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Pooling

Mit „Pooling“ wird eine neue Regelung im Bundesteilhabegesetz (BTHG) bezeichnet, die es ermöglicht, dass eine Leistung auch von mehreren Berechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden kann (§ 116 Absatz 2 SGB IX), oder dass Leistungen für eine Gruppe von Menschen gemeinsam erbracht werden können, wenn es den Betroffenen zumutbar ist.

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Pooling

Manche Menschen können eine Hilfe bekommen.

Aber nicht alle Menschen brauchen die Hilfe gleichzeitig.

Dann können mehrere Menschen die Hilfe zusammen bekommen.

Das heißt dann: Pooling.

Das steht auch im Gesetz.

Das Gesetz heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Die kurze Form ist: BTHG.

In dem Gesetz steht:

Manchmal können mehrere Menschen eine Hilfe zusammen bekommen.

Mit „Pooling“ oder „Poolen“ (aus dem Englischen: „sich vereinigen, zusammenschließen, bündeln“) wird eine neue Regelung gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) bezeichnet, die vorsieht, dass eine Leistung auch von mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden kann (§ 116 Absatz 2 SGB IX) bzw. Leistungen für eine Gruppe von Menschen gemeinsam erbracht werden können, wenn es den Betroffenen zuzumuten ist.

Mögliche gepoolte Leistungen

Folgende Leistungen könnten gepoolt erbracht werden:

  • Assistenzleistungen (Anleitungen/Übungen und Begleitung),
  • heilpädagogische Leistungen,
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse,
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung,
  • Leistungen zur Mobilität (beispielsweise zur Beförderung durch einen Fahrdienst) sowie
  • Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson.

Das Poolen muss gemäß § 104 SGB IX zumutbar sein und es muss dafür eine Vereinbarung mit den betreffenden Leistungserbringern bestehen.

(ml) 2018