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Optionskommune
Zusammenfassung

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In Deutschland gibt es mehr als 100 Options-Kommunen.
Options-Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Die Options-Kommunen kümmern sich um die Grund-Sicherung für Arbeit-Suchende.
Das heißt:
Sie helfen Menschen, die Arbeit suchen.
Das machen die Options-Kommunen seit 2004.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat das erlaubt.

Sie machen dafür ein eigenes Jobcenter.

Es gibt nicht überall Options-Kommunen.
Options-Kommunen sind besondere Städte und Gemeinden.
In diesen Städten und Gemeinden gibt es ein Jobcenter.
Das Jobcenter kümmert sich um die Leistungen nach dem SGB II.

Es gibt keine Options-Kommune?
Dann kümmert sich die Bundes-Agentur für Arbeit um die Leistungen nach dem SGB II.
Die Bundes-Agentur für Arbeit arbeitet dafür mit der Stadt oder Gemeinde zusammen.
Dafür machen sie ein Jobcenter.

In Deutschland gibt es über 100 Kommunen (Landkreise oder kreisfreie Städte), die am so genannten Optionsmodell teilnehmen. Diese sogenannten Optionskommunen (auch: optierende Kommunen) sind erstmals im Jahre 2004 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) durch Rechtsverordnung als Träger für die Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen worden. Optionskommunen besitzen die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem SGB II und bilden dafür ein Jobcenter.

Im gesetzlichen Regelfall sind ansonsten – überall dort, wo es keine Optionskommune gibt – die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune gemeinsam Träger für die Leistungen nach dem SGB II. Sie bilden dafür eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II, die ebenfalls als Jobcenter bezeichnet wird.

(ml) 2017