Probebeschäftigung
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Probe-Beschäftigung
Bei einer Probe-Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
können Arbeit-Geber mit Geld unterstützt werden.
Unternehmen können für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten
die Kosten für die Probe-Beschäftigung bezahlt bekommen.
Während der Probe-Beschäftigung können sich Arbeit-Geber
Und der Mensch mit Behinderungen erstmal kennen-lernen
Und die Beschäftigung erstmal aus-probieren.
Eine Probe-Beschäftigung dauert meistens 3 Monate.
Die Probe-Beschäftigten erhalten in dieser Zeit Lohn oder Gehalt.
Und sind in dieser Zeit sozial-versicherungs-pflichtig beschäftigt.
Ziel von der Probe-Beschäfigung:
Der Arbeit-Geber bietet dem Mensch mit Behinderungen
nach dem Ende von der Probe-Beschäftigung eine feste Anstellung an.
Die befristete Probebeschäftigung zählt zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, mit denen Arbeitgebende bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden können. Bis zu einer Dauer von drei Monaten können Unternehmen die Kosten für die befristete Probebeschäftigung erstattet bekommen. Während der Probebeschäftigung befinden sich die probeweise Beschäftigten in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und erhalten Lohn bzw. Gehalt.
Förderung durch Arbeitsagentur oder Integrationsamt/Inklusionsamt
Arbeitgebende beantragen die Probebeschäftigung in der Regel bei der Agentur für Arbeit. Sofern die Probebeschäftigung vor Einstellung der auf Probe beschäftigten Person bei der Agentur für Arbeit beantragt wurde, können die dadurch entstehenden Kosten (Arbeitsentgelt und andere im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Kosten) erstattet werden.
Vom Integrationsamt/Inklusionsamt können Arbeitgebende Zuschüsse für Probebeschäftigung und/oder Praktika (im Rahmen der Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen) erhalten, wenn sie eine Person probebeschäftigen, die an einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt teilnimmt, das heißt in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt ist.
Dabei gilt, dass die außergewöhnlichen Belastungen nicht durch die in dieser Zeit erbrachten Leistungen der Rehabilitationsträger abgedeckt werden. Höhe und Dauer der Zuschüsse richten sich nach dem Einzelfall.
Mitteilung an das Integrationsamt/Inklusionsamt
Arbeitgebende, die einen schwerbehinderten Menschen probebeschäftigen, müssen dies binnen vier Tagen dem Integrationsamt/Inklusionsamt melden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle möglichen begleitenden Hilfen, die das Integrationsamt/Inklusionsamt bereithält, auch ausgeschöpft werden können. Auch eine vorzeitige Beendigung der Probebeschäftigung muss dem Integrationsamt/Inklusionsamt mit derselben Frist gemeldet werden.
Kein besonderer Kündigungsschutz
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen gilt erst nach sechs Monaten und greift daher nicht im Falle einer Probebeschäftigung.