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Pflichtplätze
Zusammenfassung

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Pflicht-Plätze sind Arbeits-Plätze.
Die Arbeit-Geber müssen diese Arbeits-Plätze mit Menschen mit Behinderung besetzen.
Das steht im Gesetz.

Das steht im SGB IX.

Manchmal gibt es bei der Rechnung Bruch-Teile.
Ein Bruch-Teil ist zum Beispiel 0,5.
0,5 ist mehr als die Hälfte von 1.
Dann rechnet man mit 1.
Es gibt weniger als 60 Arbeits-Plätze?
Dann rechnet man mit 0.

Es gibt Pflicht-Plätze.
Das heißt:
Die Unternehmen müssen Menschen mit Behinderung einstellen.
Die Unternehmen machen das nicht?
Dann müssen die Unternehmen Geld bezahlen.

Pflichtplätze (auch: Pflichtarbeitsplätze) sind der rechnerische Anteil an Arbeitsplätzen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäß Beschäftigungspflicht mit schwerbehinderten Menschen besetzen sollten. Die Berechnung der Pflichtplätze ist im SGB IX geregelt. Die sich bei der Berechnung ergebenden Bruchteile von 0,5 und mehr werden in aller Regel aufgerundet, bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen abgerundet. Werden die Pflichtplätze nicht besetzt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

(ml) 2019