Reisekosten
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Reise-Kosten
Manche Menschen müssen wegen
- einer Krankheit
- einer Behinderung
- Oder einem Unfall
eine medizinische Reha machen.
Das heißt:
Sie sollen wieder gesund werden.
Manche Menschen müssen nach der medizinischen Reha
auch eine berufliche Reha machen.
Zum Beispiel:
- Weil sie in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten können
- Oder weil sie ihren bisherigen Job verloren haben
Der Fach-Begriff in Schwerer Sprache dafür heißt:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben
Das kurze Wort dafür ist: LTA
Diese Leistungen sollen den Menschen dabei helfen:
- Sie können in ihrem alten Beruf weiter arbeiten
- Oder sie arbeiten in einem neuen Beruf
Zu den LTA gehören zum Beispiel:
- Hilfe bei der Suche nach einem Arbeits-Platz
- berufs-vorbereitende Bildungs-Maßnahmen
- eine berufliche Weiterbildung
- eine Ausbildung
- Oder eine Umschulung in einem neuen Beruf
Die berufliche und medizinische Reha wird von dem zuständigen
Reha-Träger bezahlt.
Zum Beispiel:
- von der Renten-Versicherung
- von der Kranken-Versicherung
- von der Unfall-Versicherung
- Oder von der Agentur für Arbeit
Wer eine medizinische oder berufliche Reha macht,
kann ergänzende Leistungen zur Reha bekommen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9
Zum Beispiel zählen die Reise-Kosten zu den ergänzenden Leistungen.
Das heißt:
Wer eine medizinische oder berufliche Reha macht,
kann seine Reise-Kosten zurück bekommen.
Die Reise-Kosten übernimmt der Reha-Träger,
der auch die berufliche oder medizinische Reha bezahlt.
Zu den Reise-Kosten gehören:
- die Fahrt zur Reha
- die Fahrt zurück nach Hause
- die Kosten für Essen und Trinken
- die Kosten für ein Hotel
- Und die Kosten für den Gepäck-Transport
Manche Menschen brauchen wegen ihrer Behinderung
besondere Hilfe bei der Fahrt.
Zum Beispiel:
- einen Fahr-Dienst
- Oder ein Taxi
Dann können auch diese Kosten bezahlt werden.
Manche Menschen brauchen eine Begleit-Person.
Dann können auch diese Kosten bezahlt werden:
- die Fahrt-Kosten von der Begleit-Person
- die Kosten für Essen und Trinken
- die Kosten für ein Hotel
- die Kosten für den Gepäck-Transport
Die Begleit-Person kann vielleicht in dieser Zeit nicht arbeiten.
Dann kann auch der Verdienst-Ausfall bezahlt werden.
Manchmal muss ein Kind mit zur Reha fahren.
Zum Beispiel:
Weil zu Hause keine Betreuung vorhanden ist.
Dann können auch diese Kosten bezahlt werden:
- die Fahrt-Kosten für das Kind
- die Kosten für Essen und Trinken
- die Kosten für ein Hotel
- die Kosten für den Gepäck-Transport
Bei der beruflichen Reha gibt es oft weitere Hilfen.
Zum Beispiel für Familien-Heim-Fahrten.
Dann werden meistens bezahlt:
- 2 Fahrten nach Hause im Monat
- Oder 2 Besuche von Angehörigen im Monat
Das gilt auch bei einer medizinischen Reha.
Aber nur, wenn die Reha länger als 8 Wochen dauert.
Die Bezahlung von den Reise-Kosten wird bei den Reha-Trägern
unterschiedlich geregelt.
Deshalb sollten sich betroffene Personen vor Reha-Beginn
bei ihrem zuständigen Reha-Träger informieren.
Betroffene Personen erhalten in der Regel
zusätzlich zu den Reha-Informationen
auch ein Info-Blatt zu den Reise-Kosten.
Hier werden Schwere Wörter erklärt:
Agentur für Arbeit / Bundes-Agentur für Arbeit
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen,
die eine Arbeit suchen.
Und sie hilft Menschen,
damit sie ihre Arbeit behalten können.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch Arbeit-Gebern.
Zur Bundes-Agentur für Arbeit gehören alle
Agenturen für Arbeit in Deutschland.
Die Agentur für Arbeit in ihrer Stadt ist für Sie zuständig.
Oder eine Agentur für Arbeit in ihrer Nähe.
Kranken-Versicherung
Die Kranken-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall schnelle Hilfe.
Die Aufgaben von der Kranken-Versicherung sind:
- dass die Menschen gesund bleiben
- dass die Menschen wieder gesund werden
- Oder dass es den Menschen wieder besser geht
In Deutschland müssen alle Menschen
in einer Kranken-Versicherung sein.
Ein anderes Wort dafür ist: Kranken-Kasse
Das steht in dem Sozial-Gesetz-Buch 5.
Die Kranken-Kasse bezahlt zum Beispiel:
- die Behandlung beim Arzt
- die Behandlung im Kranken-Haus
- Medikamente
- Oder Hilfs-Mittel für Menschen mit Behinderungen
Menschen bekommen Kranken-Geld von der Kranken-Kasse:
- wenn sie lange krank sind
- Und sie deshalb nicht arbeiten können
Reha
Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.
Ein anderes Wort für Rehabilitation ist: Wieder-Herstellung
Man unterscheidet zwischen:
- beruflicher Reha
- Und medizinischer Reha
Berufliche Reha bedeutet zum Beispiel:
Frau Müller war lange krank.
Jetzt will Frau Müller wieder arbeiten gehen.
Damit das klappt, muss sie eine Weiter-Bildung machen.
Nach der erfolg-reichen Weiter-Bildung
kann sie bei ihrem alten Arbeit-Geber weiter arbeiten.
Medizinische Reha bedeutet:
Herr Schmitz hatte einen Auto-Unfall
Und wurde schwer verletzt.
Nach dem Kranken-Haus soll Herr Schmitz
Kranken-Gymnastik machen.
Damit er wieder so laufen kann wie früher.
Renten-Versicherung
Die Renten-Versicherung ist ein Teil
von der Sozial-Versicherung in Deutschland.
Zur Sozial-Versicherung gehören
- die Renten-Versicherung
- die Kranken-Versicherung
- die Pflege-Versicherung
- die Arbeitslosen-Versicherung
- Und die Unfall-Versicherung
Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:
Wenn sie wegen Krankheit
Oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.
Oder gar nicht mehr arbeiten können.
Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
Oder Erwerbs-Minderung.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.
Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.
Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.
Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.
Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.
Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.
Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.
Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:
Die Beratung
- von versicherten Personen
- von Rentnern
- Und von Arbeit-Gebern
Sozial-Gesetz-Buch 9
Die Abkürzung dafür ist: SGB 9
Das ist ein Gesetz.
In dem Gesetz steht zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen können Geld bekommen.
Oder sie können Hilfen bekommen.
Damit sie überall mit-machen können.
Unfall-Versicherung
Die gesetzliche Unfall-Versicherung
gehört zur deutschen Sozial-Versicherung.
Die Sozial-Versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
Zur deutschen Sozial-Versicherung gehören auch:
- Die Arbeitslosen-Versicherung
- Die gesetzliche Kranken-Versicherung
- Die Pflege-Versicherung
- Und die Deutsche Renten-Versicherung
Jeder Mensch in Deutschland soll gut leben können.
Auch wenn er krank ist.
Oder arbeitslos.
Die Sozial-Versicherung hilft den Menschen.
Die versicherten Menschen bekommen im Ernst-Fall finanzielle Unterstützung
Und schnelle Hilfe.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung kümmert sich um die Menschen,
- wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
- Oder einen Unfall bei der Arbeit haben
- Oder eine Berufs-Krankheit haben
Die Berufs-Genossenschaften und die Unfall-Kassen
sind die Träger der gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Das bedeutet:
Sie machen die Verwaltung und sie bezahlen Geld.
Sie kümmern sich um die Menschen,
- wenn sie einen Unfall bei der Arbeit haben
- Oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit haben
- Oder in der Schule oder im Kinder-Garten
- Oder wenn Menschen durch die Arbeit krank werden
Eine Berufs-Genossenschaft ist eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Dort sind alle Arbeit-Nehmer versichert.
Eine Unfall-Kasse ist auch eine gesetzliche Unfall-Versicherung.
Die Unfall-Kasse ist aber vor allem für Arbeit-Nehmer,
die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Öffentlicher Dienst bedeutet:
Die Arbeit-Nehmer arbeiten für den Staat oder ein Bundes-Land.
Zum Beispiel:
- In einer Schule
- In einem Kranken-Haus
- Oder bei der Müll-Abfuhr
Diese Personen sind ebenfalls bei einer Unfall-Kasse versichert:
- Kinder in Kinder-Tageseinrichtungen
- Schülerinnen und Schüler
- Studentinnen und Studenten
- Oder auch wenn jemand im Ehren-Amt arbeitet
Ehren-Amt bedeutet:
Jemand macht die Arbeit freiwillig
Und bekommt kein Geld.
Er arbeitet ehren-amtlich.
Reisekosten fallen unter die ergänzenden Leistungen (die wiederum eine Gruppe der Leistungen zur Teilhabe sind). Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von den Rehabilitationsträgern begleitend zu einer bewilligten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zu einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erbracht werden.
Reisekosten umfassen Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohnort und dem Ort, an dem die jeweilige Leistung erbracht wird, die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für einen erforderlichen Gepäcktransport.
Ist wegen der Art oder Schwere der Behinderung für die Hin- und Rückfahrt die Inanspruchnahme eines besonderen Beförderungsmittels – etwa eines Fahrdienstes – erforderlich, so zählen die hierfür anfallenden Kosten ebenfalls zu den Reisekosten.
Zu den Reisekosten zählen auch die einer erforderlichen Begleitperson entstehenden Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die Kosten für einen erforderlichen Gepäcktransport sowie der Ersatz des für die Zeit der Begleitung entstehenden Verdienstausfalls.
Ist es erforderlich, ein Kind an den Ort der Rehabilitation mitzunehmen, gehören die aus diesem Grund anfallenden Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Kosten für einen erforderlichen Gepäcktransport ebenfalls zu den Reisekosten.
Während der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden regelmäßig Reisekosten für zwei Familienheimfahrten oder zwei Fahrten von Angehörigen vom Wohnort zum Aufenthaltsort des Leistungsempfängers und zurück im Monat erstattet. Gleiches gilt bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn diese Leistungen für einen längeren Zeitraum als acht Wochen erbracht werden.