Ordentliche Kündigung
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Eine ordentliche Kündigung ist eine fristgerechte Beendigung von einem Arbeits-Verhältnis.
Arbeit-Nehmer müssen keinen Grund für die Kündigung haben.
Manchmal gilt das Kündigungs-Schutz-Gesetz.
Dann müssen Arbeit-Geber einen Grund für die Kündigung haben.
Und sie müssen den Grund zeigen.
Die Gründe können so sein:
- Die Person macht etwas falsch.
- Die Person ist falsch.
- Die Firma ist falsch.
Für manche Menschen gibt es besondere Regeln.
Diese Menschen sind zum Beispiel:
- Menschen mit Behinderung
- Mitglieder von Betriebs-Räten
- Mütter im Mutter-Schutz
- Eltern in Eltern-Zeit.
Diese Menschen haben einen besonderen Kündigungs-Schutz.
Die ordentliche Kündigung (auch: fristgerechte Kündigung) kündigt ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf.
Die ordentliche Kündigung vonseiten der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bedarf zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich keines sachlichen Grundes. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hingegen müssen einen Kündigungsgrund nachweisen, sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist – ansonsten ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt. Es gibt verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe.
Bei bestimmten Personengruppen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz den besonderen Kündigungsschutzes beachten, zum Beispiel bei schwerbehinderten Menschen, Betriebsräten, Müttern im Mutterschutz oder Beschäftigten in Elternzeit.
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