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REHADAT-tops

Arbeit mit „REHADAT-tops“ gestalten

Ziel der bedarfsgerechten Arbeitsgestaltung ist es, Beeinträchtigungen auszugleichen, die Arbeitsausführung zu unterstützen und Gesundheitsgefahren zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht die selbstständige und unabhängige Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen.

Maßnahmen nach REHADAT-tops

In der Praxis hat sich das Vorgehen anhand bestimmter Maßnahmen zur Neugestaltung und Anpassung nach dem Prinzip REHADAT-tops bewährt.

Die Abkürzung „tops“ steht hier für: technisch, organisatorisch, personenzentriert und sozial.

Das Prinzip REHADAT-tops ist aus der Praxis abgeleitet und bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz von Maßnahmen im Bereich der beruflichen Rehabilitation zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung. Es ist daher nicht zu verwechseln mit dem ähnlich lautenden TOP-Prinzip (technische, organisatorische, persönliche  Maßnahmen) aus dem betrieblichen Arbeitsschutz.

Die Maßnahmen von REHADAT-tops ergänzen sich. Wenn eine Maßnahme nicht sinnvoll ist, entfällt sie. So kann es vorkommen, dass die Anwendung nur einer einzigen Maßnahme ausreichend ist.

Es hat sich bewährt, mit dem technischen Aspekt zu beginnen. Grund dafür ist, dass häufig Hilfsmittel eingesetzt werden und dies sich auch auf die Organisation und erforderliche Qualifikation auswirken kann.

Maßnahmen zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung können gefördert werden (siehe Link zu > Förderung unter Mehr zum Thema bei REHADAT).

Vier Kästchen mit den Worten 'technisch', 'organisatorisch', 'sozial' und 'personenzentriert - Qualifizierung und Unterstützung' sind in zwei Reihen (und zwei Spalten) angeordnet. Zwischen allen Kästchen laufen Pfeile in beide Richtungen hin und her. Alle vier Maßnahmenarten stehen miteinander in Verbindung.

Arbeit TECHNISCH gestalten

Hilfsmittel und bauliche Aspekte sind wichtige technische Komponenten einer behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung.

Beispiele hierfür sind:

  • Kommunikationshilfen oder Mobilitätshilfen,
  • alle behinderungsgerechten Sonderanfertigungen und -anpassungen,
  • handelsübliche Produkte wie Hard- und Software, Maschinen und Werkzeuge, sofern sie die Arbeitsfähigkeit unterstützen und für die Arbeitsausführung erforderlich sind,
  • Gestaltung von Zugängen, Wegen und Räumen.

Arbeit ORGANISATORISCH gestalten

Viele Arbeiten lassen sich anders organisieren. Eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten beziehungsweise Pausenzeiten und des Arbeitsortes – Stichwort: Remote Work – kann dabei sehr hilfreich sein, ist aber nicht in allen Berufen möglich.

Ein Job in Teilzeit ist eine weitere Alternative wie auch die Wahl der Arbeitsform, zum Beispiel Gruppenarbeit oder  Vermeidung von Schichtarbeit.

In den Bereich der organisatorischen Gestaltung fallen ebenso die Anpassung und Änderung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsaufgaben, unter anderem zum Ausgleich des Arbeitspensums, Reduzierung der Belastungen und Unterstützung der Arbeitsausführung.

Arbeit PERSONENZENTRIERT gestalten

Bei der personenzentrierten Gestaltung kommen qualifizierende Maßnahmen wie Jobcoaching, Teilqualifizierungen und Ausbildungsmöglichkeiten zum Einsatz. Manchmal bedingen auch technische Gestaltungsmaßnahmen eine Qualifizierung in Form von Schulungen zur richtigen Handhabung technischer Neuerungen.

Daneben gibt es noch Unterstützung durch externe Personen wie Arbeitsassistenz oder Jobcoach und intern durch Arbeitskolleginnen und -kollegen.

Hilft dies alles nicht und kann die Arbeit nur mit verminderter Leistung ausgeübt werden, so kommen Fördermittel zum Ausgleich für Unternehmen zum Einsatz. Dies gilt auch für die personelle Unterstützung.

Arbeit SOZIAL gestalten

Verständnis, Offenheit, eine Kommunikation auf Augenhöhe und Infos helfen, mögliche Vorurteile zu vermeiden und tragen zu einem unterstützenden Arbeitsumfeld für Betroffene und so zu einem guten Betriebsklima bei.

Insbesondere die Führungskraft spielt hier eine wichtige Rolle, da sie als Vorbild für das gesamte Team dient und die Zusammenarbeit aktiv gestaltet.

In Fällen, in denen Beschäftigte ihre Behinderung oder Erkrankung am Arbeitsplatz offenlegen möchten, sollte genau vereinbart werden, wie viele und welche Infos die direkten Kolleginnen und Kollegen erhalten.

(ml) 2024