Pflichtplätze
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Pflicht-Plätze
Die Pflicht-Stellen sind die Arbeits-Plätze für Menschen mit einer Behinderung.
Die Arbeit-Geber müssen diese Arbeits-Plätze an Menschen mit einer Behinderung vergeben.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB 9.
Wie viele Pflicht-Stellen gibt es?
Das wird berechnet.
Wenn der Arbeit-Geber keine Pflicht-Stellen besetzt muss er eine Ausgleichs-Abgabe bezahlen.
Pflichtplätze (auch: Pflichtarbeitsplätze) sind der rechnerische Anteil an Arbeitsplätzen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäß Beschäftigungspflicht mit schwerbehinderten Menschen besetzen sollten. Die Berechnung der Pflichtplätze ist im SGB IX geregelt. Die sich bei der Berechnung ergebenden Bruchteile von 0,5 und mehr werden in aller Regel aufgerundet, bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen abgerundet. Werden die Pflichtplätze nicht besetzt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
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