Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA)
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An die Ausbilderinnen und Ausbilder werden bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen besondere Anforderungen gestellt. Die Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO fordert von ihnen eine besondere Eignung. Das heißt, sie benötigen zusätzliche Qualifikationen und Kenntnisse, um den spezifischen Belangen der Zielgruppe gerecht werden zu können. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) sieht dafür die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA) vor, um die Qualität der Ausbildung zu sichern.
Was sind die Inhalte der ReZA?
Die Zusatzqualifikation kann durch eine Weiterbildung in insgesamt acht relevanten Kompetenzfeldern erreicht werden.
Die Weiterbildung umfasst die Kompetenzfelder:
- Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis
- Pädagogische und didaktische Aspekte
- Medizinische und diagnostische Aspekte
- Psychologische Aspekte
- System der beruflichen Rehabilitation
- Recht
- Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte
- Interdisziplinäre Projektarbeit/Praxistransfer in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen.
Schwerpunkte sind Lernbehinderungen, Lernstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Erkrankungen sowie die individuelle Begleitung der jungen Menschen mit Behinderungen während der Ausbildung und bei einem möglichen Übergang in eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
An wen richtet sich die ReZA?
Die Weiterbildung richtet sich an
- Ausbilder/innen und
- (sozial)pädagogische Fachkräfte in Betrieben und
- Einrichtungen und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation