Sprungnavigation

Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA)

Die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) ist Voraussetzung für Ausbilderinnen und Ausbilder, die eine Berufsausbildung nach den Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO anleiten wollen. Das heißt, Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen zusätzliche Qualifikationen und Kenntnisse, um den spezifischen Belangen der Zielgruppe(n) gerecht werden zu können.

An wen richtet sich die ReZA?

Die rehabilitationspädagogische Weiterbildung steht prinzipiell allen an der beruflichen Ausbildung von Menschen mit Behinderungen Beteiligten offen, insbesondere wendet sie sich an Ausbilderinnen und Ausbilder, die

Inhalte der ReZA

Die Zusatzqualifikation kann (basierend auf einer Rahmenregelung des Bundesinstituts für Berufsbildung, BIBB) durch eine Weiterbildung in insgesamt acht relevanten Kompetenzfeldern erreicht werden mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Themen Lernbehinderung, Lernstörung, Verhaltensauffälligkeiten und psychische Erkrankungen, personenbezogene Förderplanung, qualifizierte Zusammenarbeit mit den Berufsschulen und Übergänge in eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Die Kompetenzfelder:

  • Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis
  • Pädagogische und didaktische Aspekte
  • Medizinische und diagnostische Aspekte
  • Psychologische Aspekte
  • System der beruflichen Rehabilitation
  • Recht
  • Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte
  • Interdisziplinäre Projektarbeit/Praxistransfer in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen

Für die Weiterbildung werden die Inhalte der Ausbilder-Eignungsverordnung sowie Ausbildungserfahrung vorausgesetzt. Sie sieht keine formale Prüfung vor. Nach Abschluss der ReZA wird den Ausbildenden jedoch ein Zertifikat über die erworbenen behinderungsspezifischen Qualifikationen ausgestellt.

(ml) 2023