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Psychosozialer Dienst
Zusammenfassung

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Der Psychosoziale Dienst ist eine Aufgabe vom Integrations-Amt.
Das steht in Paragraph 185 SGB IX.
Der Psychosoziale Dienst hilft Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.

Freie gemeinnützige Organisationen können diesen Service auch machen.

In manchen Bundesländern arbeiten der Psychosoziale Dienst und der Integrations-Fach-Dienst zusammen.
Die Dienste haben dann den gleichen Träger.

Manche Integrations-Ämter haben auch eigene Fach-Dienste für Menschen mit Hör-Behinderung.
Und sie haben eigene Fach-Dienste für Menschen mit Seh-Behinderung.

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben als Aufgabe des Integrationsamtes nach § 185 SGB IX umfasst auch die im Einzelfall ggf. notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen. Das Integrationsamt kann bei der Durchführung dieser Aufgabe Dienste freier gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen beteiligen.

In vielen Bundesländern sind diese Dienste unter der Bezeichnung Psychosozialer Dienst, Berufsbegleitender Dienst oder ähnlichen Namen tätig. Teilweise ergibt sich auch eine enge Kooperation bzw. Überschneidung mit dem Integrationsfachdienst (IFD), vor allem dann, wenn beide Dienste beim gleichen Träger angesiedelt sind. Einige Integrationsämter haben auch eigene psychosoziale Fachdienste und/oder Fachdienste für hörbehinderte und sehbehinderte Menschen.

(ml) 2017