Abhängigkeitskranken, wenn im Anschluss an die stationäre Entwöhnungsbehandlung ein alleiniger Selbsthilfegruppenanschluss nicht ausreichend ist;
  • Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation nach § 64 Absatz 1 Nummern 3, 4 SGB IX, die sich an eine medizinische Rehabilitation anschließen – beispielsweise ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder Funktionstraining.

Intention nachgehender Hilfen

Nachgehende Hilfen nach Abschluss ärztlich verordneter Leistungen sollen zur Verstärkung und Sicherung der primären Hilfen Krankheiten, Behinderungen und andere Nachteile für die Zukunft nach Möglichkeit ausschließen und/oder mildern.

Beispielsweise können Menschen mit Behinderungen beim Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von der Agentur für Arbeit durch eine nachgehende (sozialpädagogische) Betreuung gefördert werden, die Hilfestellung bei der Eingliederung am Arbeitsplatz bietet – und zwar nach einer Ausbildung oder Weiterbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung oder in einer Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation, das heißt in einem Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung.

(ml) 2018