Personelle Unterstützung am Arbeits-Platz bedeutet:
Ein Mensch bekommt Hilfe bei der Arbeit.
Diese Hilfe ist regelmäßig.
Die Hilfe ist für Menschen mit Schwer-Behinderung.
Manche Menschen können bestimmte Aufgaben nicht allein machen.
Der Grund ist ihre Behinderung.
Dann können andere Menschen helfen.
Zum Beispiel:
Vorgesetzte.
Oder Kolleginnen und Kollegen.
Oder eine externe Person.
Externe Personen arbeiten nicht direkt im Betrieb.
Es gibt verschiedene Arten von Unterstützung.
Zum Beispiel:
Vorlesen für blinde Menschen.
Oder eine feste Ansprech-Person im Betrieb.
Zum Beispiel für gehörlose Menschen.
Oder für Menschen mit psychischen Krankheiten.
Auch möglich ist:
Regelmäßige Hilfe durch Kolleginnen und Kollegen.
Oder wiederholte Erklärungen von Arbeits-Aufgaben.
Das kann wichtig sein für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Manchmal entstehen dem Betrieb zusätzliche Kosten.
Zum Beispiel:
Eine Person hilft während der Arbeits-Zeit.
Und die Hilfe dauert mindestens eine halbe Stunde.
Dann spricht man von einer besonderen Belastung für den Betrieb.
Der Betrieb kann dann Geld beantragen.
Dieses Geld nennt man: Zuschuss.
Der Zuschuss kann beim Integrations-Amt beantragt werden.
Heute sagt man oft: Inklusions-Amt.
Eine Bedingung ist wichtig.
Zuerst muss geprüft werden:
Kann die Person die Arbeit auch selbstständig machen?
Zum Beispiel durch:
Anpassungen am Arbeits-Platz.
Oder durch Schulungen.
Erst wenn das nicht ausreicht, gibt es Unterstützung.
Die Zeit für Unterstützung wird genau erfasst.
Es gibt vier Zeit-Stufen.
Die Unterstützung beginnt bei mindestens einer halben Stunde pro Tag.
Und kann bis zu drei Stunden oder mehr dauern.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Lohn im Betrieb.
Aber es gibt eine Grenze.
Der Zuschuss ist höchstens 6.000 Euro.
Die Unterstützung wird meistens für zwei Jahre bewilligt.
Danach kann eine Verlängerung möglich sein.