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Rechtsbehelf ⁠/​ Rechtsmittel
Zusammenfassung

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Ein Rechts-Behelf ist ein Antrag.
Mit dem Antrag kann man sagen:
Ich bin mit einer Entscheidung nicht einverstanden.
Die Entscheidung ist von einem Amt oder von einem Gericht.

Rechts-Mittel sind besondere Hilfen.
Mit den Rechts-Mitteln kann eine Partei sagen:
Das Gericht soll die Entscheidung noch einmal prüfen.

Es gibt Regeln für die Gerichte.
Die Regeln heißen: Verfahrens-Ordnungen.
In den Verfahrens-Ordnungen stehen verschiedene Sachen.
Zum Beispiel:

  • Berufung
  • Beschwerde
  • Revision.

Sie können ein Rechts-Mittel benutzen.
Dann ist das Urteil nicht fertig.
Und der Rechts-Streit kann weitergehen.

Die nächste höhere Instanz entscheidet über das Rechts-Mittel.

Ein Rechtsbehelf ist jedes von der geltenden Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine behördliche – insbesondere gerichtliche – Entscheidung angefochten werden kann – beispielsweise Einspruch, Widerspruch oder Erinnerung.

Rechtsmittel sind Rechtsbehelfe, durch die eine Partei eine gerichtliche Entscheidung prüfen lassen kann – es gibt sie in allen Verfahrensordnungen: Berufung, Beschwerde und Revision.

Die Einlegung eines Rechtsmittels hemmt den Eintritt der Rechtskraft und dient so der Fortführung des Rechtsstreits. Über das Rechtsmittel entscheidet die nächst höhere Instanz.

(ml) 2017