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Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA)
Zusammenfassung

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Es gibt eine Weiter-Bildung für Ausbilder.
Die Weiter-Bildung heißt: Rehabilitationspädagogische Zusatz-Qualifikation.
Die kurze Form ist: ReZA.
Die Ausbilder wollen Menschen mit Behinderung ausbilden.

Die Zielgruppe hat besondere Bedürfnisse.
Deshalb ist sie wichtig.

Die Weiter-Bildung ist für alle Menschen.
Diese Menschen arbeiten mit Menschen mit Behinderung.
Sie helfen den Menschen mit Behinderung bei der Ausbildung.
Zum Beispiel:
- Ausbilder in Firmen
- Ausbilder in Einrichtungen von der beruflichen Rehabilitation.

Die Weiter-Bildung hat 8 Themen.
Die Themen sind zum Beispiel:
- Wie kann man etwas gut erklären?
- Wie kann man etwas gut lernen?
- Medizin
- Wie kann man Krankheiten erkennen?
- Psychologie
- Recht.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben die ReZA fertig gemacht?
Dann bekommen sie ein Zertifikat.
Das heißt:
Sie haben etwas gelernt.
Das Zertifikat zeigt:
Sie können jetzt mit Menschen mit Behinderung arbeiten.

Die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) ist Voraussetzung für Ausbilderinnen und Ausbilder, die eine Berufsausbildung nach den Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen gemäß § 66 BBiG/§ 42r HwO für Menschen mit Behinderungen anleiten wollen. Das heißt, Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen zusätzliche Qualifikationen und Kenntnisse, um den spezifischen Belangen der Zielgruppe(n) gerecht werden zu können.

An wen richtet sich die ReZA?

Die rehabilitationspädagogische Weiterbildung steht prinzipiell allen an der beruflichen Ausbildung von Menschen mit Behinderungen Beteiligten offen, insbesondere wendet sie sich an Ausbilderinnen und Ausbilder, die

Inhalte der ReZA

Die Zusatzqualifikation kann (basierend auf einer Rahmenregelung des Bundesinstituts für Berufsbildung, BIBB) durch eine Weiterbildung in insgesamt acht relevanten Kompetenzfeldern erreicht werden mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Themen Lernbehinderung, Lernstörung, Verhaltensauffälligkeiten und psychische Erkrankungen, personenbezogene Förderplanung, qualifizierte Zusammenarbeit mit den Berufsschulen und Übergänge in eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Die Kompetenzfelder:

  • Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis
  • Pädagogische und didaktische Aspekte
  • Medizinische und diagnostische Aspekte
  • Psychologische Aspekte
  • System der beruflichen Rehabilitation
  • Recht
  • Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte
  • Interdisziplinäre Projektarbeit/Praxistransfer in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen

Für die Weiterbildung werden die Inhalte der Ausbilder-Eignungsverordnung sowie Ausbildungserfahrung vorausgesetzt. Sie sieht keine formale Prüfung vor. Nach Abschluss der ReZA wird den Ausbildenden jedoch ein Zertifikat über die erworbenen behinderungsspezifischen Qualifikationen ausgestellt.

(ml) 2023