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Pooling
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Pooling

Pooling ist ein englisches Wort.

Pooling spricht man so: Puhling.

Das Wort bedeutet auf Deutsch:

sich vereinigen oder sich zusammen-schließen

Pooling heißt:

Man kann eine Leistung zusammen mit anderen Menschen bekommen.

Eine Person kümmert sich dann

um mehrere Menschen mit Behinderungen gleich-zeitig.

Das steht im Bundes-Teilhabe-Gesetz.

 

Manche Leistungen kann man für eine Gruppe von Menschen machen.

Das ist möglich,

wenn es für die Menschen okay ist.

Pooling ist auch schon früher gemacht worden.

Zum Beispiel:

  • In der Schule
    Dort hat oft ein Assistent mehreren Kindern mit Behinderungen geholfen.
  • Bei Fahr-Diensten für Menschen mit Behinderungen
  • Bei Nacht-Diensten
    Da ist oft ein Assistent für mehrere Menschen mit Behinderungen da.

 

Im Paragraf 116 Sozial-Gesetz-Buch 9 ist geregelt,

welche Leistungen gepoolt werden dürfen.

Diese Hilfen können zum Beispiel gepoolt sein:

  • Assistenz-Leistungen
  • Leistungen zum Lernen von praktischen Fähigkeiten
  • Leistungen zum Lernen von Fach-Wissen
  • Leistungen zur Beförderung
  • Und heil-pädagogische Leistungen

Hier gibt es ein Beispiel:

In einer Wohn-Gemeinschaft wohnen zwei Menschen mit Behinderungen.

Sie benötigen eine Assistenz im Haushalt.

Zum Beispiel:

  • für den Einkauf
  • Und das Aufräumen 

Die beiden Menschen mit Behinderungen

werden von nur einer Assistenz-Kraft gleich-zeitig unterstützt.

Voraussetzung ist:

Der Unterstützungs-Bedarf

für die beiden Menschen mit Behinderungen lässt das zu.

Und für beide Menschen mit Behinderungen ist es zumutbar.

 

Man braucht eine Vereinbarung mit den Leistungs-Erbringern.

Dann kann man das Pooling machen.

 

Hier werden Schwere Wörter erklärt:

Bundes-Teilhabe-Gesetz

Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist ein wichtiges Gesetz

für Menschen mit Behinderungen.

Die Abkürzung für Bundes-Teilhabe-Gesetz ist: BTHG

Im BTHG stehen die meisten Regeln, 

die für Menschen mit Behinderungen gelten.

Bei den meisten Regeln geht es

um Hilfen für Menschen mit Behinderungen.

Diese Hilfen heißen auch Leistungen.

Diese Hilfen sind oft Geld.

Die Leistungen werden von verschiedenen Ämtern bezahlt.

Zum Beispiel vom Sozial-Amt.

 

Sozial-Gesetz-Buch 9

Die Abkürzung dafür ist: SGB 9

Das ist ein Gesetz.

In dem Gesetz steht zum Beispiel:

Menschen mit Behinderungen können Geld bekommen.

Oder sie können Hilfen bekommen.

Damit sie überall mit-machen können.

Mit „Pooling“ oder „Poolen“ (aus dem Englischen: „sich vereinigen, zusammenschließen, bündeln“) wird eine neue Regelung gemäß Bundesteilhabegesetz (BTHG) bezeichnet, die vorsieht, dass eine Leistung auch von mehreren Leistungsberechtigten gemeinsam in Anspruch genommen werden kann (§ 116 Absatz 2 SGB IX) bzw. Leistungen für eine Gruppe von Menschen gemeinsam erbracht werden können, wenn es den Betroffenen zuzumuten ist.

Mögliche gepoolte Leistungen

Folgende Leistungen könnten gepoolt erbracht werden:

  • Assistenzleistungen (Anleitungen/Übungen und Begleitung),
  • heilpädagogische Leistungen,
  • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Fähigkeiten und Kenntnisse,
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung,
  • Leistungen zur Mobilität (beispielsweise zur Beförderung durch einen Fahrdienst) sowie
  • Leistungen zur Erreichbarkeit einer Ansprechperson.

Das Poolen muss gemäß § 104 SGB IX zumutbar sein und es muss dafür eine Vereinbarung mit den betreffenden Leistungserbringern bestehen.

(ml) 2018