Qualifizierungsgeld
Das im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verankerte Qualifizierungsgeld ist eine neue Leistung zur Arbeitsförderung. Es wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (kurz: Aus- und Weiterbildungsgesetz) zum 1. April 2024 eingeführt.
Das an das Kurzarbeitergeld angelehnte Qualifizierungsgeld ergänzt die bisherige Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Es ist eine Förderung für Unternehmen, die ihre Beschäftigten in strukturschwachen Branchen beruflich weiterbilden wollen. Es soll Unternehmen gezielt bei der Fachkräftesicherung unterstützen.
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (beziehungsweise 67) Prozent des bisherigen Nettoentgeltes. Die Beschäftigten werden im Umfang der Weiterbildungsmaßnahme freigestellt und erhalten die Förderung als Lohnersatz.
Qualifizierungsgeld beanragen
Unternehmen können die Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit online beantragen (siehe Link unten) – vorausgesetzt, ein Großteil ihrer Belegschaft ist betroffen. Konkret müssen es bei Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten 20 Prozent sein, bei weniger Beschäftigten 10 Prozent. Der Bedarf für eine Qualifizierung muss zudem in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Sind weniger als zehn Beschäftigte angestellt, reicht eine schriftliche Erklärung des Betriebs.
Rechtsgrundlagen
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Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitsförderung
SGB III Inhaltsübersicht -
Qualifizierungsgeld
Gesetze
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