Reha-Team der Agentur für Arbeit
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Reha-Team der Agentur für Arbeit
Die Arbeits-Agenturen haben ein besonderes Team.
Das Team hilft Menschen mit Behinderungen.
Die Menschen können Hilfe bekommen.
Sie können dann besser arbeiten.
Die Berater und Beraterinnen in dem Team sind besonders ausgebildet.
Sie kümmern sich um die Förderung von Menschen mit Behinderungen.
Die Berater und Beraterinnen sind in den Arbeits-Agenturen.
Sie können die Agentur anrufen.
Die Telefon-Nummer ist 0 80 04 55 55 00.
Die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit sind besondere Servicestellen in den einzelnen Agenturen für Arbeit. In den Reha-Teams kümmern sich speziell geschulte Beratungskräfte um die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Diese Förderung umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei Behinderung oder drohender Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer am Arbeitsleben teilzuhaben.
Das jeweils zuständige Reha-Team ist ausschließlich über die bundesweite Service-Rufnummer der Bundesagentur für Arbeit zu erreichen, Telefon: 0800 4 555500 (gebührenfrei).
Das Spektrum möglicher Fördermaßnahmen
- Kooperation mit Schulen; Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Beratung, Vermittlung, Berufsvorbereitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie deren Lehrkräften, Eltern und Angehörigen
- Berufsausbildung
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich vermittlungsunterstützender Leistungen
- Berufliche Anpassung und Weiterbildung
- Gründungszuschuss
- Sonstige Hilfen
Hinzuziehung der Fachdienste der Arbeitsagentur
Die Beratungsfachkräfte des Reha-Teams können die Fachdienste der Agentur für Arbeit hinzuziehen: den Ärztlichen Dienst, den Berufspsychologischen Service oder den Technischen Beratungsdienst. Gegebenenfalls können – mit Einverständnis der Kundinnen und Kunden – auch Gutachten anderer Stellen herangezogen werden. Die Ergebnisse aller Beratungen, Gutachten und sonstigen Feststellungen werden zusammengefasst und dienen als Grundlage, um gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen festzulegen.
Stützpunktpsychologischer Dienst der BA für Menschen mit Sinnesbehinderungen
Seit 1999 beschäftigt die Bundesagentur für Arbeit (BA) bundesweit 45 Fachleute für sehbehinderte, blinde, hörbehinderte und gehörlose Kundinnen und Kunden: sogenannte Stützpunktpsychologinnen und -psychologen.
Die meisten Stützpunktpsychologinnen und -psychologen sind für mehrere Arbeitsagenturen zuständig. Die Ansprechpersonen der BA können diese über den Berufspsychologischen Service hinzuziehen, wenn behinderungsspezifische Fragestellungen im Bereich Sinnesbehinderungen vorliegen.
Der stützpunktpsychologische Service ist nicht überall und allen Beteiligten bekannt. Deshalb ist es ratsam, im Falle anstehender Beratungen, Umschulungen oder Weiterbildungen bei den BA-Ansprechpersonen explizit darum zu bitten, dass die behinderungsspezifischen Expertinnen und Experten einbezogen werden, um eine optimale Beratung zu geeigneten Weiterbildungsangeboten, Umschulungen und Unterstützungen zu erhalten.
Individuelle Prüfung der Voraussetzungen für LTA
Die Beratungskräfte des Reha-Teams entscheiden in jedem Einzelfall individuell, ob die Voraussetzungen für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Für die Förderung und Ausführung der Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation richten sich die Arbeitsagenturen nach dem Grundsatz: „So normal wie möglich, so speziell wie nötig“.